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Brauchen wir den Flugleiter noch?
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 11 Sep 2004, 15:12    Titel: Befugnisse von BfLA / Flugleitern Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe hinsichtlich der Befugnisse eines BfLA / Flugleiters ein interessantes Urteil des BVerwG gefunden.

Hierin wird festgestellt, dass ein BfLa / Flugleiter in Ermangelung anderer zuständiger Stellen (DFS) durchaus Startverbote z.B. aufgrund zu schlechter Sicht durchführen darf, ja sogar muß!!!

Die Argumentation hinsichtlich der Tatsache, das nur der Pilot die Flugsicht beurteilen kann, wird vom Gericht nicht geteilt, da sich das Lfz zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht im Flug befindet.

Das ganze Urteil gibt´s hier:
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/69a60b3cda6db3b28b6bcbc1abe42910,0a3e80617a092d09334233362e3032/ax.html
und dann auf: "weiter zur Entscheidung" klicken.

Wie man sieht dürfen BfLa / Flugleiter durchaus bewegungslenkend eingreifen, ja es wird sogar im speziellen Fall gefordert!

Viel Spaß beim Vertiefen der gewonnenen Erkenntnisse! Cool
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Holger Dell
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Sa, 11 Sep 2004, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke wir sollten bei der ganzen Diskussion zwei sehr wesentliche Dinge unterscheiden:
A. Die rechtliche momentane Situation. Also was darf/muß ein Flugleiter/BfL tun?
B. Was sollte er tun/nicht tun? Brauchen wir ihn überhaupt?
Hier wird immer wieder beides vermischt.
ATCler hat somit völlig Recht, wenn er immer wieder auf den Status Quo bezüglich geltendem Recht hinweist.
Wenn wir, wie ich zum Schluß kommen, daß wir in den meisten Fällen eben keine Flugleitung an unkontrollierten Plätzen brauchen, dann müssen wir als Staatsbürger darauf hinwirken, daß bestehende Gesetze und Regelungen geändert werden.
Somit könnten Regelungen gültig werden wie sie im Rest der freien Welt an unkontrollierten Plätzen gelten.
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 11 Sep 2004, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Holger,

stimme dir 100%tig zu!
Mit dem von mir genannten Urteil wollte ich nur nochmals verdeutlichen, dass die Handlungs- und Enscheidungsbefugnisse von BfLA / Flugleiter (immer nach derzeitigem Recht, dass man bzgl. unserer Diskussion wie Du gesagt hast, ändern muß), durchaus gravierend sein können.

Gerade diese z.T. weitreichenden Befugnisse werden von vielen einfach nicht gesehen, ignoriert oder dem Personal schlicht abgesprochen.

Wir müssen auf das eine gemeinsam hinarbeiten (fliegen ohne FL an uncontrolled Airfields) aber dürfen gleichzeitig nicht die momentan noch gültige Rechtslage sowie die damit verbundenen "Auflagen" vergessen, auch wenn sie nervig zu sein scheinen.
Ein Gericht interessiert dies nicht, da zählen nur die Fakten (= gültige Rechtslage!)
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Robin
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Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: So, 12 Sep 2004, 3:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hi ATC'ler


Zitat:
Wie man sieht dürfen BfLa / Flugleiter durchaus bewegungslenkend eingreifen, ja es wird sogar im speziellen Fall gefordert!


Wäre auch erschreckend, wenn dies nicht so wäre. Denn aus welchem Grund sitzt er denn im Turm? Sicherlich nicht zur allgemeinen Unterhaltung auf dem Flugplatzgelände bzw. in einer Platzrunde.

Wie die schon hauptsächlich genannten Gründe, Kosteneinsparung, Flug auch außerhalb der sonstigen Benutzungszeiten eines Fluglatzes mit Flugleiter, wurden meiner Ansicht nach keine weiteren Gründe genannt, auf einen Flugleiter zu verzichten.

Der Flugleiter ist kein Hindernis, sondern eine Hilfe. Er versorgt den Piloten mit Informationen, sofern dieser es wünscht oder nötig erscheinen.

