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tbones eddh.de User
Hier seit: 08.06.2007 Beiträge: 22
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Verfasst am: So, 27 Jan 2008, 16:29 Titel: |
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Roho schrieb: | Zitat Regierungspräsidium Kassel zur Verlängerung der Klassenberechtigung http://www.mfc-warburg.de/aktuelles/17.01.2008/
Zitat: |
* Eine Anmerkung zu den verantwortlichen Zeiten: Einmotorige Flugzeuge werden mit einer Mindestflugbesatzung von einer Person geflogen, d.h., auch wenn 2 Piloten an Bord sind, kann immer nur einer verantwortlicher Luftfahrzeugführer sein. Bei Flügen mit Fluglehrer, z.B. dem einstündigen Übungsflug, ist aber grundsätzlich der Fluglehrer der Verantwortliche. Die Pilotin/ der Pilot kann sich diese Zeit aber auf die 6 Stunden als nichtverantwortlicher Pilot anrechnen. |
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Also bringt einmotoriges IFR-Fliegen doch keine Stundenanrechnung für den Copi? |
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: So, 27 Jan 2008, 17:06 Titel: |
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Roho schrieb: | * Eine Anmerkung zu den verantwortlichen Zeiten: Einmotorige Flugzeuge werden mit einer Mindestflugbesatzung von einer Person geflogen, d.h., auch wenn 2 Piloten an Bord sind, kann immer nur einer verantwortlicher Luftfahrzeugführer sein. Bei Flügen mit Fluglehrer, z.B. dem einstündigen Übungsflug, ist aber grundsätzlich der Fluglehrer der Verantwortliche. Die Pilotin/ der Pilot kann sich diese Zeit aber auf die 6 Stunden als nichtverantwortlicher Pilot anrechnen. |
Auch bei einer Mindesbesatzung von 2 oder mehr Piloten kann immer nur einer davon PIC sein.
In Deutschland werden übrigens - im Gegensatz zu anderen JAA-Ländern - nicht 6 Stunden als PIC, sondern 6 Stunden als steuernder PIC verlangt. Das dürfte insbesondere für Fluglehrer interessant sein.
Es geht aber gar nicht um die PIC-Stunden, sondern um die übrigen 6 Stunden, die nicht ausdrücklich PIC sein müssen. Für diese Nicht-PIC-Stunden ist auch nicht gefordert, als Kopilot tätig zu sein. Kopilotzeit darf und muss nur dann geloggt werden, wenn mehr als ein Pilot für den Flug vorgeschrieben ist, sei es durch die Flugzeugzulassung oder andere gesetztliche Regelungen wie z.B. IFR (siehe LuftBO). JAR-FCL 1.080 (und 2.080) fordert das Loggen jedes Fluges als Besatzungsmitglied, sei es als PIC, Kopilot oder keines von beiden. Wer hier aufschreit, sollte sich JAR-FCL 1.080 weiter durchlesen und wird feststellen, dass auch Eintragungen für Nachtflugzeit und IFR-Zeit durchzuführen sind, VFR-Tagflugzeit wird aber nicht erwähnt. Trotzdem käme keiner auf die absurde Idee, VFR-Flüge bei Tag nicht zu loggen. Genauso ist es mit Flugzeit, die weder PIC- noch Kopilot-Zeit ist. Sie ist trotzdem gemäß JAR-FCL als Gesamtflugzeit zu führen.
Nur so macht die Regelung überhaupt Sinn, von 12 Flugstunden nur 6 als PIC zu fordern.
tbones schrieb: | Also bringt einmotoriges IFR-Fliegen doch keine Stundenanrechnung für den Copi? |
Die LuftBO verlangt für IFR mindestens zwei Piloten. Also ist der Kopilot berechtigt und verpflichtet, seine Flugzeit als Kopilot zu loggen. Das hat überhaupt nichts mit "einmotorig" zu tun. Es gibt auch einmotorige Flugzeuge, die für IFR nur mit zwei Piloten zugelassen sind. |
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PhilT eddh.de-Premium-User
Hier seit: 07.03.2004 Beiträge: 111 Ort: Frankfurt
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Verfasst am: So, 27 Jan 2008, 18:00 Titel: |
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Zitat: | Nicht 6 Stunden pro Jahr, sondern siehe oben 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit. |
Schon klar. Es ging mir darum, aufzuzeigen, wievielen Stunden das rechnerisch pro Jahr entspricht.
