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nn
Hier seit: 13.05.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: Fr, 13 Mai 2005, 20:32 Titel: Luftbilder: gewerblich? |
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Zwei Fragen zu gewerblichen Luftbildern:
Das LBA schreibt in [url]http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/faqs/Luftbild.htm[/url], dass Luftbilder nicht (mehr) genehmigungspflichtig sind, verweist aber auf nicht näher spezifizierte gewerberechtliche Vorschriften. Worum geht es da? Der Link zur DFS ist leider verfault - und was hätte auch die DFS damit zu tun?
Ist eigentlich das Aufnehmen von Luftbildern, die auch gewerblich genutzt werden sollen, noch im Rahmen der PPL-Lizenz? Die Bilder nimmt üblicherweise ja auch nicht der Pilot auf, sondern der (private?) Mitflieger, der dann die Fotos möglicherweise auch gewerblich nutzen will. Ok? Kommt drauf an, ob der Pilot/das Flugzeug dafür bezahlt wird? |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Sa, 14 Mai 2005, 6:17 Titel: |
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Luftbilder sind tatsächlich nicht mehr (luftrechtlich) genehmigungspflichtig. Hier muss man aber auf der Sicherheitsmindesthöhe sowie Überlandflughöhe achten!! Ein Erlaubnis zur Unterschreiten bekommst du (vielleicht) von der zuständige Landesluftamt.
Wenn jemand die Bilder aber verkaufen will, dann fallen ggf. gewerbe- und steuerrechtliche Genehmigungsverpflichtung an, daher der Hinweis.
Skytanzen |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mo, 16 Mai 2005, 14:30 Titel: |
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Hallo,
zwar ist das Aufnehmen von Luftbildern nicht mehr genehmigungspflichtig, jedoch gilt dabei,dass nach § 109 g Abs. 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen sicherheitsgefährdete Anlagen nicht fotografiert werden dürfen.
Die Seite der DFS für Foto- und Bildmessflüge wird gerade überarbeitet!
Du kannst Dich aber an folgende Kontaktperson wenden:
Zitat: | Andreas Miltner
Telefon: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 13
Telefax: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 99
eMail: Andreas.Miltner@dfs.de |
Grundsätzlich ist von der DFS ggf. eine Genehmigung erforderlich, wenn in entsprechend hochfrequentierten Lufträumen z.B. in der Nähe von Verkehrsflughäfen, fotografiert werden soll.
Die Genehmigung enthält entsprechende Auflagen und eine Nummer, die man bei Erfragen der Einflugfreigabe oder auch gleich im Flugplan angeben muß... Zumindest war´s mal so. |
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