Die mangelnde Kommunikationsbereitschaft einzelner Piloten kann jedoch nicht dem Flugleiter zu Last gelegt werden. Somit erkenne ich auch nicht das Argument an, dass der Flugleiter nur "Windmeldungen" bereitstellt oder überflüssige Informationen mitteilt.

Die mangelnde Kommunikationsbereitschaft einzelner Piloten ohne Flugleiter, würde sogar dann noch mehr zu einem Problem werden.
Piloten welche den Flug auf Flugplätzen ohne Flugleiter kennen und wiederholt nutzen, werden sich sicherlich anders verhalten und dies auch von anderen Piloten entsprechend erwarten.

Der Rechtsstreit zeigt jedoch, dass ein Pilot meinte, seine Rechte gegenüber einen Flugleiter durchzusetzen und nicht bereit war, dessen Kompetenz anzuerkennen und seine Fähigkeiten und Wissen über diesen stellte. Er war sogar bereit, einen Rechtsstreit in Höhe eines Streitwertes von 10 225,84 €, einzugehen.

Das dieser Flugleiter jedoch den Piloten (Kläger) ggf. vor einem Flugunfall bewahrt hat, scheint dieser nicht bedacht zu haben. Es überrascht um so mehr, dass auch hier Ignoranz und mangelnde Kooperationsbereitschaft der Grund zu einer Klage war.

Um es abschließend zu sagen: Auch ohne Flugleiter können wir sicherlich sicher in ein Flugzeug steigen und in die Lüfte abheben und auch wieder landen. Aber nur solange, bis wir nicht auf einen Piloten treffen, der sich wie im Streitfall bekannt, verhält und seine Kompetenz über der allen anderen stellt. Denn wer bereit ist, einen Rechtsstreit gegen einen Flugleiter durchzuführen, welcher im Interesse des Piloten gehandelt hat, ist nicht nur dickköpfig, sondern als Pilot mehr als unverantwortlich und uneinsichtig.

Die Frage der gesetzlichen Minima für die Durchführung von bestimmten Flügen hätte problemlos vor Ort stattfinden können, wenn der Pilot der Meinung ist, dass der Flugleiter die Wetterlage entgegen des Piloten falsch eingeschätzt hat. Die Falscheinschätzung des Flugleiters bezweifle ich jedoch, da ein Flugleiter sicher die Kompetenz besitzt erst dann ein Startverbot auszusprechen, wenn er eine tatsächliche Gefahr für den Piloten bei seinem Flugvorhaben erkennt und sich rechtlich dazu verpflichtet sieht, wie auch im Urteil entsprechend bestätigt.

Das ist meine persönliche Meinung zu dieser gerichtlichen Entscheidung.

Liebe Grüße
Robin
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Robin
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Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: So, 12 Sep 2004, 4:18    Titel: Antworten mit Zitat

P.S:


weil auch Holger Dell die "weltweite" Regelung angesprochen hat, bezüglich Flugplätze ohne Flugleiter.

Deutschland kann nicht mit der USA, Mexiko oder Kanada verglichen werden. Alleine schon durch die unterschiedliche Flächen der Länder und der Dichte der Bevölkerung. In der USA bzw. Kanada kann ohne weiteres ein privater Start- und Landeplatz eingerichtet werden.

In Deutschland ist dies so gut wie kaum möglich und nur mit entsprechenden aufwendigen bürokratischen Maßnahmen verbunden.

Der Flugplatzinhaber lässt sich durch seine(n) Flugleiter vertreten. Diese / er vertritt also die Interessen des Flugplatzinhabers. Der Flugplatzinhaber kann sich durch Antrag von der Flugaufsicht befreien lassen.

Wie viele Flugplätze gibt es in der USA, Mexiko bzw. Kanada mit und ohne Flugaufsicht und im privaten bzw. öffentlichen Besitz?

