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Flugbuch nach JAR-FCL / Musterkürzel

 
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Jan123



Hier seit: 06.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Do, 06 Okt 2005, 20:53    Titel: Flugbuch nach JAR-FCL / Musterkürzel Antworten mit Zitat

Hi,

ich (PPL-A nach JAR-FCL) hätte da mal eine Frage... und zwar habe ich mir ein neues Flugbuch zugelegt, ein JAR-FCL-konformes von Schiffmann. <a href="http://www.friebe.aero/images/artikelvarianten/image_1989_2_gross.jpg" target="_blank">So</a> sieht das Ganze aus.
Nun habe ich noch nicht ganz verstanden, was man in das Feld Single-Engine/Multi-Engine genau eintragen soll. In der Beschreibung des Flugbuchs steht "Blockzeit/Flugzeit auf ein-/mehrmotorigem Muster", aber daraus werde ich auch nicht wirklich schlau.

In den nächsten Tagen werde ich ausserdem einen Checkflug mit einem Fluglehrer durchführen (weil ich mit den Vereinsmaschinen mehr als 3 Monate nicht mehr geflogen bin und die Vereinsordnung dann einen Checkflug vorschreibt). Bin ich dann PIC oder PICUS? Und was sollte ich bei "Zweck/Purpose" bzw. "Bemerkungen/Remarks" eintragen?

Und eine letzte Frage noch: Gibt es ein offizielles Kürzel für das Flugzeugmuster Katana 100? Kann ich da einfach "Katana" eintragen oder ist "DV20" besser?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruss,
Jan
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Fr, 07 Okt 2005, 7:31    Titel: Re: Flugbuch nach JAR-FCL / Musterkürzel Antworten mit Zitat

Hallo Jan,
Jan123 schrieb:
Hi,

ich (PPL-A nach JAR-FCL) hätte da mal eine Frage... und zwar habe ich mir ein neues Flugbuch zugelegt, ein JAR-FCL-konformes von Schiffmann. Nun habe ich noch nicht ganz verstanden, was man in das Feld Single-Engine/Multi-Engine genau eintragen soll.

Ich schreibe da entweder "SE(P)" oder "ME(P)" rein, je nachdem.

Zitat:
In der Beschreibung des Flugbuchs steht "Blockzeit/Flugzeit auf ein-/mehrmotorigem Muster", aber daraus werde ich auch nicht wirklich schlau.

Da es keine separaten Spalten sind, nehme ich nicht an, dass man dort Zeiten eintragen soll.

Zitat:
In den nächsten Tagen werde ich ausserdem einen Checkflug mit einem Fluglehrer durchführen (weil ich mit den Vereinsmaschinen mehr als 3 Monate nicht mehr geflogen bin und die Vereinsordnung dann einen Checkflug vorschreibt). Bin ich dann PIC oder PICUS?

PICUS gibt es laut Definition ausschliesslich in der PPL-A (Anfangs)schulung.
Wenn eure Satzung einen Flug mit Fluglehrer vorschreibt, ist dieser wohl PIC und Du "am Doppelsteuer" bzw. "Dual received"
Über die Festlegung des PIC bei Ausbildungsflügen gibt es hier eine schöne Erörterung: http://ausbildung.bwlv.de/verantwortlicher_pilot.htm

Zitat:
Und was sollte ich bei "Zweck/Purpose" bzw. "Bemerkungen/Remarks" eintragen?

Wie wärs z.B. mit "Auffrischungsschulung"? Liegt bei Dir!

Zitat:
Und eine letzte Frage noch: Gibt es ein offizielles Kürzel für das Flugzeugmuster Katana 100? Kann ich da einfach "Katana" eintragen oder ist "DV20" besser?

DV20 ist ein offizielles Kürzel, da es jedoch Dein persönliches Flugbuch ist, kannst Du eintragen, was Du willst.

Grüsse
Andreas
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Jan123



Hier seit: 06.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Fr, 07 Okt 2005, 9:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas!

Zunächst mal danke für deine schnelle Antwort!

Zitat:

Ich schreibe da entweder "SE(P)" oder "ME(P)" rein, je nachdem.


Das finde ich auch das Naheliegendste, mich wundert nur, dass dann dafür 2 Zeilen vorgesehen sind.

Zitat:

PICUS gibt es laut Definition ausschliesslich in der PPL-A (Anfangs)schulung.
Wenn eure Satzung einen Flug mit Fluglehrer vorschreibt, ist dieser wohl PIC und Du "am Doppelsteuer" bzw. "Dual received"
Über die Festlegung des PIC bei Ausbildungsflügen gibt es hier eine schöne Erörterung: http://ausbildung.bwlv.de/verantwortlicher_pilot.htm


Das heisst, ich würde in diesem konkreten Fall bei "Person auf Sitz des verantwortlichen Lfz-Führers" (also meine Wenigkeit) als Tätigkeit "Dual received" und bei "Begleiter" den Namen meines Fluglehrers und als Tätigkeit "PIC" eintragen?

Gruß,
Jan
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Fr, 07 Okt 2005, 9:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das heisst, ich würde in diesem konkreten Fall bei "Person auf Sitz des verantwortlichen Lfz-Führers" (also meine Wenigkeit) als Tätigkeit "Dual received" und bei "Begleiter" den Namen meines Fluglehrers und als Tätigkeit "PIC" eintragen?

