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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Sa, 29 Mai 2004, 7:59 Titel: |
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Hallo Hans,
das ist vollkommen richtig! Aber ich meinte ja nur das, was man alles braucht. Die Flugzeit ist natürlich mit drin... |
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obrock eddh.de User
Hier seit: 18.04.2003 Beiträge: 8
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Verfasst am: Fr, 11 Jun 2004, 19:20 Titel: Bloß nicht verfallen lassen! |
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Hi...ich hatte meinen "alten" PPL auch verfallen lassen müssen...musste dann die theoretische Prüfung wiederholen, und auch noch einen Checkflug (nicht PRüfungsflug) mit einem Sachverständigen machen. Das Fliegen war das kleinere Problem, aber diese blöde Lernerei war nicht so toll. Also: Wie immer Du es machen kannst, lass Deinen Schein bloß nicht länger als drei Jahre verfallen!!!!
Gruß,
Oliver, EDDH |
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Robin eddh.de-Premium-User
Hier seit: 17.11.2002 Beiträge: 247
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Verfasst am: So, 04 Jul 2004, 4:42 Titel: |
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Hallo,
sehr interessant und hat auch für mich eine Frage bezüglich der neuen Regelung "Scheinverlängerung", "Klassenberechtigung" und "Medical" beantwortet.
Hier hat mich besonders das "Medical" etwas verwirrt. Denn nach neuer Regelung sind die Fluglizenzen 5 Jahre gültig (nach ICAO Richtlinien).
So stellte sich mir die Frage, wer eigentlich das "Medical" innerhalb dieser Zeit prüft. Denn dieses ist ja in der Regel alle 2 Jahre fällig.
So nahm ich an, dass hier eine "Lücke" in den Auflagen besteht, was die Prüfung des "Medicals" angeht. Ich vertrat die Meinung, dass es theoretisch möglich wäre, mit einem gültigen Flugschein nach ICAO Richtlinien, ggf. ohne ein neues "Medical" nach 2 Jahren, weiterhin in ein Flugzeug zu steigen. (Es versteht sich, dass ich hier eine grobe Fahrlässigkeit eines Piloten beschreibe, der dieses Verhalten an den Tag legen würde.)
Mir ging es lediglich um die Frage, wer prüft eigentlich, dass der Pilot über ein aktuelles "Medical" verfügt. Und bei dieser Frage ging ich davon aus, dass dies nach den neuen Regelungen "ungeprüft" in Vergessenheit geraten ist.
Dies ist nicht so!
Am 01.07.2004 war ich bei meinem Fliegerarzt zur Verlängerung des "Medicals" und stellte ihm genau diese Frage und erklärte diesem meine Bedenken bezüglich der Prüfung von bestehenden und gültigen medizinischen Untersuchungen, wenn ein Flugschein 5 Jahre Gültigkeit besitzt. Also die Annahme, dass ein Pilot ggf. innerhalb dieser Zeit lediglich seine Klassenberechtigungen verlängert aber das "Medical" nicht.
Wie ich dann erfahren habe, sind die verantwortlichen Ärzte mit einer neuen Software beglückt worden, die direkt eine Verbindung über Telekommunikation zum zuständigen RP eine Verbindung aufbaut und die erfolgte und geforderte 2 jährliche medizinische Flugtauglichkeit weitermeldet.
Dies bedeutete in meinem Fall:
1. Ich musste meinen Flugschein vorlegen.
2. Es wurde die Lizenznummer des Flugscheins erfasst.
3. Es wurde die Flugzeit seit der letzen medizinischen Untersuchung ermittelt (Flugbuch)
Diese Daten wurden dann mit der Verlängerung des Medicals an den RP gesendet.
Des weiteren habe ich dieses mal nicht nur ein DIN-A4 Blatt erhalten, dass meine medizinisch gesehene Flugtauglichkeit bestätigt, sondern einen regelrechten separaten Ausweis.
Dies bedeutet abschließend, dass entgegen meiner ersten Auffassung, dass "Medical" tatsächlich geprüft wird und dies fristgemäß verlängert werden muss.
Welche Reaktion vom RP erfolgt, wenn dieses nicht fristgerecht verlängert wurde, kann ich natürlich nicht beantworten.
Mein Fliegerarzt wurde zumindest nach seiner Aussage ziemlich kurzfristig und unter Androhung eines Bußgeldes mit dieser neuen Software beglückt, die er seit den neuen Regelungen nun zu verwenden hat und Verlängerungen weitermeldet.
Ich denke, diese Information ist sicherlich interessant für alle, die vergleichbare Bedenken wie ich hatten oder kurz vor ihrer Verlängerung des "Medicals" stehen.
Liebe Grüße
Robin |
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obrock eddh.de User
Hier seit: 18.04.2003 Beiträge: 8
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Verfasst am: So, 04 Jul 2004, 12:11 Titel: Verlängerung Medical |
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Hallo Robin.
Ich bin selbst Fliegerarzt und kann bestätigen, dass die Daten, die im Medical selbst stehen, auch an das LBA übermittelt werden müssen. ZUsätzlicg gibts ein Fax des Medicals an die Scheinführende Stelle (z.B. RP) .
