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cirrus123
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 18.06.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: Do, 22 Sep 2011, 8:08    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja lieber jodel240,

schön, dass auch du das gelernt hast. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Ich habe geschrieben, und wer mir "Unbelehrbarkeit" attestieren will, der sollte vorher meine Texte gelesen haben. Dort steht, nur ein wenig weiter oben:

"Der Entwurf ist durch mehrerer Instanzen und es ist sehr wahrscheinlich, dass genau die bisher bekannten Texte (der europäischen Kommission und nicht der EASA), und nicht dievon den aOPAs zitierte englische Version, sondern die deutsche Gültigkeit bekommt."

Alles klar, Jodel 240?
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Jodel420
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 26.08.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: Do, 22 Sep 2011, 8:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde es vorziehen, wenn du deine sinnlosen Diskussionen mit den Leuten führst, die sie auch führen wollen. In diesem Fall war dein letzter "Und-Ich-habe-doch-Recht"-Auswurf sicher an den User Skytanzen gerichtet. Beschäftige dich eventuell mal mit der Möglichkeit, dass derjenige, der schon nicht mehr weiß, mit wem er streitet, eventuell ebensolche Lücken zum Thema hat. Und wo wir grad dabei sind: Jodel420, nicht Jodel24. So ist das in der Juristerei eben auch: Auf die Feinheiten kommt es an.

Jodel
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 22 Sep 2011, 8:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn es tatsächlich eine “Diskussionsresistenz” gibt, dann hast du sie doch par excellence unter Beweis gestellt, denn du hast seitenlang hier mitgetextet über eine neue Verordnung, die du nicht kanntest, noch nie gelesen hattest. Man musste dir sogar einen link schicken, damit du den Text überhaupt finden konntest, weil dir noch nicht einmal die wichtigsten Suchworte fürs googeln geläufig waren. Hast aber alle hier im Glauben gelassen, du wüsstest, worüber du schreibst.

Eine freche Unterstellung, die Du mit NICHTS belegen kannst, als einer Vermutung. Und noch zu behaupten ich sei nicht google-fähig ist schon dreist... aber da steh ich drüber.

Die in einem weiter oben befindlichen Posting von genannten 5 Punkte (Definitionen, Beschreibung LAPL, LAPL A, PPLA) aus der Verordnung waren mit sehr wohl bekannt.

Übrigens:
Meine bereits 2x an Dich gestellte Frage, wie Du Dir selbst, die Unterschiede der 3 Lizenzen erklärst, bei denen 2 das Entgelt/Vergütung ausschließen, der LAPL A mit langer Beschreibung zu mitzunehmen Pax-Zahlen, aber nicht, die hast Du immer noch nicht beantwortet.
Reicht hier Deine Rechts-Interpretationsfähigkeit nicht mehr aus, oder was ist da los?


Zuletzt bearbeitet von ATCler am Do, 22 Sep 2011, 9:01, insgesamt einmal bearbeitet
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 22 Sep 2011, 8:59    Titel: Antworten mit Zitat

@ cirrus123:

So, jetzt haben wir Dich bei Deiner Selbst-Überschätzung ertappt:
Googlen kannst DU mit entsprechenden Begriffen scheinbar auch nicht!

Das Veröffentlichen einer Email/PN ist nämlich illegal!

Zitat:
Was mir jemand persönlich mitteilt, darf ich öffentlich machen, wie es mir beliebt. Wo auch immer du die Weisheit her hast, dass das erst “autorisiert” werden muss. Gegen die Veröffentlichung spricht weder gängiges moralisches noch irgendein geschriebenes Gesetz.

FALSCH!

Zitat:
Unzulässigkeit der Veröffentlichung privater Emails im Internet - LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az.: 28 O 157/08

leitsätzliches:

Der Absender einer Email wird in seinem allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form der Geheimsphäre verletzt, wenn der Empfänder die Email auf einer öffentlich zugänglichen Homepage veröffentlicht. Die Geheimsphäre betrifft den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll. In diesen Bereich fallen schriftliche sowie Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen.

Genau um diese Geheimsphäre und die Tatsache, dass eine PN eben nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, gehts hier und die verletzt Du mit Deiner Selbstherrlichkeit.
Wenn überhaupt, Du dies veröffentlichst, dann hättest Du den Admin um Erlaubnis fragen müssen, aber das ist ja unter Deinem Niveau!

Genau dieser illegaler Versuch zeigt mir:
1. Du gibst vor das Recht zu kennen, was definitiv nicht der Fall ist
2. Weil Du etwas nicht weißt, behauptetst Du es sei legal, weil es Deine Einschätzung ist - Wieder völlig falsch!

Also pack mal kleinere Brötchen, bevor vielleicht in anderen Lebenslagen deshalb eine Abmahnung ins Haus flattert...
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pengu
Site Admin


Hier seit: 23.05.2002
Beiträge: 75
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 22 Sep 2011, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi eddh-ler!

Thomas hat schon erklärt, dass die Veröffentlichung privater Nachrichten - egal in welcher Form - unzulässig ist (Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht) und sogar ziemlich teuer werden kann.

Andererseits war meine PN an cirrus123 nicht 'geheim', sondern sollte eher ihn schützen. Ich wollte ihn nicht öffentlich rüffeln. Dass er das nun doch öffentlich gemacht hat, ist in diesem Fall eher sein als mein Problem.

Ich habe cirrus123 jetzt wunschgemäß in diesem Forum blockiert. Das ist das erste Mal in 12 Jahren, dass ich jemanden aus dem Forum ausschließen musste.

Schade, denn man kann sich nach einer hitzig gewordenen Debatte auch durchaus wieder beruhigen - es sei denn, man ist grundsätzlich 'auf Krawall gebürstet'.

Nun gut, kehren wir wieder zu echten Diskussionen zurück.

Liebe Grüße aus EDDH

Sigi
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 22 Sep 2011, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die klare Stellungnahme! Wink

Zur Erläuterung der Blockierung, siehe Urteil LG Hamburg 324 O 721/05.
Inhalt dieses Urteils sinngemäß:
Ein Betreiber eines Forums hat die Pflicht, sofort nach Kenntniserlangung von Beiträgen oder Vorgängen, die offensichtlich rechtswidrig, beleidigend etc. sind, zum Schutz der betroffenen Forenteilnehmern oder des Forums selbst, entsprechende Beiträge zu sperren oder zu löschen, sowie dem Verursacher daraufhin zuweisen, ihn vorübergehend zu blockieren oder ihn teilweise oder ganz aus dem Forum auszuschließen.
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