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ckoester eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 21.01.2008 Beiträge: 68 Ort: Bruessel / Belgien
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Verfasst am: Mo, 26 Jan 2009, 11:34 Titel: |
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Ich wuerde auch sagen, erste Variante. 1 Takeoff Day, 1 Landing Night (wenn Du dafuer einzelne Spalten im Logbuch hast), Total time 02:00, Night 01:20.
Viele Gruesse,
-Carsten |
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Xha1 eddh.de User
Hier seit: 02.08.2011 Beiträge: 6
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Verfasst am: Mi, 03 Aug 2011, 11:44 Titel: |
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Meine Frage passt denke ich hier am besten hinein. Ich lese hierzu immer wieder verschiedene Kommentare, die aber nicht auf meine Frage direkt passen. Also lange Rede kurzer Sinn.
Ist es möglich z. B. auf einer Cessna bzw. DA40 eine "Pilotengemeinscahft" zu bilden. Sprich 2 PPL-A Lizenzinhaber fliegen alle zwei Jahre jeweils 6 Stunden als PIC und 6 Stunden auf dem Sitz daneben und "hilft" beim Flug.
Somit würde jeder Pilot 6 Stunden PIC sein und 6 Stunden neben dem Piloten sitzen. Würde das für eine Verlängerung genügen?
Vielen Dank |
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Allison eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.11.2003 Beiträge: 61
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Verfasst am: Mi, 03 Aug 2011, 13:18 Titel: Flugzeiten für die Verlängerung PPL |
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Ich meine es ist möglich bei IFR Flügen die 12 Std wie folgt zu erreichen:
6 Std als PIC und 6Std als Co. Nach Germanischen Vorschriften sind bei IFR 2 Piloten erforderlich. Mit Autopilot nur einer aber der AP muss nicht benutzt werden. |
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Xha1 eddh.de User
Hier seit: 02.08.2011 Beiträge: 6
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Verfasst am: Mi, 03 Aug 2011, 13:51 Titel: |
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Hallo Allison,
danke für die Antwort. Sprich auf reinen VFR ist mein geschilderter Fall nicht möglich? |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Do, 04 Aug 2011, 6:17 Titel: |
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nein, es ist nicht möglich, da SEP-Flugzeuge nur für 1 Besatzungsmitglied vorgesehen sind. Die 6-Stunden nicht PIC Zeiten können z.B. als Flugschüler aufgeschieben werden, da in den Fall der Fluglehrer PIC ist.
Aber ich bin sicher, irgendwo in diesen Thread ist das bereits gesagt worden da diese Frage immer wieder vorkommt...... |
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Allison eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.11.2003 Beiträge: 61
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Verfasst am: Do, 04 Aug 2011, 8:35 Titel: Flugstunden für Verlängerung |
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Skytanzen schrieb: | nein, es ist nicht möglich, da SEP-Flugzeuge nur für 1 Besatzungsmitglied vorgesehen sind. Die 6-Stunden nicht PIC Zeiten können z.B. als Flugschüler aufgeschieben werden, da in den Fall der Fluglehrer PIC ist.
Aber ich bin sicher, irgendwo in diesen Thread ist das bereits gesagt worden da diese Frage immer wieder vorkommt...... |
Diese Antwort von Skytanzen ist m.E. nicht richtig. Im PUF Forum ist das Thema intensiv behandelt worden und meine Auffassung wurde bestätigt. Es würde ja sonst bedeuten, dass in einem SEP ohne AP garnicht IFR geflogen werden darf. |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Do, 04 Aug 2011, 10:45 Titel: |
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Der "Beisitzer" muss kein PIlot sein, es genügt ein AZF. Wenn er ein Pilot ist, dann muss er ein AZF haben. Ich bezweifle, dass er Pilotenzeit loggen kann. AUf keinen Fall PIC. |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Do, 04 Aug 2011, 18:23 Titel: |
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Allison, ich habe extra deswegen von "SEP" gesprochen.... wenn ein zweite Besatzung erforderlich IST (gewerblich, IFR), dann ist es ein ganz andere Sache. Aber er redet von ganz normalle Flüge mit 2 Scheininhaber, VFR, dann geht es NICHT! |
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Do, 04 Aug 2011, 20:39 Titel: |
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Wann endlich wird begriffen, dass es einen Unterschied zwischen der Mindestbesatzung und der Maximalbesatzung gibt. Mir ist völlig unbegreiflich, wie man so etwas ständig verwechseln kann.
Es gibt kein Gesetz bzw. Vorschrift, die besagt, dass ein Flugbesatzungsmitglied außerhalb der Mindesbesatzung keine Flugzeit schreiben darf. - Im Gegenteil: Gem. JAR-FCL 1.080 ist jeder Flug zu dokumentieren, u.a. muss dabei der PIC angegeben werden.
Selbstverständlich darf man nicht jeden Flug als PIC oder Kopilot loggen. Hierfür sind Einschränkungen gegeben. Z.B. gibt es Kopilotzeit nur wenn ein zweiter Pilot vorgeschrieben ist. - Wer weder PIC noch Kopilot ist, kann lediglich Gesamtflugzeit loggen.
Analog hierzu besteht die Vorschrift, IFR- und Nachtflug-Zeiten zu loggen. Obwohl VFR am Tag nicht in der Vorschrift erwähnt wird, kommt hier keiner auf die Idee, dass man diese Flüge nicht loggen dürfte.
Für die Verlängerung einer Klassenberechtigung SEP mit Übungsflug sind u.a. 12 Flugstunden notwendig. 6 davon müssen als PIC geflogen werden, für die übrigen 6 Stunden gibt es keine Vorschrift, dass das etwa Kopilot-Zeit sein muss. |
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Xha1 eddh.de User
Hier seit: 02.08.2011 Beiträge: 6
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Verfasst am: Fr, 05 Aug 2011, 14:12 Titel: |
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Hallo rth,
kennst Du auch jemand der das gemacht hat und so eine Verlängerung bekommen hat? Ich fasse die JAR-FCL auch so auf. Aber irgendwie sagt jeder was anderes
Vielen Dank schonmal |
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