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Filser/Funkwerktransponder
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longrange1
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.09.2007
Beiträge: 42
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 16 Okt 2008, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carsten,

ja, ich bin mir sicher.

Der Text des NOTAMs ist zwar sehr stark formuliert, kann aber nichts anderes meinen, als dass nur keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die DFS hat nämlich gar nicht die Kompetenz, den Einsatz bestimmter Geräte vorzuschreiben oder zu untersagen.

Schließlich schreiben wir das Jahr 2008 und nicht 1935, als der Reichverkehrsminister aufgrund des Ermächtigungsgesetzes die Gesetze nach Gutsherrenart selbst erlassen konnte.

Du hast natürlich vollkommen Recht, der Filser Transponder hat bislang keine FAA-Zulassung. Aber die „transponderpflichtigen Lufträume“ im Sinne der FAR 91.215 gibt es in Europa nicht, also braucht man in Europa gemäß FAA gar keinen Transponder. Wenn man dann nach Amerika fliegt, muss man eben wieder den alten KT 76A ins rack reinschieben. Da braucht man ja kein Mode-S.

Viele Grüße

Klaus
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 17 Okt 2008, 8:21    Titel: Antworten mit Zitat

longrange1 schrieb:
Aber die „transponderpflichtigen Lufträume“ im Sinne der FAR 91.215 gibt es in Europa nicht, also braucht man in Europa gemäß FAA gar keinen Transponder.


Das ist egal, denn gemäß der Vorschriften des Landes, das man befliegt, braucht man in bestimmten Lufträumen einen - unabhängig davon, in welchem Land das Flugzeug zugelassen ist. Ein Luftfahrzeug muss nicht nur die Vorschriften des Landes erfüllen, in dem es zugelassen ist, sondern auch die relevanten dess Landes, in dem es fliegt. Wer zum Beispiel mit einem N-registrierten Flugzeug in Deutschland legal IFR fliegen will, braucht ein DME - was etwa bei Cirrus zu relativ teuren Ergänzungseinbauten führt.

Und auch das NOTAM ist unmißverständlich: Ein Filser darf nicht betrieben werden - egal, in was für einem Flugzeug.
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longrange1
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.09.2007
Beiträge: 42
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 17 Okt 2008, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo thborchert,

ich kann Dir nur teilweise zustimmen.

Richtig ist, dass man in Europa auch mit einem N-registrierten Flugzeug in bestimmten Lufträumen einen (Mode-S-)Transponder haben muss. Den hat man ja aber auch, wenn man einen Filser-Transponder hat. Das ist sogar ein in Europa zugelassener Transponder (was für diese Lufträume noch nicht einmal vorgeschrieben ist.) Der Filser-Transponder ist schließlich weiterhin in Europa zugelassen. Die EASA-AD hat ja nicht etwa die Zulassung widerrufen.

Etwas anderes ist: Als Betreiber eines N-registrierten Flugzeuges braucht man die EASA-AD überhaupt noch nicht einmal zu kennen, geschweige denn zu beachten. Die EASA-AD ist dann völlig irrelevant.

Und per NOTAM kann der Betrieb bestimmter Geräte schon überhaupt nicht untersagt werden. Ein NOTAM kann allenfalls die Information verbreiten, falls der Betrieb eines Gerätes aufgrund anderer (gesetzlicher) Vorschriften untersagt sein sollte. Ist er aber nicht.

Wir sollten auch nicht zu obrigkeitshörig sein. Es gibt schon genug Vorschriften, die wir beachten müssen obwohl sie – wie auch hier wiederum - völlig unsinnig sind. Da sollten wir uns die letzten Schlupflöcher nicht noch selbst verbauen.

Viele Grüße

Klaus
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 17 Okt 2008, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

longrange1 schrieb:
Und per NOTAM kann der Betrieb bestimmter Geräte schon überhaupt nicht untersagt werden.


Das erklär dann mal der DFS:

ED MM EDGG EDWW
from: 2008/09/12 14:57 until: 2008/12/11 23:59 EST
THE USE OF MODE S TRANSPONDERS TRT600, TRT800, TRT800A AND TRT800H
OF FUNKWERK AVIONICS GMBH IS NOT ACCEPTED OVER THE TERRITORY OF
GERMANY FOR FLIGHTS FOR WHICH A TRANSPONDER IS REQUIRED.

Welcher Teil daran könnte auch nur entfernt N-registrierten Flugzeugen den Betrieb erlauben?
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FL
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.01.2006
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: Fr, 17 Okt 2008, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die DFS verbietet überhaupt nix, das BMVBS macht das!!!

das NOTAM ist zwar von der DFS aufgegeben worden, aber im Auftrag des BMVBS. Das Verkehrsministerium nutzt seine Firma, nämlich die DFS zur Bekanntmachung des Sachverhalts.
Damit ist die Sachlage eindeutig!

Um eben eine sofortige Bekanntmachung des Sachverhalts zu gewährleisten, ist die Veröffentlichung per NOTAM die erste Massnahme. Sofern sich an dem Sachverhalt nichts ändert wird das NOTAM spätestens in drei Monaten in die AIP übernommen.

Rechtlich ist das NOTAM voll anzuwenden.
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longrange1
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.09.2007
Beiträge: 42
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 17 Okt 2008, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo thborchert und FL,

ich weiß ja, dass ich das enfant terrible bin.

