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Andreas_Falk eddh.de User
Hier seit: 11.09.2011 Beiträge: 21
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Verfasst am: Mo, 26 Sep 2011, 14:27 Titel: |
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thborchert schrieb: | Zitat: | gibt es da eigentlich einen Zeitplan? |
Ich rede diese Woche mit den zuständigen Behörden und sag Bescheid, was dabei rauskommt. |
Hallo Thomas,
wollte noch mal kurz nachhorchen: was hast du herausfinden können?
Liebe Grüße |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mi, 28 Sep 2011, 17:52 Titel: |
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Das LBA sagt: Frag das BMVBS, die sind zuständig.
Das BMVBS sagt: "das BMVBS teilte auf Anfrage mit, zur EU-VO gerne Stellung zu nehmen, sobald diese vorliegt; der erste Teil wird im November, der zweite im April 2012 erwartet". Mit anderen Worten: Bevor Part FCL nicht (im November) offiziell Gesetz geworden ist, sagen wir nix. |
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Andreas_Falk eddh.de User
Hier seit: 11.09.2011 Beiträge: 21
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Verfasst am: Mi, 28 Sep 2011, 20:00 Titel: |
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thborchert schrieb: | Das LBA sagt: Frag das BMVBS, die sind zuständig.
Das BMVBS sagt: "das BMVBS teilte auf Anfrage mit, zur EU-VO gerne Stellung zu nehmen, sobald diese vorliegt; der erste Teil wird im November, der zweite im April 2012 erwartet". Mit anderen Worten: Bevor Part FCL nicht (im November) offiziell Gesetz geworden ist, sagen wir nix. |
Nasen; man hätte wenigstens mal mit einer Tendenz oder einen Grobentwurf rausrücken können... . Ist man, traurigerweise, nicht anders gewohnt.
Danke für die Rückmeldung. |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Do, 29 Sep 2011, 10:38 Titel: |
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Hallo,
so, heute doch noch eine ausführliche Antwort aus der Fachabteilung des BMVBS. Ich zitiere nur in Ausschnitten:
Wie sind die Bedingungen für eine „Umwandlung“ von deutschem ICAO-PPL, nationalem PPL, SPL usw. auf eine EASA-Lizenz (LAPL oder PPL)?
Die Verordnung der Kommission wird zum Teil hierzu eigene Festlegungen treffen (zukünftiger Anhang II zu der Verordnung). Sofern Anhang II hierzu keine Regelungen trifft, werden in Abstimmung mit den zuständigen Stellen (z.B. LBA bzw. Luftfahrtbehörden der Länder) sog. Umwandlungsberichte („Conversion Reports“) entsprechend der Verordnung der Kommission zu erstellen sein.
Das BVMBS wird bemüht sein, die Umwandlung möglichst einfach zu gestalten, um den dazu erforderlichen Aufwand seitens der Lizenzinhaber aber auch der Verwaltungsbehörden so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben und Bedingungen hierzu können noch nicht genannt werden, da die rechtsverbindliche Verordnung der Kommission derzeit noch nicht vorliegt.
Die EASA-Vorschrift Part Med erlaubt Mitgliedsstaaten, die medizinische Tauglichkeit für die LAPL von Allgemeinmedizinern untersuchen zu lassen. Wird dies in Deutschland möglich sein?
Die Feststellung der medizinischen Tauglichkeit für die LAPL-Inhaber bzw. Bewerber durch Ärzte für Allgemeinmedizin ist derzeit nicht vorgesehen. Nach dem Entwurf der Kommissionsverordnung ist der Einsatz von Ärzten für Allgemeinmedizin für die Tauglichkeitsuntersuchung von LAPL-Inhabern bzw. Bewerbern nur möglich, wenn „sie ihre Tätigkeit in einem Mitgliedstaat ausüben, in dem Ärzte für Allgemeinmedizin ausreichenden Zugang zu den vollständigen medizinischen Unterlagen über die Bewerber haben; […]“. Diese Bedingung ist aufgrund der Möglichkeit der freien Arztwahl in Deutschland nicht sicherzustellen.
Das finde ich, im Rahmen der Möglichkeiten der Behörde, die ja vor offizieller Veröffentlichung des Gesetzes in der Tat eingeschränkt sind, schon mal ziemlich ordentlich. |
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Andreas_Falk eddh.de User
Hier seit: 11.09.2011 Beiträge: 21
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Verfasst am: Do, 29 Sep 2011, 10:52 Titel: |
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Hallo,
die Aussage bezüglich der medizinischen Tauglichkeit ist ja schon recht aufschlussreich; hinsichtlich Umwandlung nationaler Lizenzen:
"Das BVMBS wird bemüht sein, die Umwandlung möglichst einfach zu gestalten, um den dazu erforderlichen Aufwand seitens der Lizenzinhaber aber auch der Verwaltungsbehörden so gering wie möglich zu halten."
