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N-Reg mit dt. Eigentümer ?

 
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infinity



Hier seit: 15.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 18:45    Titel: N-Reg mit dt. Eigentümer ? Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es Möglichkeiten ein N-Registriertes Flugzeug zu kaufen
und in Deutschland als dt. Staatsbürger zu betreiben ?
Akzeptiert die FAA da einen Eigentümer mit dt. Wohnsitz ?

Gruß
infinity
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Knöpfchen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.07.2002
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo infinity,

zunächst einmal herzlich willkommen!

"neulich" (ok, ok, ist gut 5 monate her Wink ) gab es das thema hier in ähnlicher form schon mal. wenn du magst, klicke doch einfach mal hier ; ich glaube, da sind schon ein paar antworten auf deine fragen genannt.

schönen abend noch und viele grüsse,
knöpfchen
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harryhh
eddh.de User


Hier seit: 04.03.2006
Beiträge: 22
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Sa, 04 März 2006, 13:39    Titel: N-reg in/um Hamburg Antworten mit Zitat

hallo,

infinity bist du weitergekommen? Ich suche eine N-reg Haltergemeinschaft in der Nähe Hamburgs


Gruß
Harry
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Torsten
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 24.06.2003
Beiträge: 56
Ort: EDDS

BeitragVerfasst am: Sa, 04 März 2006, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ein N-Flugzeug muss zwingend über einen US-Staatsbürger oder eine US-Kapitalgesellschaft registriert sein. Eigentum ist relativ.

Alle die ich bisher gefragt habe, wie das geht (ca. 10), haben das über einen "Trust" gemacht. Das kostet im Jahr ungefähr soviel, wie man an dt. Versicherungssteuer spart. "Marktführer" unter den von mir gefragten "pseudo"-Haltern war http://www.agcorp.com

Bei Kauf und Einfuhr fällt Zoll + Einfuhrumsatzsteuer an (letzteres entspricht der MWSt.). Praktisch ist wohl, wenn man MWSt.-befreit ist.

LG, Torsten
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PhilT
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 07.03.2004
Beiträge: 111
Ort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: So, 05 März 2006, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

@infinity:

Torsten hat bezüglich n-reg. völlig recht. Es ist eigentlich unproblematisch. Es geht aber praktisch nur über einen Trust. Der kostet dich über den Daumen gepeilt pro Jahr 1000$ und ca. diese Summe kann man durch die entfallende Versicherungssteuer wieder einsparen (je nach Versicherungsumfang und -summe natürlich). Wartung für n-reg. gibt's mittlerweile fast überall und kostet unterm Strich ungefähr gleich viel. Modifikationen sind durch die riesige Anzahl an STCs für n-reg. sehr einfach. Etwas problematisch (und evtl. auch etwas teuer) ist bei n-reg. immer wieder der Ärger rund um das Thema Lärmschutz. Sonst gibt es keinerlei Probleme. Für genaueste Infos zu diesem Thema muß ich mal wieder auf den Ratgeber Fliegen in den USA verweisen (der gute Herr Dr. Schwahn schuldet mir mittlerweile glaube ich was...).

@harry:

Wußte nicht, dass du n-reg. suchst.
Allein Lübeck fallen mir gleich eine handvoll N-registrierter IFR-Einmots ein. In unserer Halle steht eine n-reg. M20J (Basic IFR), die (zumindest bis vor kurzem) sehr günstig zum Verkauf stand. Darüber hinaus gibt es in der Halle neben mir eine C172N (n-reg., Basic IFR), die zur Vercharterung zur Verfügung steht. Desweiteren gibts soweit ich weiß noch eine Turbo Arrow III, eine 210er und eine C150 in privater Hand.


Philipp
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DEACN
eddh.de User


Hier seit: 11.10.2004
Beiträge: 19
Ort: EDTM Mengen-Hohentengen

BeitragVerfasst am: Do, 07 Sep 2006, 9:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Erwerb eines N-Registrierten Flugzeuges geht tatsächlich nur über den Umweg einer amerikanischen Kapitalgesellschaft oder eines Trust. Ich kann aber in beiden Fällen nur vor einem überstürzten Handeln warten. Denn meist wird im Eifer des Gefechts vergessen, dass ein derartiger Erwerb weitreichende Auswirkungen haben kann. Ich denke da z.B. ans dt. Erbrecht. Nach gültigem Recht kann eine Mitgliedschaft in einem amerikanischen Trust nämlich nicht vererbt werden. Das bedeutet u.U. das der einzig teure Vermögensgegenstand, den eine Familie je besessen hat, dem Nachlass entzogen ist.
Weiterhin muss man beim Eintritt in einen Trust sich die Vereinbarungen ganz bespnders überlegen, das amerik. common-law hält einige Überraschungen bereit, die für uns schlicht nicht durchschaubar sind. Auch wenn viele N-Reg. Flugzeug bei uns unterwegs sind, heißt das also nicht, das man ohne weiteres eine Maschine in Amerika zulassen sollte.

Gruß Axel
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