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US PPL umschreiben auf JAR PPL(A): inwieweit ist CVFR nötig

 
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laminar
eddh.de User


Hier seit: 13.01.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Mo, 27 Dez 2010, 15:33    Titel: US PPL umschreiben auf JAR PPL(A): inwieweit ist CVFR nötig Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

ich möchte meinen US PPL (VFR, SEP) auf den JAR PPL(A) umschreiben.

nach dem komplizierten anerkennungsverfahren durch das LBA, verlangt nun
das RP Darmstadt für die Umschreibung zusätzlich noch den "Nachweis der bestandenen CVFR Prüfung (Praxisprotokoll)

heisst das, ich muss nur mit einem fluglehrer diese prüfung fliegen ?
(also keine theoriestunden nehmen und keine prüfung ablegen)

für die anerkennung verlangt das LBA die theorieprüfung in
HPL und Luftrecht.

die informationen sind leider teilweise widersprüchlich.

ist das ganze prozedere evtl. in einem anderen EU land einfacher ?

danke für eure hilfe
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MSchmidt
eddh.de User


Hier seit: 10.08.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Fr, 07 Jan 2011, 11:56    Titel: Umschreibung US-PPL Antworten mit Zitat

Hallo laminar,

habe vor zwei Jahren meinen PPL umschreiben lassen (wohne in NRW, daher war das regierungspräsidium Düsseldorf zuständig), folgende Infos dazu:

- Anerkennung erfolgt durch das LBA, aber witzlos, da zusätzlich zum Anerkennungsschein der US-PPL gültig sein muss um in Deutschland fliegen zu dürfen.

- Umschreibung ging verhältnismässig problemlos, folgendes wurde gefordert:
1. eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
2. eine beglaubigte Kopie meines Flugfunkzeugnisses
3. eine Kopie meines Personalausweises
4. eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
5. Eine Bestätigung von 100 h PIC durch einen nach §§ 120 und 134 Nr. 6 LuftPersV Berechtigten
6. einen Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer
7. Eine beglaubigte Kopie meines Tauglichkeitszeugnisses
8. Ein Passbild
9. Eine Kopie meines US-PPL

Damit habe ich dann um Nennung eines Prüfungstermines für die theoretische Prüfung (menschliches Leistungsvermögen und Luftrecht) gebeten und anschliessend einen Prüfungsflug absolviert.

Die von Dir geschriebene Forderung kenne ich in Düsseldorf nicht.
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