Zum Beispiel. Wobei ich zugeben umss, dass ich die Spalte "Sitz des verantwortlichen Lfz-Führers" unglücklich finde und dem Schiffmann Verlag darüber auch Verbesserungsvorschläge geschrieben habe.

In standard SEP Flugzeugen ist der Sitz des Verantwortlichen Lfz Führers normalerweise links, soweit durch den Halter nicht anders festgelegt.
Ergo: in Deinem Fall sitzt Du wohl links auf dem "eigentlichen" Sitz des PIC, aber da euer Verein diesen Flug mit Fluglehrer vorschreibt sitzt er rechts, per Definition (festlegung des Halters) aber auf dem Sitz des PIC.

Verstehst Du meine Problematik? Anstatt im Flugbuch den Sitz aufzuführen wäre es sinnvoller (allgemeiner!) gewesen die Spalten PIC oder Begleitung (etc.) zu verwenden.

Grüsse
Andreas
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Jan123



Hier seit: 06.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Fr, 07 Okt 2005, 9:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Problematik ist mir klar. Der "Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers" ist laut unserer Vereinssatzung definitiv links, ich werde allerdings beim Checkflug sicherlich links sitzen.

Abgesehen von der Sitzfrage ist es aber eindeutig, dass der Fluglehrer in diesem Fall PIC ist, auch wenn er das Steuer kein einziges Mal anfasst, oder?
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Fr, 07 Okt 2005, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Jan123 schrieb:

Abgesehen von der Sitzfrage ist es aber eindeutig, dass der Fluglehrer in diesem Fall PIC ist, auch wenn er das Steuer kein einziges Mal anfasst, oder?

100% eindeutig ist es (leider) nicht. Falls Du in den Link mal reingeschmökert haben solltest, wirst Du festgestellt haben, dass ohne eine klare Abmachung (insbes. beim Übungsflug) nichts eindeutig ist.
Laut Gesetz bist Du nämlich im Besitz einer gültigen Berechtigung. Du könntest also auch PIC sein (siehe PIC Sitzfestlegung Deines Vereins). Wenn allerdings ein Fluglehrer tätig ist, ist er jedoch PIC (unabhängig vom Sitz).
Siehe:
Zitat:
"§4 Abs 4 LuftVG

(4) Bei Übungs- und Prüfungsflügen in Begleitung von Fluglehrern (§ 5 Abs. 3) gelten die Fluglehrer als diejenigen, die das Luftfahrzeug führen oder bedienen. "
Schmidt-Lademann schrieb:
Gemäß verschiedener Kommentierungen gelten hierbei als Übungs- und Prüfungsflüge in Begleitung von Fluglehrern jegliche Flüge zum Zweck der Ausbildung, Fortbildung, Nachschulung. So auch vom Halter geforderte Checkflüge oder vom Pilot erbetene Flüge zur Nachschulung bei Unsicherheiten.

SPIC wäre eine tolle Sache, wenn es auch ausserhalb des Flugschülerstatus existieren würde.
Ansonsten ist es ziemlich uneindeutig...

Grüsse
Andreas
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simbt
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Hier seit: 23.02.2005
Beiträge: 68
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 07 Okt 2005, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr beiden,

Jan hat offenbar eine gültige Lizenz, darf die Katana als PIC führen und tut dies auch. Ein Fluglehrer (oder wer auch immer) ist dabei, um - allein wegen vereinsinterner Regeln - zu kontrollieren, dass Jan dies ordentlich tut. Klarer Fall eigentlich: Jan ist PIC.

Auch klar: Bei Ausbildungs-, Einweisungs- und Prüfungsflügen ist der Fluglehrer PIC, zumal der Flugschüler/Einzuweisende noch gar nicht berechtigt ist, die Maschine als PIC zu führen.

Nun der Graubereich: Nach Auffassung des Fliegermagazin ist der Fluglehrer auch beim Übungsflug zur Lizenzverlängerung PIC, weil er dem Überprüften Flugaufgaben stellt, damit über den Flugverlauf entscheidet und möglicherweise sogar eingreift (Wer ist PIC beim Übungsflug zur Scheinverlängerung nach JAR-FCL?).
Bei meinem letzten Übungsflug war das anders - der Fluglehrer hat mich vorher gefragt, was ich machen will, und genau das haben wir dann gemacht. Er hat ab und zu einen Kommentar abgegeben und hinterher unterschrieben. Das war's.
Ich vermute, dass die Gerichte die PIC-Frage hier nicht einheitlich beantworten würden, wenn es z.B. um die Verantwortung für einen Unfall geht.

Also wie ist es nun bei Jan?

Wenn der Fluglehrer Jan beim Überprüfungsflug konkrete Aufgaben stellt, liegt nahe, dass der Fluglehrer PIC ist.

Wenn er Jan nur über die Schulter guckt, ohne den Flug groß zu beeinflussen, ist wohl eher Jan PIC.

Vielleicht sollte man das vorher mit dem Fluglehrer absprechen... aber eigentlich ist es doch auch nicht so wichtig, denn für die Scheinverlängerung können ja auch bis zu 6 Std. Flugzeit als Nicht-PIC angerechnet werden.

Viele Grüße
Stanislaus


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