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Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
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airman-alfa
eddh.de User


Hier seit: 05.07.2005
Beiträge: 20
Ort: ETNN

BeitragVerfasst am: Sa, 06 Aug 2005, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Freunde,

nachstehend ein Brief eines Luftfahrers an Minister Schily Wink

http://www.bushflyer.de/Schily.pdf

Mit den besten Grüssen

Günter
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: So, 07 Aug 2005, 7:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

Peter Brey schrieb:

Das Vorfeld auf einem Verkehrsflughafen gehört nach heutigem Verständnis sicher zu solchen Bereichen also halte ich das nicht für ungewöhnlich, wenn auch wir Piloten genauso wie der Mann bzw. die Frau von der Reinigungsfirma überprüft werden.

Warum sollte ein Pilot, der von einem unkontrollierten Flugplatz fliegt, (auf eigene Kosten) genauso durchleuchtet werden, wie eine Reinungskraft an einem großen Detuschen Flughafen??
Alle die Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen von Flughäfen benötigen, sind in §7 Abs. 1 erfasst.
Würde man die Piloten (§7 Abs. 1 Satz 4) herausnehmen würde sich daran nichts ändern. Und nur das fordern wir ja.


Zitat:
Die Kosten sollten allerdings die tragen, die das von uns verlangen.

Auch ein Knackpunkt. Für alle beruflich tätigen muss ja der Arbeitgeber zahlen. Die Privatpiloten/Selbständigen beissen mal wieder die Hunde.

Grüsse
Andreas
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.chs
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.02.2003
Beiträge: 76
Ort: EDSH

BeitragVerfasst am: So, 07 Aug 2005, 8:01    Titel: Antworten mit Zitat

Evil or Very Mad Sicherlich ist es nicht verkehrt, Personal und Verantwortungsträger in bestimmten Bereichen zu 'sicherheitsüberprüfen'.

Aber beim §7 LuftSiG geht es doch um viel mehr:

(zum wiederholten Male)

* eine Bevölkerungsgruppe wird unter Generalverdacht gestellt
* die Unschuldvermutung wird zunehmend ausser Kraft gesetzt
* Freiheitsrechte nach dem GG werden mit Füssen getreten
* der Gleichbehandlungsgrundsatz wird eklatant! verletzt
* usw. usf.

(Begründungen wurden hier und in anderen Foren schon hinreichend dargelegt)

Und -Bitte!- komme mir keiner damit 'Ich habe nichts zu verbergen, also kann ich mich auch überprüfen lassen'! Diese Haltung ist die Basis jedes Untertänigkeitsdenken und eine Bedingung unter anderen für die Existenz von Unrechtsregimen. Evil or Very Mad
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Knöpfchen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.07.2002
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: So, 07 Aug 2005, 8:45    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Brey schrieb:

Ob die ZUP wirklich etwas bringt sei dahingestellt, denn ein Pilot der aus dem Ausland kommt ist ja sehr wahrscheinlich auch nicht überprüft und darf trotzdem bei uns fliegen (was auch richtig so ist).


bislang wird man als inhaber einer ausländischen lizenz zum glück mit solchen schreiben nicht behelligt - bislang. bin aber mal gespannt, wie lang sie brauchen, bis sie diese immense sicherheitslücke entdeckt haben und ausmerzen... Evil or Very Mad

vielleicht steht dann bei jeder landung gleich ein rudel luftsicherheitsbeamter neben dem flieger, die einen erst dann aussteigen/weiterfliegen lassen, nachdem man den wisch unterschrieben hat... Wink

hm, da hätte ich noch mehr kreative ideen. aber bevor meine phantasie völlig mit mir durchgeht, wünsche ich euch lieber noch einen schönen sonntag.

viele grüße,
knöpfchen
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: So, 07 Aug 2005, 8:58    Titel: Antworten mit Zitat

ATC'ler:
Danke für den Hinweis, werde ich ihm bei nächster Gelegenheit mitteilen.

Personal ab unkontrollierten Flugplätzen ?
Ist leider gar nicht so abwegig, da es mittlerweile von den Luftfahrtbehörden konkrete Anweisungen und Anleitungen gibt, für Flugplätze "Flugplatzhandbücher" zu erstellen, in denen auch die neuen "sicherheitsrelevanten" Positionen enthalten sind.

Wird zwar vom Eindruck her mehr oder weniger als eine Art "ISO 900xx" angepriesen, wenn man aber die Struktur halbwegs durchschaut hat, kommt man schnell dahinter, dass ein betroffener Flugplatz auch in die Lage geraten kann, die Genehmigung entzogen zu bekommen, wenn die geforderten Vorraussetzungen nicht dauerhaft erfüllt werden. Gilt allerdings (noch) nicht für jeden Flugplatz, aber wer weis..

So zumindest habe ich dieses Konzept interpretiert, als ich es vor die Nase bekam, kann auch harmloser sein, als es den Eindruck macht, aber wenn erstmal sowas zu Papier gebracht und eingeriecht wurde, isses meist soweit, dass man diese angegebenen Positionen auch garantieren muss.

Fängt an bei alltäglicher Betriebsmittelüberprüfung, wie Landebahnzustand und Befeuerung, und hört dann bei den 2m hohen Zäunen und später evtl. bei Rundum-Videoüberwachung auf Evil or Very Mad

Steht im Konzept zwar nicht ausdrücklich drin, ist aber zwischen den Zeilen erkennbar. Es wird immer schlimmer...

