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Flugleiter schrieb zum Dulv
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GolfOscar



Hier seit: 28.03.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Sa, 02 Apr 2011, 23:27    Titel: Flugleiter schrieb zum Dulv Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Die Sache wurde bereits durch den Dulv geklärt.


Zuletzt bearbeitet von GolfOscar am Di, 19 Apr 2011, 23:16, insgesamt 7-mal bearbeitet
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fisprofi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 21.12.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: So, 03 Apr 2011, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht den in dem Brief ?
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Jodel420
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 26.08.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: Mo, 04 Apr 2011, 7:20    Titel: Re: Flugleiter dreht am Rad Antworten mit Zitat

GolfOscar schrieb:
Hallo
... lies mich zu ihn kommen hat herumgeschrien ...


Sorry, aber das Internet ist voll von herzzerreißenden Geschichten und allen Ungerechtigkeiten dieser Welt. "lies mich zu ihm kommen" ... offenbar ist er genausoviel Gott, wie du es zuläßt. Man geht da hin, weil man die Landegebühr zahlen will, aber "kommen lassen" hört sich mehr nach DDR in besten Zeiten an.

Ich mußte übrigens den Vortrag 3-4-mal lesen, weil die Rechtschreibung etwas grenzwertig ist. Es geht hier nicht um das letzte i-Pünktchen, sondern eine Interpunktion, die den Sinn nicht darstellt bzw. den Zugang dazu erschwert.

Mal weg von der Rechtschreibung, hin zur Mathematik. Kurioses Verständnis des Flugleiters. Problematische Interpunktion. Lücken im Bereich der theoretisches Ausbildung. (1+1+1=3) Kann es sein, dass du ein soziales Interface hast, das ohnehin etwas Feinschliff benötigt?

Abgesehen davon werden dieser Tage die Platzbetrieber der Republik auf neue Vorstellungen zum Sicherheits-Management auf den GA Plätzen angehaltren. "Sicherheits-Audit", Sicherheits-Beauftragter, "Melden von Auffälligkeiten" - ein Torkelnder Gyro-Pilot, das muss das Nirwana eines meldbeflissenen Blockwarts sein.

Jodel
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di, 05 Apr 2011, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Abschaffen - sofort! Laughing
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Jodel420
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 26.08.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: Di, 05 Apr 2011, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wen? Was?

Internet?
Gott?
Gyros? Chevapchici?
Lizenzen?
Unterarmnässe?
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Di, 05 Apr 2011, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schlicht und einfach eine meldepflichtige Störung "Abkommen von der Bahn, bzw. Piste" - aber nicht zuerst an den DULV, sondern zuerst einmal an die örtlich zuständige Mittelbehörde, z.B. Bezirksregierung und vor allem an die BFU*.
So zumindest sieht es die vereinheitlichte FL-Anweisung vor, die in den neuen festgeschriebenen Fortbildungen für Luftaufsichtspersonal bekanntgemacht wird. War vorher zwar prinzipiell nicht anders, nur isses jetzt eben vereinheitlicht.

Das wars auch schon. Da offensichtlich kein Schaden entstanden ist, hat es rein statistische Zwecke bei der BFU und interessiert sonst keinen Sack Reis. Es sei denn, dass der PIC häufiger schon wegen solcher meldepflichtiger Störungen auffällig wurde. Aber darüber hat der FL vor Ort nicht zu entscheiden oder zu bewerten.

Alles andere (mieses Verhalten vor Ort) muss oder sollte man mit dem Platzbetreiber klären. Nicht selten haben schriftliche Beschwerden wundersame Wirkung. Im Internet kann man viel erzählen, wenn der Tag lang ist Cool

edith sagt: witzig
ich bemerke gerade, dass jetzt auch schon einfache Redewendungen oder harmlose Floskeln per software umformuliert werden... Confused
* edit II - vorhin vergessen:
Bei der BFU kann man Störungen online melden, ist ein pdf., in das man den Sachverhalt einträgt. Man bekommt eine Bestätigung und kann sie auch ausdrucken. Mehr passiert da nicht, und mehr ist im Prinzip in so einem geschilderten Fall auch gar nicht nötig.