Aber ich bleibe dabei:

Der Text des NOTAMs dürfte inzwischen hinreichend bekannt sein. Aber die Handlungsmöglichkeit der DFS beschränkt sich nun einmal darauf, die ihr in der EADS-AD eingeräumte Möglichkeit der Ausnahmeregelung anzuwenden oder es bleiben zu lassen. Sie hat sich für bleiben lassen entschieden. Und das hat sie mit eben diesem NOTAM uns allen kundgetan, auf dass wir sie nicht mit Einzelanfragen bombardieren mögen. Nicht mehr und nicht weniger sagt dieses NOTAM aus. Dass der Text des NOTAMs insoweit zu Missverständnissen Anlass gibt, sehe ich natürlich auch. Aber steile Sätze schreiben kann ich auch. Die entfalten deshalb aber auch noch lange keine rechtliche Wirkung.

Und so ist es auch mit diesem NOTAM. Um es noch mal ganz klar zu sagen: Ein NOTAM hat rein informativen Charakter. Wir sind verpflichtet, es zu kennen. Mehr nicht.

Und das BMVBS kann genauso wenig wie die DFS den Betrieb eines bestimmten Gerätes untersagen – jedenfalls nicht per NOTAM. Ein NOTAM ist auch nicht „rechtlich anzuwenden“, es ist zur Kenntnis zu nehmen. Und selbst wenn das NOTAM nach drei Monaten in die AIP übernommen würde, so änderte das an der Rechtslage gar nichts.

Ich möchte Euch alle auch nochmals herzlich darum bitten, doch bitte nicht zu obrigkeitshörig zu sein. Man drangsaliert uns doch auch so schon zur Genüge. Bewahren wir uns doch die Freiheiten, die uns noch verblieben sind, so gut es geht!

Liebe Grüße

Klaus
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Fr, 17 Okt 2008, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Du bist echt lustig.

longrange1 schrieb:
Dass der Text des NOTAMs insoweit zu Missverständnissen Anlass gibt, sehe ich natürlich auch.


Vielleicht liest Du es nochmal ganz langsam durch. Hier ist der Text:

THE USE OF MODE S TRANSPONDERS TRT600, TRT800, TRT800A AND TRT800H
OF FUNKWERK AVIONICS GMBH IS NOT ACCEPTED OVER THE TERRITORY OF
GERMANY FOR FLIGHTS FOR WHICH A TRANSPONDER IS REQUIRED.

Wo könnte da etwas mißverständlich sein? "Nutzung... nicht erlaubt."

Oder anders gefragt: Welchen Teil von "Nein" verstehst Du nicht?

Deine Aussage, dass NOTAMS rein informativen Charakter haben, ist übrigens auch echt lustig. Flieg nach diesem Motto, solange Du kannst - aber mach Dich auf ein rasches Ende gefasst.
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einpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2007
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: Fr, 17 Okt 2008, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Soeben erschienen: http://www.funkwerk-avionics.com/cms/upload/Presse/AD_ServiceInfo_07_D.pdf
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FL
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.01.2006
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: Fr, 17 Okt 2008, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

longrange1 schrieb:
..........
Und so ist es auch mit diesem NOTAM. Um es noch mal ganz klar zu sagen: Ein NOTAM hat rein informativen Charakter. Wir sind verpflichtet, es zu kennen. Mehr nicht.

Und das BMVBS kann genauso wenig wie die DFS den Betrieb eines bestimmten Gerätes untersagen – jedenfalls nicht per NOTAM. Ein NOTAM ist auch nicht „rechtlich anzuwenden“, es ist zur Kenntnis zu nehmen. Und selbst wenn das NOTAM nach drei Monaten in die AIP übernommen würde, so änderte das an der Rechtslage gar nichts.

.....


Alos ich kenne jetzt nicht genau die Sachlage bezüglich dieser Transponder, habe es nur sekun där mitbekommen. Aber was du da von dir gibts bezüglich der Anwendung von NOTAM's, sorry.. das ist einfach gesagt QUATSCH!! NOTAM's sind zu kennen und es ist danach zu verfahren. Oder landest du eventuell auf geschlossenen Plätzen? Hälst du dich nicht an PPR-Regelungen? Fliegst du in eine ED-R obwohl sie per NOTAM aktiv sind? Fliegst du IFR-Verfahren obwohl sie zurückgezogen sind?? usw.... das sind Anweisungen, die du zu befolgen hast!!! Informativen Charakter haben NOTAM's wie z.B Standorte von Hindernissen innerhalb des Flugplatzes, Ausfall von NAV-Anlagen oder ähnliches!!
Und noch etwas zu der AIP.... die AIP ist eine Abschrift der Genehmigungen der jeweiligen zuständigen Landesluftfahrtbehörden bzw. des Bundes.

Flieg doch mal ein IFR-Verfahren, das aus Hindernisgründen zurückgezogen ist, ab und knall bei schlechter Sicht in das Hindernis hinein. ........
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fisprofi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 21.12.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: Sa, 18 Okt 2008, 7:13    Titel: Antworten mit Zitat

Laughing informativer character.... Laughing

jetzt wundert mich nichts mehr...
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