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sven
Hier seit: 22.10.2002 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di, 22 Okt 2002, 22:55 Titel: PPL-E und Kinder |
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Hallo,
Gunnar hat diese Frage bereits angesprochen,
aber wie genau ist es bei der Kindmitnahme bei einem Robinson R22 Hubschrauber und einer PPL-E - Lizenz?
Wenn ich meine Frau mitnehmen will, und unseren Sohn (6 Jahre), wäre es möglich, dass meine Frau unseren Sohn auf ihren Schoß setzt?
Vielen Dank,
Sven |
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sigi Redaktion
Hier seit: 24.05.2002 Beiträge: 292 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Di, 22 Okt 2002, 23:44 Titel: |
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Hi Sven!
Wie Kathrin in dem anderen Thread ('Kinder im Flieger') schon richtig zitiert hat, steht im § 19 LuftBO, dass bei nicht im gewerblichen Verkehr betriebenen Luftfahrzeugen Kinder bis zu 10 Jahren und ein Erwachsener sich einen Sitz teilen dürfen. Ich wüsste nicht, dass dort zwischen den verschiedenen Luftfahrzeug-Gattungen unterschieden wird... Jedenfalls steht da nichts dergleichen.
Klar, musst du, wie immer, auf dein MTWO achten. Und die Insassen müssen sich ausreichend und vorgeschrieben sichern können (Gurte).
Ist der R22 nur ein Zweisitzer? (Sorry, kenn mich mit 'Mühlen' nicht so aus... )
Grüße
Sigi |
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Matthias eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.06.2002 Beiträge: 41 Ort: Mönchengladbach
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Verfasst am: Mi, 23 Okt 2002, 0:26 Titel: |
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sigi schrieb: |
..., steht im § 19 LuftBO, dass bei nicht im gewerblichen Verkehr betriebenen Luftfahrzeugen Kinder bis zu 10 Jahren und ein Erwachsener sich einen Sitz teilen dürfen.
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Nicht ganz so.
§19LuftBO erlaubt 2 Kinder unter 2 Jahren oder ein solches Kind und ein Erwachsener. Ausnahme u. A.: "sonstige Lfz." unter 5,7t - dann sind 2 Kinder unter 10 Jahren erlaubt, wenn dadurch nicht die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird.
Die Kombination 1 Erwachsener und 1 Kind unter 10 J. wird bei den Ausnahmen nicht aufgeführt. Vielleicht mit Absicht?
Außerdem ist da noch die Sache mit Ordnung und Sicherheit. Ich glaube, daß man sich da auf Vordersitzen (also Zweisitzern fast generell) - dazu hier noch mit Knüppel - angesichts der Zappelfüßchen vielleicht doch was vorwerfen lassen müßte.
Nachdem ich rein zufällig einen kenne , der Ähnliches ein mal in einer 152er probiert hat, fällt das zumindes für mich unter "bad judgement".
Matthias
Zuletzt bearbeitet von Matthias am Mi, 23 Okt 2002, 0:48, insgesamt einmal bearbeitet |
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sigi Redaktion
Hier seit: 24.05.2002 Beiträge: 292 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mi, 23 Okt 2002, 0:42 Titel: |
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Hi Matthias!
Matthias schrieb: | Die Kombination 1 Erwachsener und 1 Kind unter 10 J. wird bei den Ausnahmen nicht aufgeführt. Vielleicht mit Absicht? |
Stimmt...! Hatte ich anders interpretiert...
Zitat: | Ich glaube, daß man sich da auf Vordersitzen (also Zweisitzern fast generell) - dazu hier noch mit Knüppel - angesichts der Zappelfüßchen vielleicht doch was vorwerfen lassen müßte. |
Nun, vorwerfen sicher nicht, denn es ist ja z.B. zulässig, den 'Zappelphilipp' allein auf seinem Sitz mitzunehmen...! Aber, klar, wie ich schon sagte, die Sicherheit muss immer gegeben sein, das gilt ja nicht nur für Kinder als Paxe!
Sigi |
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Matthias eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.06.2002 Beiträge: 41 Ort: Mönchengladbach
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Verfasst am: Mi, 23 Okt 2002, 0:55 Titel: |
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sigi schrieb: |
Nun, vorwerfen sicher nicht, denn es ist ja z.B. zulässig, den 'Zappelphilipp' allein auf seinem Sitz mitzunehmen...!
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Naja, auch ohne OWi wirft man sich was vor. Obigem Bekannten wurden vom Zappelfuß die Klappen genullt - zum Glück nur beim Abstieg durch das Wolkenloch und nicht im short final.
Matthias |
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sven
Hier seit: 22.10.2002 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi, 23 Okt 2002, 14:59 Titel: Danke |
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Hallo,
danke für die Antworten.
Der R22 ist ein süßer kleiner Zweisitzer und der günstigste Hubschrauber den ich kenne (abgesehen von Marke Eigenbau).
Wie das nun mit unserem Sohn ist ... gute Frage.
Vielleicht frage ich da mal einen Anwalt für Luftrecht ... dann weiß ich es sicher. Nur wird er es garantiert so auslegen, dass nein rauskommt (wegen Haftung).
Garnicht so einfach das alles :-S
Sven |
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