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Haftung Flugschule

 
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Andreas73



Hier seit: 03.12.2002
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Di, 03 Dez 2002, 20:41    Titel: Haftung Flugschule Antworten mit Zitat

HAllo,

unser Verein hat eine UL-Flugschule angemeldet. Die Ausbildung erfolgt auf einem UL einer HAltergemeinschaft. Bestehen haftungsrechtliche Ansprüche auch gegen den Verein oder nur gegen den Fluglehrer und den privaten HAlter ?
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elton
Family-Member


Hier seit: 09.06.2002
Beiträge: 89
Ort: da bei Frankfurt....

BeitragVerfasst am: Di, 18 März 2003, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

es kommt ganz darauf an, von welchen Haftungsansprüchen Du ausgehst.

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Verein als "Ausbildungsbetrieb" in erster Linie für evtl. Schäden haftet.

Das mit der Ausbildung auf einem nicht-Vereinsflugzeug ist ohnehin nicht ganz trivial. Das Flugzeug muß in eine temporäre Halterschaft des Vereins, dem Verein obliegen damit die Verantwortung für den Zustand des Flugzeuges (Wartung etc.) Dass der Flieger für die Schulung angemeldet und versichert sein muß, versteht sich von selbst.

Der Halter ist bei einem schulungsbedingten Unfall solange aus der Haftung entlassen, solange er die Halterschaft übertragen hat und ihm keine grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz beim Umgang mit dem Fluggerät nachgewiesen wird, z.B. hat der Eigentümer die Zellenstruktur überlastet, hat Kenntnis davon und verschweigt es der Flugschule. Beim nächsten Flug montiert der Flieger ab.....

Der FI haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z.B. Überladen).

Der Verein vertreten durch den Vorstand haftet IMMER, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Beispiele hierfür sind das "Nicht-Sicherstellen der Wartung, Versicherung" des Fluggerätes.oder z.B. eine schriftliche Anweisung an den FI, auch überladen mit Flugschüler fliegen zu gehen. In diesem Falle würde der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht.

Das alles ist im BGB unter Vereinrecht geregelt, ist allerdings auch alles sehr hypothetisch, denn der Nachweis des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit obliegt i.d.R. der Versicherung, da sie sich ja um eine Zahlung drücken will. Problematisch sond insbesondere bei UL'S halt immer die Gewichte / Schwerpunkte.
Normalerweise aber haftet bei Flugunfällen im Schulungsbetrieb die extra dafür abgeschlossene Versicherung.....

Viele Grüße
elton
_________________
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