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Unfallsuche

 
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Wasi
eddh.de User


Hier seit: 21.03.2008
Beiträge: 5
Ort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: Sa, 07 Feb 2009, 17:12    Titel: Unfallsuche Antworten mit Zitat

Hallo Fliegergemeinde,

ein Versicherungsmensch wusste mir von einem Unfall zu berichten,
bei dem nach Absturz des UL’s (Typ unbekannt) das Rettungsgerät
durch einen herbeieilenden oder gerade helfenden Polizeibeamten
ausgelöst worden sein soll. Hierbei soll dieser schwer oder gar tödlich
verletzt worden sein.

Der Zeitpunkt des Unfalls oder der Ort etc. waren ihm nicht bekannt.
Kann also sein, dass dies schon länger (Jahre???) her ist. Meine
Frage ist nun, ob jemandem dieser Vorfall bekannt ist? Bin für jeden
Hinweis dankbar, eine Suche beim LBA verlief negativ.

Der Zweck des ganzen soll weitere Aufklärung für Rettungskräfte
sein, eine Diskussion möchte ich hiermit aber nicht auslösen.
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: So, 08 Feb 2009, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wasi,

wenn das Rettungsgerät nach einem Lfz-Unfall am Boden wegen irrtümlicher oder unsachgemäßer Handhabung (noch) losgeht, denke ich nicht, dass dies noch im Lfz-Unfallbericht der BFU auftaucht, weil es ursächlich nichts mit dem Unfall / Absturz zu tun hat.

Vielmehr ist das eine Sache der ggf. Haftpflichtversicherung des Lfz, da diese Schäden außerhalb des Lfz begleicht!

Rettungsgeräte von UL werden im Allgemeinen vor dem Start entsichert (z.B. Sicherungsstift entfernen etc.) und nach der Landung wieder gesichert. (...fast schon wie bei Schleudersitzen).

Nach einem tödlichen Absturz ist aber eine Sicherung nicht mehr möglich, so dass das Gerät weiterhin "scharf" ist, sofern es nicht ausgelöst wurde.
Wenn dann jemand wie ein Polizist an den falschen Hebel kommt, ist das leider tragisch...
Ich denke mal, dass dies eine klassische "Haftpflicht-Geschichte" ist!

Im Hionblick auf die Rettungskräfte, die unmittelbar mit dem Lfz-Wrack zu tun haben, sollten grundsätzliche Verfahrensweisen mit z.B. örtlichen Ul-Betreibern / UL-Flugplätzen in der Nähe besprochen werden.
Z.B. kann man sich einmal mit den örtlichen feuerwehren treffen und generelle Dinge diesbezüglich ansprechen.

Um die ganze Sache zu vereinheitlichen und quasi allen Fw´s zukommen zu lassen, denke ich, sollte man sich mit dem DULV in Verbindung setzen, der ggf. Leitfäden entwickelt und dies an die Landesfeuerwehrverbände, Polizei etc. weitergibt.
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.chs
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.02.2003
Beiträge: 76
Ort: EDSH

BeitragVerfasst am: Mo, 09 Feb 2009, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Grüss Dich, Wasi,

wann und wo der Unfall passiert ist, kann ich Dir auch nicht sagen. Ich weiss aber von einem Unfallermittler, der knapp einer Verletzung entgangen ist, als er den Auslösemechanismus für das Rettungsgerät ausser Kraft setzen wollte.

Derzeit sind Unterlagen, die über die möglichen Gefahren von nicht gesicherten Rettungsgeräten aufklären, bei den Verbänden in Arbeit. Diese Infos werden vmtl. im Laufe des Jahres noch an die Rettungsorganisationen gehen.

Insofern scheint mir vorerst alles im grünen Bereich zu sein.
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