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UL --> PPL

 
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Liberty
eddh.de User


Hier seit: 10.02.2006
Beiträge: 37
Ort: Trier

BeitragVerfasst am: Mo, 07 Jul 2008, 0:48    Titel: UL --> PPL Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hab mich entschlossen, auf meinen UL-Schein jetzt doch mal den PPL folgen zu lassen, und will das ganze modular über PPL-N, dann 2-Tonnen und CVFR bis zu JAR/FCL erreichen.
Hat das so schon jemand gemacht hier und hat irgendwelche nützlichen Hinweise?
Zumindest bei den benötigten Unterlagen hätte ich vorab schonmal 2 Fragen:
1) Kann ich den Erste Hilfe Nachweis vom länger zurückliegenden Autoführerschein verwenden (bzw. sogar den Autoführerschein als Nachweis vorlegen wie beim UL-Schein der Fall), oder muß der neueren Datums sein?
2) Brauche ich trotz ZÜP noch zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis, oder ist das mit der ZÜP schon erschlagen?
Gibts dazu irgendwelche offiziellen Links?
In der LuftPersV stehts leider nicht drin und Goole ist da recht vielfältig mit Antworten.

Vielen Dank,
Wolfgang
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gripen
eddh.de User


Hier seit: 23.06.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Mo, 07 Jul 2008, 9:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wolfgang,

habe zwar die PPL JAR-FCL direkt gemacht, aber da es noch nicht sooo lang her ist, versuche ich mal die Fragen zu beantworten:

(1) Der Erste-Hilfe-Kurs vom Führerschein hat bei mir ausgereicht. Eine Kopie des Führerscheins wurde anstandslos akzeptiert, weitere Bescheinigungen waren nicht nötig.

(2) Ja, braucht man. Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Verkehrs-Zentralregister sind unabhängig von der ZÜP und müssen beide beantragt werden. Das Führungszeugnis als "Belegart O zur unmittelbaren Vorlage an einer Behörde" geht direkt von der Meldebehörde an das zuständige Luftamt bzw. Regierungspräsidium.

Als "halb-offizielle" Quelle kann ich da nur die Seiten des Luftamts Südbayern nennen:
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/bereich2/2wirfuersie/2pruefung/25pruef/leifade.htm

Hoffe, ein wenig geholfen zu haben.

Grüße,
Markus
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Liberty
eddh.de User


Hier seit: 10.02.2006
Beiträge: 37
Ort: Trier

BeitragVerfasst am: Mo, 07 Jul 2008, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

gripen schrieb:
(2) Ja, braucht man. Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Verkehrs-Zentralregister sind unabhängig von der ZÜP und müssen beide beantragt werden.
Als "halb-offizielle" Quelle kann ich da nur die Seiten des Luftamts Südbayern nennen:
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/bereich2/2wirfuersie/2pruefung/25pruef/leifade.htm


Hallo Markus,

vielen Dank fuer die Antwort und den Link, so gebuendelt hatte ich die Information noch nicht online gefunden. Ich vermute ja mal, das die Anforderungen laenderuebergreifend identisch sind, da fuer mich das Luftamt RLP in Hahn zustaendig ist.
Allerdings entnehme ich dem Link, dass zwar der Auszug aus dem KBA notwendig ist, aber das Fuehrungszeugnis nur fuer Segler, da nicht geZUEPt. Dann kann ich mir das vielleicht doch sparen.

Der Weg ueber PPL-N schwebt mir halt vor, da ich dann weniger Flugstunden absolvieren muss (da UL-Schein), als direkt zum JAR/FCL hin.
Allerdings muss ich so auch 3 praktische Pruefungen machen - ob das auch fuer die Theorie gilt, hab ich allerdings noch nicht rausfinden koennen - sprich: kann man vielleicht direkt die JAR-FCL-Theorie machen und das ganze praktisch trotzdem modular mit den weniger Stunden machen?

Danke nochmal und Gruss,
Wolfgang
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gripen
eddh.de User


Hier seit: 23.06.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Mo, 07 Jul 2008, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm ... stimmt, da steht was von Segelfliegern ... ich hab meine Unterlagen vor knapp 2 Jahren eingereicht, da brauchte man noch beides, aber kann sein, dass sich das inzwischen geändert hat.

Was die Umschulung angeht kann ich leider nicht weiterhelfen. Mir ist auch nur der Weg UL => PPL(A) (7 Flugstunden, theoretische+praktische Prüfung) => PPL JAR/FCL (10 Flugstunden CVFR, theoretische+praktische Prüfung) bekannt. Vielleicht ist ja hier ein Fluglehrer, der sowas besser weiß, sonst frag doch einfach mal bei einer Flugschule nach.

Gruß,
Markus
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braeutigam
eddh.de User


Hier seit: 24.06.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Di, 08 Jul 2008, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, habe den PPL-A nach JAR-FCL in RLP kürzlich gemacht. Der 1.-Hilfe-Kurs für den Führerschein reichte bei mir nicht aus. Der Führerschein ist bei mir auch schon 13 Jahre her. Für den Führerschein hat damals auch die "Lightvariante" mit nur einem Nachmittag gereicht, die reicht in RLP nicht.

