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EDLB
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.06.2004
Beiträge: 50
Ort: Lüdinghausen

BeitragVerfasst am: Sa, 12 Jun 2004, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dann stell ich die Frage nochmal. Gibt es in D Gründe, und wenn ja welche, einen Mode C Transponder nicht einzuschalten?

Mit freundlichem Gruß
Christian
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 18 Jun 2004, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

swisscubpilot schrieb:


1. In einem muss ich Dir nun, nachdem ich nachgelesen habe, Recht geben: Luftraum E ist tatsächlich nominell als kontrollierter Luftraum deklariert. Faktisch ist das aber natürlich ein Unsinn, da es keine Staffelung des VFR/VFR sowie des VFR/IFR Verkehrs und höchstens eine Staffelung IFR/IFR gibt.



Hier liegt ein Verständnisfehler vor: "Kontrollierter Luftraum" hat nichts mit Staffelung zu tun, auch nicht damit, ob man von einem Lotsen bedient wird oder eine Freigabe braucht. Im kontrollierten Luftraum E sind aber Flugzeuge mit Lotsenkontrolle unterwegs (IFR-Verkehr). Und deshalb gelten dort andere Sichtflug-Minima.
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 18 Jun 2004, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

EDLB schrieb:

Hallo,

dann stell ich die Frage nochmal. Gibt es in D Gründe, und wenn ja welche, einen Mode C Transponder nicht einzuschalten?

Mit freundlichem Gruß
Christian


Keine mir bekannten. Und es wurde auch schon vor längerer Zeit die AIP geändert, die das Abschalten des Transponders in der Platzrunde verlangte. Grund: Immer mehr Flugzeuge fliegen mit einem Kollisionswarngerät. Und das ist auf Transpondersignale angewiesen. Ich hab so eins (wir verkaufen die auch), und mir wird jedesmal schlecht, wenn einer an mir vorbeifliegt, den das Gerät nicht anzeigt, weil der Pilot Transponder-Paranoia hat.
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swisscubpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Sa, 19 Jun 2004, 5:31    Titel: Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:

Hier liegt ein Verständnisfehler vor: "Kontrollierter Luftraum" hat nichts mit Staffelung zu tun...
Idea Aha, damit hats also nicht zu tun. Ich glaub jetzt hab ichs endlich begriffen: E wird darum ein kontrollierter Luftraum genannt, weil darin sämtlicher VFR Verkehr unkontrolliert abläuft. Laughing

Hans
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 21 Jun 2004, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mir kräuseln sich einige Haare, wenn ich hier so lese, wie jeder scheinbar für sich "seine" Lufträume definiert oder meint, dass sie sind... Shocked

Also (obwohl schön dezent und bunt in der AIP-VFR ENR 1-1 bis 1-11 nachzulesen) noch mal für alle:

Zitat:
@thborchert:
Hier liegt ein Verständnisfehler vor: "Kontrollierter Luftraum" hat nichts mit Staffelung zu tun, auch nicht damit, ob man von einem Lotsen bedient wird oder eine Freigabe braucht.

Richtig insoweit, als hier erhöhte Wetterminima gelten, wobei aber die WX-Minima im Luftraum F zum Beispiel gleich denen ist, die in Luftraum C und D (nicht Kontrollzone) gelten.

Zum kontrolliertem Luftraum gehören in Deutschland die Lufträume C, D und E. Unkontrolliert sind F und G.

Gestaffelt wird in den Lufträumen C, D und E:
IFR zu IFR in C, D und E und auch in Luftraum F soweit bekannt!
Luftraum C:
VFR zu IFR, IFR zu IFR. SVFR zu IFR, VFR-N zu IFR, SVFR zu SVFR
Luftraum D (CTR):
IFR / IFR, SVFR / IFR, SVFR / SVFR, und VFR-N / IFR)

Freigaben sind im Luftraum C und D erforderlich.
Im Luftraum E nur bei VFR-N außerhalb des Flugplatzes.

Dauernde Hörbereitschaft ist ebenfalls in den Lufträumen C und D erforderlich, in E, F und G nicht.

Hauptunterschied liegt im Bereich der in den jeweiligen Lufträume verfügbaren Flugsicherungsdienste:
Luftraum G: Fluginformationsdienst
Luftraum F: Fluginformationsdienst
---------------------------------------------
Luftraum E: Verkehrsinformationen soweit möglich
Luftraum D: Verkehrsinformation für IFR-Flüge, (Ausweichempfehlungen auf Anfrage) Verkehrsinformation VFR / VFR
Luftraum C: Flugverkehrskontrolle (Staffelung VFR von IFR), Verkehrsinformation VFR / VFR (Ausweichempfehlung auf Anfrage)
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flyingmik
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Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 144
Ort: Heidelberg/Germany

BeitragVerfasst am: Di, 22 Jun 2004, 7:11    Titel: Antworten mit Zitat

@ATCler: da hast Du aber eine schöne Übersicht ins Forum gestellt - jetzt sollten die "Verständnisprobleme" behoben sein?!

Mich ärgert es immer maßlos, wenn "Flieger" behaupten, sie würden in einer Class D airspace gestaffelt und bräuchten nicht mehr 'rauszugucken (VFR!) ... da wird mir schlecht! Gleiches habe ich schon in Class E erlebt: da war die Begründung für das Abgeben der persönlichen verantwortung dann "wir sind doch auf Langen-Information - der wird uns schon sagen wenn einer in die Quere kommt". Oh Herr, wirf Hirn vom Himmel...

Zitat:
EDLB schrieb:

Hallo,

dann stell ich die Frage nochmal. Gibt es in D Gründe, und wenn ja welche, einen Mode C Transponder nicht einzuschalten?

Mit freundlichem Gruß
Christian


Naja, ich habe schon von Fällen gehört, bei denen nach der Einführung der tollen neuen Sichertszonen um unsere terrorgefährdeten Atomkraftwerke die Platzrunde so dermaßen knapp an der ED-R entlang schrammt, dass nur ein übereifriger Beobachter für einen größeren Polizieeinsatz ausreciht... Da wird wohl öfter der Transponder abgestellt Wink

Die Aversion von thborchert kann ich aber gut verstehen.
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RWY210
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 15.02.2003
Beiträge: 58
Ort: EDCM

BeitragVerfasst am: Do, 08 Jul 2004, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
hoffe es sind noch nicht alle im Urlaub und ein paar Leute schwitzen auch auf Arbeit! Very Happy

Die Beschreibung im AIP über die Transponderschaltung A/C über 5000 FT hat mir doch keine Ruhe gelassen. Habe deshalb direkt bei der DFS angefragt.
Die (schriftliche) Antwort lautet sinngemäß: Es ist kein Transponder mit Mode C vorgeschrieben außer in Lufträumen wo Freigaben erforderlich sind und in TMZ`s.

Also ich möchte hier keinen auffordern seinen Mode C abzuschalten. Mir ging es nur um die rein rechtliche Frage, ob ich mich legal in diesem Luftraum aufhalten darf, wenn ich beispielsweise keinen Mode C zur Verfügung habe.
Die Bezeichnung Mode C schließt den Mode A automatisch mit ein.

Grüsse
Steffen
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