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Verlängerung der Klassenberechtigung

 
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skylaan
eddh.de User


Hier seit: 08.03.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Mi, 06 Jul 2005, 11:09    Titel: Verlängerung der Klassenberechtigung Antworten mit Zitat

Das, was ich über die Suche zu dem Thema gefunden habe, hat mich noch nicht ganz von meinen Unklarheiten befreit.. Drum hier meine Frage:

Kann mir jemand kurz auf die Sprünge helfen, ich war seit meiner praktischen PPL Prüfung im Oktober 2004 ca 15 Stunden als PIC in der Luft. Meine SEP Berechtigung gilt bis 13.10.2006. Muss ich jetzt bis zum 13.10.2005 noch den einstündigen Überprüfungsflug mit Fluglehrer machen, oder wann findet der statt? Wann muss ich was wie nachweisen, damit die Klassenberechtigung nicht verfällt?

Danke,
Gruß,
Berni
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Mi, 06 Jul 2005, 12:06    Titel: Re: Verlängerung der Klassenberechtigung Antworten mit Zitat

Hallo Berni,

skylaan schrieb:
Kann mir jemand kurz auf die Sprünge helfen, ich war seit meiner praktischen PPL Prüfung im Oktober 2004 ca 15 Stunden als PIC in der Luft. Meine SEP Berechtigung gilt bis 13.10.2006. Muss ich jetzt bis zum 13.10.2005 noch den einstündigen Überprüfungsflug mit Fluglehrer machen, oder wann findet der statt? Wann muss ich was wie nachweisen, damit die Klassenberechtigung nicht verfällt?

Erst ab 13.10.2005 musst Du die Mindeststunden sowie den Übungsflug absolvieren/nachweisen. (Anm: Was Du bis 13.10.05 geflogen bist, interessiert keinen).
Bei Vorliegen der Bedingungen darf Dir dann der Fluglehrer, der mit Dir den Übungsflug durchgeführt hat, nachdem er Deine Mindeststunden kontrolliert hat, auf der Rückseite Deiner Lizenz (Feld IX) die SEP Berechtigung bis 13.10.2008 verlängern.
Von 13.10.2007 bis 13.10.2008 musst Du dann wieder Mindeststunden nachweisen und Übungsflug durchführen.

Grüsse
Andreas
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skylaan
eddh.de User


Hier seit: 08.03.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Mi, 06 Jul 2005, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

aah, merci... hab jetzt mal gegoogelt:

Zitat:
i) innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in Übereinstimmung mit Anhang 1 und 3 zu JAR-FCL 1.240 oder Anhang 1 und 2 zu JAR-FCL 1.210 mit einem anerkannten Prüfer auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder einem Reisemotorsegler ablegen;
oder
(ii) innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung/Berechtigungen mindestens zwölf Flugstunden entweder in einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden Klassen insgesamt nachweisen, darin enthalten:

(A) sechs Stunden Flugzeit als verantwortlicher steuernder Pilot;
(B) zwölf Starts und zwölf Landungen;
und
(C) ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.


Im Falle i) Kann ich mir den Prüfer selbst aussuchen? Wie unterscheidet sich eine Befähigungsüberprüfung von einer praktischen PPL-A Prüfung?

Merci,
Gruß,
Berni
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Mi, 06 Jul 2005, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

skylaan schrieb:
Im Falle i) Kann ich mir den Prüfer selbst aussuchen?

Hängt von Deiner zuständigen Luftfahrtbehörde ab.

Zitat:

Wie unterscheidet sich eine Befähigungsüberprüfung von einer praktischen PPL-A Prüfung?

kaum bzw. gar nicht. Ist dasselbe Prüfungsprotokoll (http://www.lba.de/deutsch/formulare/l/praxis/ppla.pdf)

Grüsse
Andreas
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skylaan
eddh.de User


Hier seit: 08.03.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Mi, 06 Jul 2005, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die Hilfe durch den Paragraphendschungel!

Gruß,
Berni
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sternenvogel



Hier seit: 10.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So, 10 Jul 2005, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

skylaan schrieb:
Im Falle i) Kann ich mir den Prüfer selbst aussuchen? Hängt von Deiner zuständigen Luftfahrtbehörde ab


In Hessen wird es wohl so gehandhabt:

Berechtigung abgelaufen = Behörde weist Prüfer zu
Berechtigung noch gültig, aber die Stunden oder Starts werden nicht erreicht = Prüfer kann man selbst suchen, aber die Prüfung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer der Berechtigung stattfinden.

Siehe auch hier:

http://www.rpda.de/dezernate/luftverkehr/lizenzverlaengerung.html
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