MfG
braeutigam
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gripen
eddh.de User


Hier seit: 23.06.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Di, 08 Jul 2008, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Shocked
Na klasse, da scheinen die Behörden ja mal wieder machen zu dürfen, was sie wollen .... ok, dann nochmal die Einschränkung meines Posts auf Südbayern Rolling Eyes , sorry, wenn sich einer zu früh gefreut hat.
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Di, 08 Jul 2008, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

In JAR-FCL 1.085 heißt es eindeutig:

Zitat:
JAR-FCL 1.085 Anforderungen

...

Bei Beginn der praktischen Ausbildung zum Erwerb einer Lizenz für Privatpiloten hat der Flugschüler dem Ausbildungsbetrieb die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort nachzuweisen, bei Beginn der praktischen Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Berufs- oder Verkehrspiloten die erfolgreiche Telinahme an einer Ausbildung in erster Hilfe.

...


Daran gibt es nichts zu diskutieren. Eine Behörde, die sich nicht daran hält, verhält sich rechtswidrig.

Noch eine Anmerkung hierzu: Die erfolgreiche Teilnahme ist nicht der Behörde, sondern dem Ausbildungsbetrieb nachzuweisen.
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Liberty
eddh.de User


Hier seit: 10.02.2006
Beiträge: 37
Ort: Trier

BeitragVerfasst am: Di, 08 Jul 2008, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für alle Antworten - ich denke, ich werd einfach mal beim Luftamt nachfragen, um sicherzugehen.
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Hink



Hier seit: 06.03.2007
Beiträge: 3
Ort: Speyer

BeitragVerfasst am: Mi, 09 Jul 2008, 6:48    Titel: PPL A Antworten mit Zitat

Hallo Wolfgang,

natürlich brauchst Du beides: KBA Auszug und Führungszeugnis. Wo ist das Problem. Geh einfach auf Das Rathaus Deiner Wohngemeinde und beantrage es. Das ist alles ein Aufwasch. In fünf Minuten erledigt.
Das Züppen erledigt Hahn für Dich. Du musst nur so einen Fresszettel ausfüllen und nach Hahn schicken. In zwei Minuten erledigt.

Warum willst Du Dir das Theater mit einer Stufenausbildung antun, wenn Du sowieso den JAR-FCL Schein anstrebst. Hier kommt die Brühe teurer als die Brocken, wie wir hier im Badischen sagen. Du brauchst nach PPL-N eine richtige CVFR Ausbildung mit Prüfung. Es ist ein Segen seit 2003, dass bei einer durchgehenden Ausbildung der CVR Teil bereits integriert ist und nicht speziell abgeprüft wird.
Die zehn Stunden mehr machen den Kohl nicht fett. Und im Übrigen: Wenn Du mit möglichst wenig Stunden zur Lizenz kommen willst, konzentriere Dich lieber auf die Ausbildung, befasse Dich auch mental mit dem Fliegen. Wechsle auch mal den Fluglehrer. Nur wer die Ausbildung ernsthaft betreibt und nicht nur nebenher, kommt mit den Mindeststunden aus. So funktioniert das Sparen viel eher, als bei einer modularen Ausbildung.

Happy Landings,
Matthias.
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KlausPW
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: Do, 10 Jul 2008, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

rth schrieb:
In JAR-FCL 1.085 heißt es eindeutig:

Zitat:
JAR-FCL 1.085 Anforderungen

...

Bei Beginn der praktischen Ausbildung zum Erwerb einer Lizenz für Privatpiloten hat der Flugschüler dem Ausbildungsbetrieb die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort nachzuweisen, bei Beginn der praktischen Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Berufs- oder Verkehrspiloten die erfolgreiche Telinahme an einer Ausbildung in erster Hilfe.

...


Daran gibt es nichts zu diskutieren. Eine Behörde, die sich nicht daran hält, verhält sich rechtswidrig.

Noch eine Anmerkung hierzu: Die erfolgreiche Teilnahme ist nicht der Behörde, sondern dem Ausbildungsbetrieb nachzuweisen.


Stimmt, aber: einige Luftfahrtbehörden unterstellen, dass mit dem Erwerb des Führerscheins eine "Erste Hilfe" (Korrekt: Sofortmassnahmen am Unmfallort) absolviert hat.
Andere wollen eine Originalbescheinigung. Ausserdem verlangen einige, dass der Kurs nicht älter als 2 Jahre ist.

Man sieht: hier ist genug Spielraum für Behördenwillkür, der auch entsprechend ausgenutzt wird.
Bsp: Bezirksregierung Düsseldorf: Sofortmassnahmen am Unfallort nicht älter als 2 Jahre bei der praktischen Prüfung.

Grüße
Klaus
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