Über 5.000 öffentliche Flugplätze ohne die privaten Flugptätze dabei zu berücksichtigen, kaum Luftraumbeschränkungen, so gut wie keine Landegebühren, keine Nachtflugverbote und ein überaus günstiger Kraftstoffpreis, finden wir in der USA. Über 2000 öffentliche Flugplätze finden wir alleine schon in Mexiko. Die Anzahl der Flugplätze in Kanada ist mir nicht genau bekannt, schätze diese aber selbst noch mal auf sicherlich 2000 Flugplätze. Somit befinden sich in Nordamerika ohne weiteres mehr als 9000 öffentliche Flugplätze.

Wie viele öffentliche Flugplätze gibt es in Deutschland und wo befinden sich diese? Wie oft werden diese angeflogen?

Versetzte ich mich in die Lage eines Flugplatzinhabers und habe kein Interesse daran, den / die Flugleiter aus Kostengründen einzusparen, würde ich diese(n) auch erhalten.

Aus welchem Grund? Nun, dies ist einfach zu erklären: Diese sind vor Ort und sorgen für einen im Interesse des Flugplatzinhabers geregelten und geschäftlichen Betrieb.

In Deutschland existieren nicht diese zig 1000 öffentliche Flugplätze, die irgendwo in der Landschaft liegen und vielleicht pro Woche einmal angeflogen werden.

Aus diesem Grund kann man nicht einfach von einer "weltweiten" Regelung sprechen, finde ich.


Liebe Grüße
Robin
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luftauge
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Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: So, 12 Sep 2004, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

... Also was darf/muß ein Flugleiter/BfL tun?
B. Was sollte er tun/nicht tun? Brauchen wir ihn überhaupt?


Das ist recht einfach zu beantworten:
Steht Alles in der Anweisung für Luftaufsichtspersonal, bzw. für Flugleiter.

Wird von den jeweilig zuständigen BR's/RP's erstellt. Ich gehe davon aus, dass sich die Anweisung z.B. von der hiesigen BR kaum wesentlich von der vom Luftamt Süd unterscheiden wird.
Wenn man über einige Jahre diese Anweisungen gelesen und verglichen hat, stellt man fest, dass nach gewissen Vorfällen diese Anweisungen nicht unerheblich ergänzt worden sind, z.B.
- den oben besprochenen Vorfall aus Coburg kann man wiederfinden
- den Vorfall aus Bremerhaven kann man auch wiederfinden.
Nicht als "Erinnerungswidmung" an diese Vorfälle, sondern als klare Anweisung, was der BfL/Fl zu tun hat.

Alles, was dort nicht drinsteht, wäre dann Ermessen oder der berühmte und oft vermisste Service Confused

Gruß Andreas
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Holger Dell
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Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: So, 12 Sep 2004, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Deutschland kann nicht mit der USA, Mexiko oder Kanada verglichen werden. Alleine schon durch die unterschiedliche Flächen der Länder und der Dichte der Bevölkerung. In der USA bzw. Kanada kann ohne weiteres ein privater Start- und Landeplatz eingerichtet werden.

Diese Argumentation verstehe ich nicht. Was hat dies mit der Deutschen Flugleitungspflicht zu tun?
Woher weißt Du, dass in USA "ohne weiteres" ein privater Platz eingerichtet werden kann?
Und wenn schon Deutschland nicht mit den USA verglichen werden kann, wie wärs mit Frankreich? Auch dort geht’s ohne FL.
Zitat:
In Deutschland ist dies so gut wie kaum möglich und nur mit entsprechenden aufwendigen bürokratischen Maßnahmen verbunden.

Stimmt! Dann lass uns mal die Bürokratie gemeinsam verringern. Wir als Staatsbürger sollten eigentlich die Macht dazu haben, anstatt uns duckmäuserisch unterzuordnen.
Zitat:
Der Flugplatzinhaber kann sich durch Antrag von der Flugaufsicht befreien lassen.