Das kann ja leider vieles bedeuten. Aber mehr ist aktuell wohl nicht in Erfahrung zu bringen, bzw. bekannt.
Schauen wir, was im November dann dabei herauskommt.
Greetz |
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Liberty eddh.de User
Hier seit: 10.02.2006 Beiträge: 37 Ort: Trier
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Verfasst am: Mi, 26 Okt 2011, 15:15 Titel: |
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Mal ne ganz andere Frage zu dem Thema:
Ich weiss nicht, ob ich ein Jahr fernab jeglicher Medien gelebt habe, aber urspruenglich war doch die Rede davon, dass durch die neuen EASA-Regeln eine Klasse aehnlich der amerikanischen LSA eingefuehrt wuerde. der neue LAPL(A) scheint aber doch bis 2000 kg zu gehen und ich seh jetzt keine andere Klasse fuer Motorflug.
Wurde das mit der 600kg Klasse irgendwann fallengelassen oder ist das ein anderer Prozess, der noch kommt? |
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Jodel420 eddh.de-Premium-User
Hier seit: 26.08.2006 Beiträge: 125
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Verfasst am: Do, 27 Okt 2011, 8:57 Titel: |
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Die LSA-Klasse gibt es ja bereits und eigentlich ist auch eingetreten, was angedacht war, allerdings auf einem parallel verschobenen Level. Du kannst als Fußgänger einen LAPL machen. Der "Basic" ist zwar weggefallen, aber der Sinn eines 50-Km Scheins hat sich mir ohnehin nicht erschlossen. LAPL, 30 Stunden auf einem LSA, mit rund 5-5500 Euro wirst du es dann vom Rollator in die Luft bringen.
Jodel |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Do, 27 Okt 2011, 9:52 Titel: |
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Irgendwie hat sich bei vielen der Eindruck festgesetzt, es würde künftig einen Schein "bis 600 kg" geben. Das ist nicht der Fall. Der LAPL gilt für alles bis 2000 kg innerhalb der EASA-Länder.
Völlig unabhängig davon hat die EASA eine Bauvorschrift namens CS-LSA erlassen. Die orientiert sich an den US-Standards für LSA, allerdings mit wichtigen Unterschieden (Speed, Einziehfahrwerk, IFR-Betrieb). Anders als in den USA zertifizieren die Hersteller bei CS-LSA ihre Flugzeuge aber nicht durch Selbsterklärung, sie müssen die Erfüllung der Bauvorschrift der EASA nachweisen. Dadurch gibt es praktisch keinen Unterschied im Zulassungsaufwand zur bisherigen VLA-Vorschrift. Die CS-LSA klingt nach Vereinfachung á la USA, ist es aber nicht.
Für den Piloten ist es am Ende egal, auf der Maschine steht D-E..., er darf sie mit einem EASA-Schein fliegen, also mit LAPL oder PPL. Die Vorstellung mancher UL-Piloten, dass sie irgendwo etwas beantragen und plötzlich mit ihrem UL mit 600 Kilo fliegen dürfen, ist also nicht zutreffend. Die CS-LSA-Vorschrift wird's IMHO im Großen und Ganzen "nicht bringen". Eine vertane Chance. |
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Liberty eddh.de User
Hier seit: 10.02.2006 Beiträge: 37 Ort: Trier
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Verfasst am: Do, 27 Okt 2011, 11:47 Titel: |
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Danke fuer die Antworten.
Ich hatte gehofft, durch die neuen Regularien sei es in Zukunft mit vertretbarem finanziellen Aufwand moeglich, auf europaeischer Ebene fliegen zu koennen, ohne die Abwaegung Sprit gegen zusaetzlichen Passagier (wie bei heutigen ULs).
Aber wenn ich mir das dann so durchlese, scheint da (von der Lizenz mal abgesehen) kein Unterschied zu jetzigen VLAs zu sein.
In der Tat eine vertane Chance |
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Soviet
Hier seit: 26.10.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Do, 27 Okt 2011, 23:31 Titel: EASA-Regularien |
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Hallo beisammen,
weiß jemand, ob man die EASA-Richtlinien schon irgendwo (zumindest als Entwurf) einsehen kann.
Schöne Grüße
Harry |
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