Gruß Andreas
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: So, 07 Aug 2005, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Knöpfchen,

Knöpfchen schrieb:

bislang wird man als inhaber einer ausländischen lizenz zum glück mit solchen schreiben nicht behelligt - bislang. bin aber mal gespannt, wie lang sie brauchen, bis sie diese immense sicherheitslücke entdeckt haben und ausmerzen... :evil:

diese "Sicherheitslücke" wird sich durch deutsche Politiker/Bürokraten (den Geltungsumfang deutschen Rechts) zum Glück nie schliessen lassen. Siehe Antwort zu Frage 13
Bundesregierung schrieb:
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz unterliegen Luftfahrer im
Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
und 5 Luftverkehrsgesetz und entsprechende Flugschüler einer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Deutsche Piloten, die im europäischen Ausland
eine Lizenz nach den sog. JAR-FCL-Standards (Joint Aviation
Regulations – Flight Crew Licences) erwerben, fallen nicht unter § 4
Luftverkehrsgesetz und können von den deutschen Luftsicherheitsbehörden
nicht auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Die
Bundesregierung strebt hierzu eine abgestimmte Vorgehensweise auf
europäischer Ebene an.

http://dip.bundestag.de/btd/15/057/1505779.pdf

sowie Antwort zu Frage 5:
Bundesregierung schrieb:

Sicherheitsüberprüfungen von Berufspiloten sind jedoch nicht nur
national in § 7 Luftsicherheitsgesetz geregelt. Nach Kapitel 2.2.1 ii)
des Anhangs der Verordnung (EG) 2320/2002 sind alle Mitgliedstaaten
der EU und nach Standard 4.7.2 des Annex 17 zur Konvention
der Internationalen Zivilluftfahrtkonferenz alle Mitgliedstaaten der Internationalen
Zivilluftfahrtkonferenz (ICAO) verpflichtet, Personal,
das Zugang zu Sicherheitsbereichen haben muss, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
zu unterziehen; dies betrifft auch Berufspiloten. Ein
weiterer Sicherheitsgewinn wird dadurch erreicht, dass sämtliches
Luftfahrtpersonal auf Flughäfen in EU-Mitgliedstaaten vor Betreten
der „sensiblen Bereiche“ eines Flughafens (und damit auch vor Betreten
eines Luftfahrzeugs) auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen
durchsucht wird.


http://dip.bundestag.de/btd/15/059/1505928.pdf

Grüsse
Andreas


Zuletzt bearbeitet von metal am So, 07 Aug 2005, 12:17, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Peter Brey
Family-Member


Hier seit: 18.05.2003
Beiträge: 31
Ort: Leibersdorf

BeitragVerfasst am: So, 07 Aug 2005, 12:08    Titel: Richtig Zitieren Antworten mit Zitat

Hallo metal,

Du darfst mich gerne zitieren, aber verwende dann bitte auch einen Text den ich geschrieben habe. (mal so ganz nebenbei)

Ich bin zwar auch nicht Goethe (oder wars Schiller??), aber ich versuche mich wenigistens noch an Groß- und Kleinschreibung zu halten.

Der von Dir zitierte Textauschnitt stammte im übrigen von Knöpfchen.

nix für ungut!!!


Peter

Im übrigen gehöre ich zu der seltenen Spezies die das Privatflugzeug als Verkehrsmittel betrachten.
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: So, 07 Aug 2005, 12:17    Titel: Re: Richtig Zitieren Antworten mit Zitat

Peter Brey schrieb:
Hallo metal,

Du darfst mich gerne zitieren, aber verwende dann bitte auch einen Text den ich geschrieben habe. (mal so ganz nebenbei)

T'schuldigung, schon korrigiert...

Andreas
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Knöpfchen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.07.2002
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: Mo, 08 Aug 2005, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo metal,

danke für deine detailinfos Smile

aber was meinst du bitte mit antwort zu frage 5 bzw. 13??? stehe etwas auf dem schlauch...

mein post war allerdings auch nicht ganz ernst gemeint, wie ich meine mit meinen smilies und dem hinweis auf meine blühende phantasie kenntlich gemacht zu haben...

andererseits: wenn politisch verantworliche sich bereits jetzt von existierenden gesetzen nicht recht beeindrucken lassen (stichwort datenschutz) - habe ich den verdacht, dass es mit anderen gesetzen und vorschriften künftig durchaus ähnlich aussehen kann... ich für meinen teil traue den jungs beinahe alles zu - nur nichts gutes. womit wir wieder beim thema phantasie wären... Wink

viele grüße und einen schönen abend,
knöpfchen
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flyingmik
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Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 144
Ort: Heidelberg/Germany

BeitragVerfasst am: Di, 09 Aug 2005, 7:22    Titel: Antworten mit Zitat

@ all:

Heute Dienstag den 09.08. ist in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein sehr guter und treffender Kommentar zu der Sicherheitsüberprüfung und dem LuftSiG veröffentlicht.

Leider auf der Seite "Motor und Technik" und nicht bei "Politik" oder gar auf dem Titelblatt - wo die Verursacher dieses Schwachsinns den Kommentar dazu auch garantiert lesen würden, bzw. die Ausführungen nicht ignorieren könnten.

Schön ist das Fazit, dass sich die Initiatoren der Regelungen durch ihre panische Überreaktion eigentlich nur "lächerlich" machen. Das ist zwar die Wahrheit, aber was hilft es uns Betroffenen?
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