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LuftSiG von BVG für nichtig erklärt!

 
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 11:14    Titel: LuftSiG von BVG für nichtig erklärt! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

gerade wurde das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt!

Damit ist sowohl die Möglichkeit des Abschusses von Flugzeugen (vorerst) vom Tisch als auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern.

Das Gesetz widerspricht in vielen Teilen den Grundrechten (Menschenwürde, Recht auf Leben) sowie verstößt gegen die derzeit für die Bundeswehr geltenden Regelungen im Grundgesetz.
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Abuelo
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.01.2006
Beiträge: 48
Ort: HB

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ATCler and all,

gute Meldung! Sollte es in Deutschland tatsächlich noch "normale" Richter geben? Fast nicht zu fassen Wink

Es grüßt Euch der

Abuelo
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Jan M
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 07.10.2002
Beiträge: 93
Ort: Marzling

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, für den Moment ist Ruhe. Aber als nächstes steuert Herr Schäuble eine Grundgesetzänderung an - die Union träumt ja schon seit Jahrzehnten vom Einsatz der BW im Inneren.

Mal sehen, was vom Gesetzgeber als nächstes aufgelegt wird.

Gruß,
Jan
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.chs
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.02.2003
Beiträge: 76
Ort: EDSH

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Arrow Noch habe ich nirgends gefunden, dass das LuftSiG in Gänze kassiert wurde. M.W. zielten die anhängigen Klagen auch nur auf den Abschussparagraphen.

Schlimmstenfalls wird nur nachgebessert, d.h. der entsprechende Paragraph aus dem LuftSiG entfernt! Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad

Endgültige Klarheit kann nur die komplette Urteilsbegründung liefern. Liegt die schon irgendwo zum Nachlesen vor?
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nach der ersten Euphorie sieht es mittlerweile so aus, als ob nur der "Abschuss-Paragraph" vom BVG kassiert worden ist und nicht das ganze LuftSiG... Crying or Very sad

Das aktuelle Urteil gibts hier zum Nachlesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/2006/2/15
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, noch ist es bestimmt zu frisch, um endgültig zu trauern, war es nicht so vorgesehen, dass erst über diesen "Abschußparagraphen" entschieden werden sollte ?

Mir war es so im Hinterkopf, als wenn man auch über weitere Unklarheiten/Kritikpunkte entscheiden wollte.

Gruß Andreas
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

nein, nur der §14 Abs. 3 LuftSiG wurde behandelt und für nichtig erklärt!

Der für uns wichtige §7 LuftSiG wurde lediglich erwähnt in dem Teil des Urteils, wo das LuftSiG mit dessen Umfang und Aufgaben beschrieben wurde.

Es gilt also die ZÜP nach wie vor!... leider. Aber dies wird Sache eines neuen Verfahrens sein!
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ist schon toll in unserem Plem-Plem-Land:

Wenn ein Gesetz, das die Regierung erlassen hat, vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird, werden eben ganz einfach die für diese Entscheidung dienenden Grundlagen, hier unsere Verfassung, geändert. Und wenn das dann nicht reichen sollte, könnte man ja kurzerhand Urteile des Bundesverfassungsgerichts für unwirksam erklären, oder notfalls diese ganze Einrichtung außer Kraft setzen...

Unser Land hat Erfahrung in der Beugung des Rechts für die rücksichtslose Durchsetzung ganz bestimmter Interessen.

Sigi

Übrigens hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg06-011 mit Link zum Urteil.
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 16 Feb 2006, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sigi,

genauso ist es!
Was nicht paßt, wird passend gemacht!
Trotzdem kann die Politk nur den Artikel ändern, der sich mit den Aufgaben der Bundeswehr beschäftigt und diesen ggf. erweitern.

Die Tatsache, dass elementare Bürger- und Grundrechte die Entscheidung des BVG begründet haben, können auch unsere Politiker nicht ändern (Recht auf Leben, Menschenwürde). Gott sei dank... Confused
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