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Platzrunde nicht streng verbindlich

 
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi, 28 Mai 2003, 13:30    Titel: Platzrunde nicht streng verbindlich Antworten mit Zitat

Hi ihr!

Ich finde es bemerkenswert, dass endlich einmal eine Behörde - hier das Luftamt Rheinland-Pfalz - eine offizielle Stellungnahme zur Platzrunden-Thematik abgegeben hat! Und vor allem, dass diese im Tenor dem entspricht, was sich hier vor einiger Zeit in dem Platzrunden-Mammut-Thread Wink (s. auch http://www.eddh.de/forum/viewtopic.php?t=93) abgezeichnet hat, nämlich dass die Platzrunde als Korridor zu verstehen ist, von dem wetter- und technikbedingt abgewichen werden kann. Eine Ornungswidrigkeit läge nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten vor...!

Man kann hoffen, dass daraufhin auch andere Bundesländer ihr Herumdrucksen aufgeben und klarer Stellung beziehen...

(s. http://www.eddh.de/presse/presseschau.html#7645)

Viele hoffnungsfrohe Grüße

Sigi
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AirWay
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 14.11.2002
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: Mi, 28 Mai 2003, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

es geschehen noch zeichen und wunder :-))
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Bogyman
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Do, 29 Mai 2003, 12:04    Titel: Immer wieder Platzrunde Antworten mit Zitat

Hallo Flieger,

Euren Optimismus in Gottes Ohr ! Was hat das Luftamt denn genau gesagt ?

Zitat:

Stellungnahme des Luftamtes Hahn zur Schineller-Anfrage

Grundsätzlich sei die Platzrunde auf dem Verkehrslandeplatz Speyer für Verkehrsteilnehmer verbindlich. Ihre Nichteinhaltung könne zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Piloten führen.


Ich kann da leider immer noch keine grundsätzliche Änderung (Empfehlung statt Vorschrift) oder größere Rechtssicherheit erkennen. Und auf die angekündigte grundsätzliche Stellungnahme der AOPA-Juristen warten wir auch immer noch.

Have a nice Father's Day !

Bogyman
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 29 Mai 2003, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Bogyman!

In der juristischen Terminologie bedeutet der Ausdruck "grundsätzlich" immer, dass Ausnahmen definiert sind.

Warum zitierst du nicht vollständig...?

Denn weiter heißt es da:
Zitat:
Abweichungen von dieser Regel seien aber möglich, zum Beispiel aus metereologischen und verkehrsbedingten Gründen.

Und das ist der Punkt, denn ich für gar nicht so unbedeutend halte. Denn nichts anderes war eigentlich bei unserer Diskussion zu diesem Thema unser Wunsch: Dass die wetter- oder verkehrsbedingten Abweichungen (Wolken, Schauer, Speed des Lfz, etc.) nicht notwendigerweise sofort eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Nicht mehr und nicht weniger.

Dass das nun von einem Luftamt offiziell so ausgesprochen worden ist, ist schon ein Fortschritt, finde ich.

Viele Grüße

Sigi
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AirWay
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 14.11.2002
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: Fr, 30 Mai 2003, 7:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zudem eine Platzrunde nur dann Gültigkeit hat, wenn ein DFS Gutachten vorliegt, und ich denke, das ist in 99,5 % aller Fälle nicht der Fall. Meistens sind die handgemalt mit viel zu engen Kurvenradien und viele sind auch nicht ICAO Konform da die Endanflüge viel zu kurz sind. Solange obiges nicht der Fall ist, werde ich die Platzrunde den Performancekriterien meines Flugzeugs anpassen, unter Beachtung der Bebauung rund um die Flugplätze. Ausserdem, was verursacht weniger Lärm? Ein Constant Descent Straight in Approach mit reduzierter Leistung oder der Umweg über die Platzrunde mit (fast) Cruise Power? Natürlich nur, wenn es die Verkehrslage, wie unter der Woche meistes , erlaubt.

Gruss Air
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Fr, 30 Mai 2003, 9:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,

@bogyman:
Die Stellungnahme der AOPA kannst im AOPA-Letter 06/2002 nachlesen oder in in Auszügen in unserem Mammut-Thread Wink

http://www.eddh.de/forum/viewtopic.php?p=927#927

Was die Stellungnahme des Luftamt RP betrifft, so hält sich dieses nur an die Ausführungen der DFS im NfL I 37/2000. Das handhabt mittlerweile auch das Luftamt Nordbayern in ähnlicher Weise.
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