Das ist nur teilweise richtig. In manchen Bundesländern geht das, z.B. in Bayern.
Aber auch dann nur teilweise und in betriebsschwachen Zeiten.
Zitat:
Wie viele Flugplätze gibt es in der USA, Mexiko bzw. Kanada mit und ohne Flugaufsicht und im privaten bzw. öffentlichen Besitz?
Über 5.000 öffentliche Flugplätze ohne die privaten Flugptätze....mehr als 9000 öffentliche Flugplätze.
Wie viele öffentliche Flugplätze gibt es in Deutschland und wo befinden sich diese? Wie oft werden diese angeflogen?

Auch hier bleibt mir Deine Argumentation im Verborgenen.
Inwiefern spricht dies für die Flugleiterpflicht?
Gerade bei schwach frequentierten Plätzen macht es absolut keinen Sinn einen FL vorzuschreiben.
Zitat:
...Versetzte ich mich in die Lage eines Flugplatzinhabers und habe kein Interesse daran, den / die Flugleiter aus Kostengründen einzusparen, würde ich diese(n) auch erhalten.

Dieser Satz ist ein Allgemeinplatz. Natürlich wird ein Flugplatzbetreiber, der kein Interesse hat den FL einzusparen, diesen erhalten. Warum sollte er ihn auch einsparen, wenn er doch kein Interesse daran hat?
Was ist jedoch bei den Flugplätzen an denen der Betreiber eben dieses Interesse hat?
Noch sträuben sich in vielen Bundesländern die Ämter, ein Fliegen ohne FL zu genehmigen.
Zitat:
In Deutschland existieren nicht diese zig 1000 öffentliche Flugplätze, die irgendwo in der Landschaft liegen und vielleicht pro Woche einmal angeflogen werden.

Lieber Robin, kannst Du Dir vorstellen, dass auch in Deutschland kleine Flugplätze unter der Woche gewerblich angeflogen werden. Gerade hier gibt es sehr viele Sonderlandeplätze, die (irgendwo in der Landschaft liegen" und sehr wohl "pro Woche einmal angeflogen werden".
Besonders diese kleinen Plätze abseits der Metropolen sind vielfach das Ziel kleiner Bedarfscharterunternehmen oder selbst fliegender Geschäftsleute. Sie liegen nämlich regelmässig vor der Haustür des Zielortes, im Gegensatz zum nächsten Großflughafen oder Regionalflugplatz, der oft kilometerlange Taxifahrten erfordert.
Auch in Deutschland werden Kleinflugzeuge nicht nur zum "Sportfliegen" benutzt, sondern als Verkehrsmittel.
Die gewerbliche Kleinfliegerei kann sich im Gegensatz zum Privatflieger nicht das Ziel nach Öffnungszeiten und FL Anwesendheit aussuchen, dafür haben die Kunden wenig Verständnis.
Wenn ich einem Kunden der z.B. nach Eisenhüttenstadt will erzähle, er müsste wegen FL-Mangel in Berlin landen, dann ist der Auftrag gelaufen. Der Kunde wird dann nämlich den (billigeren) Linienflug wählen. Dem Flugplatzunternehmer ist damit der einzige Flug und Umsatz unter der Woche perdu.
Was glaubst Du, wie oft ich schon verzweifelt versucht habe irgendeinen FL an einem Provinzplätzchen aufzutreiben, um dann später als einziges Flugzeug mit den gesalbten Worten "Die Bahn ist frei" von eben diesem empfangen zu werden.
Für diese vier Worte fährt dann extra ein Mann zum Flugplatz - welch ein Schwachsinn.
Selbstverständlich wäre ich gerne bereit vorher mal anzurufen und ggf. meine Landegebühr zu überweisen, aber für was um Himmelswillen muß ein FL am Platz sein für zwei Movements am Tag?
Zitat:
Aus diesem Grund kann man nicht einfach von einer "weltweiten" Regelung sprechen, finde ich.