Philipp |
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PhilT eddh.de-Premium-User
Hier seit: 07.03.2004 Beiträge: 111 Ort: Frankfurt
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Verfasst am: So, 27 Jan 2008, 18:04 Titel: |
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Im Übrigen, aus dem Zitat des RegPräs Kassel:
Zitat: | Eine Anmerkung zu den verantwortlichen Zeiten: Einmotorige Flugzeuge werden mit einer Mindestflugbesatzung von einer Person geflogen, d.h., auch wenn 2 Piloten an Bord sind, kann immer nur einer verantwortlicher Luftfahrzeugführer sein. Bei Flügen mit Fluglehrer, z.B. dem einstündigen Übungsflug, ist aber grundsätzlich der Fluglehrer der Verantwortliche. Die Pilotin/ der Pilot kann sich diese Zeit aber auf die 6 Stunden als nichtverantwortlicher Pilot anrechnen. |
Dieser Absatz zeigt, wie viel Verwirrung rund um das Thema und immer wieder gemacht wird, weil sich die Leute nicht klar ausdrücken. Wenn man diesen Absatz genau liest, kann man auch zu dem Schluß kommen, dass rth recht hat. Ich bin mir aber sicher, dass man die Sache in Kassel genau so nicht gemeint hat!
Zu rth:
Zitat: | JAR-FCL 1.080 (und 2.080) fordert das Loggen jedes Fluges als Besatzungsmitglied, sei es als PIC, Kopilot oder keines von beiden. Wer hier aufschreit, sollte sich JAR-FCL 1.080 weiter durchlesen und wird feststellen, dass auch Eintragungen für Nachtflugzeit und IFR-Zeit durchzuführen sind, VFR-Tagflugzeit wird aber nicht erwähnt. Trotzdem käme keiner auf die absurde Idee, VFR-Flüge bei Tag nicht zu loggen. Genauso ist es mit Flugzeit, die weder PIC- noch Kopilot-Zeit ist. Sie ist trotzdem gemäß JAR-FCL als Gesamtflugzeit zu führen. |
Obwohl sich das zugegebenermaßen nicht gänzlich abwägig anhört, kann ich - und die Behörden - diesen "Gedankensprung" nicht nachvollziehen. Dafür steht einfach in JAR-FCL zu wenig geschrieben um dies zu unterfüttern.
Philipp |
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kauftomr eddh.de User
Hier seit: 27.07.2006 Beiträge: 21
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Verfasst am: So, 27 Jan 2008, 20:00 Titel: |
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Zu diesem Thema darf ich auf einen Artikel der AustroControl zur Einführung der JAR-FCL in Österreich verweisen: Seite 3:
http://www.austrocontrol.at/Images/AviationNews_Maerz_07_tcm586-59208.pdf
Dort geht klar hervor, dass die Anerkennung der Flugzeit auf SEP, die nicht als PIC geflogen wurde, länderabhängig ist. In Österreich darf man die Zeit von rechts, egal ob Fluglehrer oder nicht, loggen, sofern man eine Augabe (Funken, Navigieren,usw.) übernimmt. |
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PhilT eddh.de-Premium-User
Hier seit: 07.03.2004 Beiträge: 111 Ort: Frankfurt
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Verfasst am: So, 27 Jan 2008, 20:35 Titel: |
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Interessant, danke.
Da stellt man sich mal wieder die Frage wozu JAR-FCL überhaupt gut ist, wenn einige Mitgliedsländer dann einfach nach Gutdünken Begriffe hinzuerfinden ("zweiter Pilot"), die JAR-FCL gar nicht kennt.
Philipp |
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Mo, 28 Jan 2008, 0:30 Titel: |
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Wenn hier jemand etwas "dazu erfindet", dann sind es die deutschen Behörden und deren Mitarbeiter... (wie z.B. "steuernder PIC" anstatt "PIC").
Da der Begriff "Kopilot" in JAR-FCL eindeutig definiert ist, kann man einen nicht vorgeschriebenen - aber trotzdem möglichen zweiten Piloten - gar nicht anders bezeichen, denn als "zweiter Pilot". Nur in Deutschland begreift man nicht den Unterschied zwischen einer Mindesbesatzung und einer Maximalbesatzung, insbesondere nicht bei Mitarbeitern von Behörden.
Es ist geradzu bedauerlich, dass ausgerechnet die Personen, die sich mit den geltenden Regelungen besonders gut auskennen müssten - nämlich Mitarbeiter von Luftfahrtbehörden, durch unsinnige Bemerkungen ihre Ahnungslosigkeit offenbaren. |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mo, 28 Jan 2008, 9:33 Titel: |
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rth schrieb: | Die LuftBO verlangt für IFR mindestens zwei Piloten. Also ist der Kopilot berechtigt und verpflichtet, seine Flugzeit als Kopilot zu loggen. Das hat überhaupt nichts mit "einmotorig" zu tun. Es gibt auch einmotorige Flugzeuge, die für IFR nur mit zwei Piloten zugelassen sind. |
Nur um es nochmal deutlich zu sagen: Der Kopilot kann nur dann als Kopilot gelten (und die Zeit loggen), wenn er ein IR hat. Wenn er "nur" einen VFR-Schein und ein AZF hat, kann er das nicht.
Ich verstehe nicht, wo die deutschen Regelungen unklar sind - man muss sie nur lesen.
Thomas |
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