Dazu gehört allerdings bei Tauglichkeit NICHT die Flugstundenzahl, sondern eben nur das, was auch im Medicalsteht. Nur, wenn ein Pilot untauglich ist, müssen sämtliche erfassten Daten (incl. Diagnosen, Befunden etc.) ans LBA per verschlüsselter email geschcikt werden.
Übrigens ists ja auch ganz schön, dass der Pilot in D auch mal etwas Eigen-Verantwortlichkeit zeigen darf und eben selbst dafür sorgen muss, dass er immer ein gültiges Medical hat....schliesslich könnte er ebenso gut auch ohne gültige Lizenz in (s)ein Flugzeug steigen und herumfliegen. Macht ein BfL mal eine Probe (soll ja vorkommen), will der auch natürlich das gültige Medical sehen, ebenso wie Flugvorbereitung, Bordbuch etc. .
Gruß aus Hamburg,
Oliver
www.doc-brock.de |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: So, 04 Jul 2004, 19:22 Titel: |
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Robin,
der Luftfahrerschein ist zwar für 5 Jahre ausgestellt, ist aber nur gültig, in VERBINDUNG mit ein gültiges Medical sowie verlängerte Classrating! Auch ein Bildausweis ist mitzuführen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, und du fliegst, ist das illegal!! Kontrolliert wird spätestens bei ein Verstoß oder Unfall, wobei der Versicherungsschutz ein große Rolle spielen könnte! Daher gibt es verschiedene Termine zu beachten:
Schein: 5 Jahre (Segelflug z.B. unbefristet)
Classrating: 2 Jahre
Medical: je nach Alter 1, 2 oder 5 Jahre (die 2 Jahre Regel für Alle ist nur ein Übergangsregelung bis 31.12.2004 und nur für den ICAO sowie nationale Scheine wie Segelflug).
Lehrberechtigung: 3 Jahre
Der RP ist es egal, ob dein Medical gültig ist oder nicht... sie laufen dir nicht nach.... aber wehe, du gerässt in eine Kontrolle!
Zitat: | Übrigens ists ja auch ganz schön, dass der Pilot in D auch mal etwas Eigen-Verantwortlichkeit zeigen darf und eben selbst dafür sorgen muss, dass er immer ein gültiges Medical hat. |
richtig.... aber nicht nur in D... es sind europäische Bestimmungen... die Engländer, Franzosen, etc. habe auch damit zu kämpfen!
keep flying!
Skytanzen |
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Robin eddh.de-Premium-User
Hier seit: 17.11.2002 Beiträge: 247
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Verfasst am: Mo, 05 Jul 2004, 4:36 Titel: |
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Hi Obrock,
Zitat: | Dazu gehört allerdings bei Tauglichkeit NICHT die Flugstundenzahl, sondern eben nur das, was auch im Medicalsteht. |
verstehe..., hmm...ich durfte, obwohl die Tauglichkeit neu bestätigt wurde, trotzdem die Flugstundenanzahl nach der letzten Untersuchung angeben. Vielleicht wird dies vorab grundsätzlich geprüft und nur dann, wie in Deinem Fall beschrieben, also bei Nichttauglichkeit, weitergegeben?
Wie auch immer, ich habe zumindest diesbezüglich auch kein Problem damit, diese Angabe einfach mitzuteilen.
Aber danke für die Info, war mir auch noch nicht bekannt.
Liebe Grüße,
Robin |
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Robin eddh.de-Premium-User
Hier seit: 17.11.2002 Beiträge: 247
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Verfasst am: Mo, 05 Jul 2004, 4:42 Titel: |
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Hi Skytanzen ,
Deine Feststellung ist vollkommen richtig. Natürlich sind Deine beschriebenen Bedingungen eine Voraussetzung, um ein Flugzeug führen zu dürfen.
Darum ging es mir nicht. Mir war nach "altgewohnter" Scheinverlängerung und medizinischer Untersuchung nur unklar, wie dies nun mit dem neuen Flugscheinen, a la 5 Jahre, gehandhabt wird.
Na ja.. und wir sind uns einig, dass wir kaum auf dem Vorfluggelände zu einer Überprüfung der Flugberechtigungen, geschweige zur Prüfung des "Medicals" herausgewunken werden Zumindest habe ich diesbezüglich noch keine Prüfung meiner Unterlagen miterleben müssen.
Liebe Grüße
Robin |
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Roho eddh.de-Premium-User
Hier seit: 13.08.2004 Beiträge: 131 Ort: EDVK
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Verfasst am: Sa, 14 Aug 2004, 12:21 Titel: |
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Hallo Robin,
passiert mir stets in EDDV im GAT, bevor ich das Vorfeld betreten darf, Ausweis und Lizenz.
Gruß Rolf |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mo, 16 Aug 2004, 16:16 Titel: |
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Hallo Robin,
das kann Dir in Hof auch passieren... Allerdings muß man sagen, dass eine solche Kontrolle nur meistens dann erfolgt, wenn es im Vorfeld schon Auffälligkeiten (z.B. beim Anflug) gegeben hat.
Dann hakt man schon mal nach! |
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