Natürlich kann man das, weil es eben eine solche ist. Ich bin in allen Ländern Europas, in USA, Kanada und Downunder geflogen. Überall geht’s ohne, nur in Deutschland muß an jedem Provinzplatz ein FL stehen.
An verkehrsreichen Verkehrslandeplätzen kann gerne ein BfL anwesend sein. Dort hat er ja auch die entsprechenden Verkehrszahlen zu beaufsichtigen. Aber warum an einem Sonderlandeplatz mit 3000 Bewegungen pro Jahr nur ein Betrieb mit Flugleiter gehen soll konnte mir noch keiner schlüssig erkären.
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Holger Dell
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Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: So, 12 Sep 2004, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Steht Alles in der Anweisung für Luftaufsichtspersonal, bzw. für Flugleiter.

Lieber LUFTAUGE, ich glaube ich bin mißverstanden worden.
Meine Frage "Was sollte er tun/nicht tun?" bezog sich nicht auf die Gesetzeslage, sondern auf die Wünsche der Pilotenschaft.
Sollten sich unsere Anforderungen (an die FL) nicht mit den gesetzlichen Vorgaben decken, dann müssen wir (fliegenden) Staatsbürger im Rahmen der legalen Möglichkeiten auf eine Änderung hinwirken.
Gesetze werden auch in Deutschland für das Volk gemacht und die Flugleiterpflicht ist einfach überholt.
Sie stammt in ihren Wurzeln aus dem dritten Reich....
Ich denke es wird Zeit, daß wir und unsere Verbände dagegen vorgehen.
Wo ist der DAeC?
Was tut die AOPA?
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luftauge
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Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: So, 12 Sep 2004, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Holger Dell schrieb:

Ich denke wir sollten bei der ganzen Diskussion zwei sehr wesentliche Dinge unterscheiden:
A. Die rechtliche momentane Situation. Also was darf/muß ein Flugleiter/BfL tun?
B. Was sollte er tun/nicht tun? Brauchen wir ihn überhaupt?
Hier wird immer wieder beides vermischt.
ATCler hat somit völlig Recht, wenn er immer wieder auf den Status Quo bezüglich geltendem Recht hinweist.



Lieber HOLGER,
Ich denke, Deine Aussage war klar und deutlich, genau wie meine Antwort darauf Shocked
Und über den Rest haben wir bereits 17 Seiten geschrieben.

Es ist uns ALLEN wohl nicht entgangen, dass es hier in D unheimlich schwer, bzw. unmöglich ist, mit vernünftigen, praxisorientierten Vorschägen aus der täglichen Praxis echte Verbesserungen den alleswissenden Krawattenträgern in Berlin oder Brüssel begreiflich zu machen.

ALLES, was hier bisher an Vorschlägen gemacht wurde, sofern man sich entgegenkommt, ist mit Sicherheit besser, als der jetzige Zustand. Soweit waren wir uns wohl schon längst einig.

WIE willst Du denn Verbesserungen auch populär "rüberbringen", wenn Privatpiloten immer noch ausschließlich als reiche Leute, Geschäftsleute, kleiner elitärer Haufen oder einfach nur als verschwindend geringe Minderheit angesehen werden ?
Auch schon mal daran gedacht ?

Diese "Gleichmachungsschiene" auf der momentan gefahren wird, ist in meinen Augen eine Einbahnstraße, und momentan wird man mit diesen Wünschen der Privatpiloten in Berlin oder auch bei den Verbänden auf taube Ohren stoßen. Lass die doch erst mal die eine Sache beenden, bevor man mit seinen eigenen, eben nur privaten Wünschen (auch wenn es viele "Antragsteller" gibt) irgendwo in der hintersten Ecke der untersten Schublade abgelegt wird.

Anstatt immer wieder neu mit dem Lamentieren anzufangen, sollte man sich vielleicht mal hinsetzen, und konkrete Vorschläge formulieren, und zwar so, dass sie auch ein Beamtenhirn erreichen. Die Verbände sind gut und schön, aber vor den hohen Herren sind es eben nur Verbände, deren Köpfe man sieht, aber nicht deren "Körper", was die einzelnen Mitglieder mit einer Anzahl von einigen zigtausend wären.

