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Irrtum
Hier seit: 10.05.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mi, 10 Mai 2006, 22:32 Titel: Videokamera DVX100 aussen an einer C172 anbringen ? |
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Hallo!
ich habe vor für einen Kurzfilm ein paar Flugaufnahmen zu machen, und wüsste gerne ob jmd Erfahrung damit hat eine miniDV Kamera aussen an nem Flugzeug zu befestigen?
Dabei soll die Kamera möglichst direkt vertikal nach unten ausgerichtet sein, ich hatte dafür an die Strebe zur Tragfläche gedacht.
Nun einige Fragen dazu:
1. Wie ist das rechtlich/versicherungstechnisch mit dem Anbringen von Gegenständen am Flugzeug?
2. Hält die Strebe wirklich was aus, oder ist das vielleicht auch aerodynamisch gefährlich dort einen "klumpen" anzubringen?
3. Was für eine Kraft wirkt wohl auf die Kamera bezgl der Luftanströmung?
4. Wie würde man die Kamera befestigen, mit einer mechanischen Verbindung, also bspw geschraubt, oder mit GafferTape verklebt, oder am besten beides, und wohin kann man eine RisikoSicherung anbringen?
Vielen lieben Dank für viele Antworten auf viele Fragen!
Tobi |
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EDLB eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.06.2004 Beiträge: 50 Ort: Lüdinghausen
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Verfasst am: Do, 11 Mai 2006, 21:52 Titel: |
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Hallo,
aushalten tut die C172 Strebe das, dort ist oft ein Tritt angebracht zum betanken. Und man kann das Flugzeug damit prima schieben.
Kräfte sind vergleichbar, als wenn Du bei 200km/h beim Auto das Schiebedach aufmachst und den Kopf rausstreckst.
Je nach Stromlinenförmigkeit würde ich mit 100-300N Kräfte rechnen.
Entsprechend sollte die Kamera befestigt sein. Tape, Kabelbinder etc.
kommt auch sehr drauf an was der Eigentümer zu seiner Lackierung sagt,
also mit dem Besitzer abklären.
Mit freundlichem Gruß
Christian |
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Markus eddh.de User
Hier seit: 30.03.2006 Beiträge: 29
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Verfasst am: Mo, 14 Aug 2006, 8:58 Titel: |
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Hallo,
schau doch mal hier, vielleicht hilft Dir das ja weiter:
http://www.actioncam.tv/
Liebe Grüße,
Markus |
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Derk
Hier seit: 24.08.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do, 24 Aug 2006, 12:40 Titel: VORSICHT !!!! |
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Zu Deiner 1. Frage kann man sagen:
Wenn DU einfach was ein ein Luftfahrzeug anbaust, dann ist es nicht mehr Lufttüchtig, da es nicht mehr der in seiner Musterzulassung genehmigten Musterbauart entspricht. (vgl. VO (EG) 1592/2002 )
Ich weiß, dass einige dies nicht so eng sehen, aber wenn was passiert wird die Versicherung entsprechend argumentieren.
Das ganze gilt aber wohl nur für fest mit dem Flugzeug verbundene Teile. Z.B. bei GPS- Empfängern, die man mit Klettnband im Cockpit befestigt gilt das wohl nicht. Hier fehlt mir aber die rechtliche Quelle dazu, ist also ein unverbindlicher Hinweis.
Gruß,
Derk |
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