Wenn dieser beschriebene FL das noch nicht weis, sollte man ihm das evtl. mal offiziell mitteilen... - es kann u.U. auch zum eigenen Nutzen sein, wenn so eine ansich harmlose Sache gemeldet wurde, die geschilderte Art und Weise ist zweifellos fragwürdig.

Wer jetzt fragt "warum muss man Störungen eigentlich überhaupt melden? - In welcher Zeit leben wir eigentlich??" dem sei gesagt, dass gewisse Dinge sich erst häufen müssen, bevor etwas unternommen wird. Ich erwähne an dieser Stelle beispielsweise die moderne Luftfahrtpest namens "Laserpointer" Evil or Very Mad
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GolfOscar



Hier seit: 28.03.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di, 05 Apr 2011, 19:37    Titel: Flugleiter dreht am Rad Antworten mit Zitat

Hallo

erstmal Danke für Deine Nachricht! Da mein Gyro zu denn ULs gehört und der Flugleiter nicht zum Luftaufsichtspersonal weil wir ja auf einen unkontrollierten Flugplatz sind brauch ich das abkommen von der Bahn nicht melden. Was anderes were es wenn ich neben der Bahn gelandete were dann müsste ich es der Luftfahrtbehörte melden. So bin ich ja auf der Bahn gelandet und nach ein bar Metern nach links ausgeschert.
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Di, 05 Apr 2011, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Da versiehst Du dich.
Es ist egal, ob das auf einem kontrollierten oder unkontrollierten Platz mit einem UL oder einem Lfz. der K/E-Klasse passiert. Ein "Abkommen von der Bahn" wird nicht durch die Kategorie des Lfz. unterschieden. Du musst es nicht melden, aber der Flugleiter muss es. Egal, ob er BfL oder "nur" Flugleiter ist. Er ist der Luftfahrtbehörde gegenüber genauso verpflichtet wie ein BfL.

Richtig dumm wird es dann, wenn jemand am Gartenzaun zufällig ein Video gemacht hat, und dass dann möglichst schnell bei utube hochlädt oder wenn der zuständige Sachbearbeiter über Umwege von solchen Versäumnissen erfährt...
Es ist eine harmlose, formlose Mitteilung, die auch zur eigenen Absicherung nützlich sein kann.

Muss ich mir aber auch keinen Kopf drüber machen. Die Sachlage ist wie geschildert. Abkommen von der Bahn/Piste = meldepflichtige Störung.
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi, 06 Apr 2011, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Jodel420 schrieb:
Wen? Was?

Internet?
Gott?
Gyros? Chevapchici?
Lizenzen?
Unterarmnässe?


Sind gute Ideen dabei Wink

Ich meinte: Flugleiter/Luftaufsicht. Braucht kein Mensch. Für nix.

(Ich zieh dann mal den Asbest-Anzug an)
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Jodel420
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 26.08.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: Mi, 06 Apr 2011, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:


Ich meinte: Flugleiter/Luftaufsicht. Braucht kein Mensch. Für nix.

(Ich zieh dann mal den Asbest-Anzug an)


Der ist doch eigentlich schon abgeschafft. Das da trotzdem einer sitzt, stört MICH für's fliegen nicht wirklich und wenn es laut wird am Funk ... dann schaltet man einfach Funk aus. Ich bin nicht weichgespült genug, um jedem Konflikt zwangsweise aus dem Weg gehen zu müssen.

Jodel Razz

EDIT: Eine Nette Sammlung zu Rechten, Pflichten und Funk dazu findet man hier http://www.ultraleichtflugschule.de/funk.zip, besonders das darin enthaltene Dokument Kurzgutachten
Argumente und Ergebnis pro und contra Flugleiteranwesenheitspflicht
auf Landeplätzen/Segelfluggeländen, Zusammengestellt von RA Wolfgang Hirsch Uhlandstraße 19 70182 Stuttgart, verdient besondere Beachtung. Ich persönlich mag den Satz: "Rechtsnormen, die die Anwesenheit eines Flugleiters auf Verkehrs und Sonderlandeplätzen bzw. Segelfluggeländen - im Gegensatz zur Regelung auf Verkehrsflughäfen - zwingend fordern, sind nicht vorhanden."
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