Ich nehme mal an, dass, wenn überhaupt eine Antwort kommt, diese lautet: "...Danke für Ihre Bemühungen, aber das kennen wir schon, ist schon hundertmal eingereicht worden..."
Soll nicht heissen, dass man es erst gar nicht versuchen sollte, aber wenn, sollte das schon sehr gut organisiert sein, beispielsweise per Online-Petition.

Gruß Andreas
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Robin
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Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Mo, 13 Sep 2004, 4:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Holger,

Du hast an mich viele Fragen gestellt. Ich möchte diese nicht nochmals alle via "Quote" posten. Ich gehe einfach davon aus, dass mitgelesen wurde. Ich fasse also einfach meinen Gedankengang zusammen:

Die Flugleitungspflicht die in Deutschland besteht, verfolgt doch nur ein Ziel: Ob gewerblicher oder privater Flugverkehr, der Flugleiter ist ein zusätzliches Hilfsmittel für alle Piloten. Der Gesetzgeber sieht es also in Deutschland als wichtig an, dass auf unkontrollierten Flugplätzen eine Person Informationen an Piloten weiter gibt. Entweder verpflichtend oder auf Wunsch und zu bestimmten Betriebszeiten, die mit den Öffnungszeiten des Flugplatzes verbunden ist.

In der USA kann ohne weiteres und recht problemlos ein privater Flugplatz eingerichtet werden. Die dafür notwendige Flugkontrolle wird dann meist von einem nahen gelegenen und internationalen Flugplatz einfach übernommen. Damit ist also bei vielen Flugplätzen schon einmal der Flugleiter überflüssig. Entsprechend wurde in diesem Forum ja auch schon argumentiert, bezüglich der Sicherheit (Erfassen von Starts und Landungen auf einem unkontrollierten Flugplatz ohne Fluglieter), dass diese Aufgabe einfach der nächst gelegene Flugplatz mit Flugaufsicht übernimmt (Start- und Landemeldungen).

Ebenso muss einfach berücksichtigt werden, dass der Luftverkehr in Nordamerika einfacher und zentralisierter strukturiert ist und Europa an diesem Ziel immer noch arbeitet. In Europa meint jedes Land der Aufpassung zu sein, über mehrere Flugverkehrsüberwachungsstellen zu verfügen, die in der Eigenverantwortlichkeit liegen.

Es stimmt natürlich, wie Du schreibst, dass die Befreiung vom Flugleiter nur in bestimmten Bundesländern zur Zeit möglich ist. Dies auch abhängig von der entsprechenden Frequentierung einzelner Plätze. Ist diese sehr schwach, stehen die Chancen für einen positiven Entscheid recht gut.

Mit dem Vergleich der Anzahl der Flugplätze in Nordamerika, versuchte ich lediglich auf das Verhältnis hinzuweisen, welche Flugplätze über eine Flugaufsicht verfügen und welche nicht. Leider ist es mir nicht gelungen, eine Statistik zu finden, die dies zum Beispiel in Prozent ausdrückt. Dabei meine ich doch gerade die schwach frequentierten Plätze, die einen Flugleiter überflüssig machen. Und davon gibt es einfach in Nordamerika wesentlich mehr, als hier zu Lande. Die Flugplätze in Deutschland liegen sehr dicht und werden auch täglich genutzt. Mir fällt im Moment auch kein Flugplatz in Deutschland ein, der öffentlich genutzt wird und so gut wie keine Flugbewegungen besitzt. Die gewerbliche und private Nutzung lasse ich jedoch dabei unberücksichtigt. Denn es gibt für mich keinen Grund zu unterscheiden, wieso ein Flugleiter bei gewerblichen Flügen begründet wäre und bei privaten Flügen nicht und umgekehrt.

Du sprichst vom gewerblichen Luftverkehr, der an bestimmten Flugplätzen sehr selten stattfindet, vielleicht sogar nur einmal pro Woche. Da stimmte ich Dir zu. Auf unserem Flugplatz findet zum Beispiel regelmäßig gewerblicher Luftverkehr statt, jedoch ist die Frequentierung wesentlich höher pro Woche, weil wir einfach auch als Ausweichflugplatz von Frankfurt am Main fungieren. Bei uns startet und landet gewerblicher Luftverkehr bis zu 5.7 TOW. Der Betreiber hat ein Interesse daran, einen hierzu notwendigen adäquaten Service zu bieten. Dies beginnt bei der Bereitstellung einer Flugleitung bis hin zum Tankstellenservice. Bei uns wird Dein Flieger also noch betankt Smile

Ebenso ist ein Flugleiter bei uns sowieso nötig, weil unsere Rollwege die Gefahr bergen, dass ein Flugunfall bei Rollbewegungen stattfinden könnte. Aus diesem Grund hat die Flugleitung das genehmigte Sonderrecht, Anweisungen an den Piloten bei geplanten Rollbewegungen zur und auf die Piste zu erteilen, obwohl wir selbst ein unkontrollierter Flugplatz sind.

Ein Quote von Dir Übernehme ich jedoch, weil Du genau den Kern der Frage triffst:

Zitat:
Was glaubst Du, wie oft ich schon verzweifelt versucht habe irgendeinen FL an einem Provinzplätzchen aufzutreiben, um dann später als einziges Flugzeug mit den gesalbten Worten "Die Bahn ist frei" von eben diesem empfangen zu werden.
Für diese vier Worte fährt dann extra ein Mann zum Flugplatz - welch ein Schwachsinn.
Selbstverständlich wäre ich gerne bereit vorher mal anzurufen und ggf. meine Landegebühr zu überweisen, aber für was um Himmelswillen muß ein FL am Platz sein für zwei Movements am Tag?


Da bin ich voll und ganz Deiner Meinung! Welch übertriebene Regulierung! Aber hier geht es lediglich um die Sicherstellung Deiner Landung. Kein Flugplatzbetreiber möchte am nächsten Morgen erkennen, dass in den Tags zuvor vergangenen Abendstunden, ein Flugzeug beim Start- oder Landung auf der Piste verunglückt ist, ohne dass es jemand bemerkt hat, weil sich keine Flugleitung mehr am Platz befunden hat.

Nicht das Du mich falsch verstehst. Ich bin kein Verfechter von Flugleitungen, nehme diese jedoch als persönliche Bereicherung wahr, wenn Sie zur Verfügung stehen. Flugbetrieb ohne Flugleiter vor Ort ist ohne weiteres möglich doch denke ich, dass der gesicherte Start und die gesicherte Landung des Piloten auf einem unkontrollierten Flugplatz ohne Flugleiter festsgestellt werden sollte.

Und genau hier sehe ich das Problem, wie sich dies am einfachsten feststellen lässt. Denn einfach den Start oder die Landung per Flugsprechfunk in der Platzrunde mitzuteilen oder vielleicht auch die gesicherte Landung an die nächst gelegene Flugverkehrskontrolle mitzuteilen, reicht meiner Meinung nach einfach nicht. In diesem Fall wäre zumindest auch für alle privaten Flugzeuge das ELT Pflicht um eventuelle Flugunfälle über Emergency Transmitter umgehend festzustellen.

Und die Ausrüstung mit einem ELT sollte sicherlich kein Problem sein, da viele, wie wir selbst auch, die Flugzeuge sowieso schon freiwillig mit einem ELT ausgerüstet haben.

Damit könnte man folgenden Gesetztestext formulieren:

"Der Start und die Landung auf unkontrollierten Flugplätzen ohne Flugleiter ist möglich, wenn

1. dies zuvor durch den verantwortlichen Piloten angekündigt wurde und der Flugplatzbetreiber dies erlaubt (die Erlaubnis kann allgemein und zeitgebunden über API erfolgen),

2. das Flugzeug mit einem ELT (Emergency Locator Transmitter) ausgerüstet ist,

3. beim Start oder Landung in der Nacht, der Flugplatz über eine automatische Rollweg- und Pistenbefeuerung verfügt."


Liebe Grüße,
Robin
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