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Flugleiter ?!?!

 
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airman



Hier seit: 08.06.2002
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Sa, 08 Jun 2002, 18:23    Titel: Flugleiter ?!?! Antworten mit Zitat

Kann mir jemand sagen in welchem Gesetztestext zu finden ist daß an jedem unkontrolliertem Flugplatz ein Flugleiter da sein muß !
Vielen Dank schonmal !

cu
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 08 Jun 2002, 22:52    Titel: Grundlage der Luftaufsicht Antworten mit Zitat

Hallo airman,

im §29 LuftVG findet sich folgender Passus:

Zitat:

LuftVG § 29
[Luftaufsicht]

(1) Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt (Luftaufsicht) ist Aufgabe der Luftfahrtbehörden und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle. Sie können in Ausübung der Luftaufsicht Verfügungen erlassen. Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen durch Fluglärm oder durch Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge in der Umgebung von Flugplätzen dürfen nur im Benehmen mit den für den Immissionsschutz zuständigen Landesbehörden getroffen werden.

(2) Die Luftfahrtbehörden können diese Aufgaben auf andere Stellen übertragen oder sich anderer geeigneter Personen als Hilfsorgane für bestimmte Fälle bei der Wahrnehmung der Luftaufsicht bedienen.

Der Absatz 2 ist hierbei als Grundlage für das Personal an den konkreten Landeplätzen anzusehen! Dabei heißt das Personal an kontrollierten Plätzen Sachbearbeiter f. Luftaufsicht (staatlich) bzw. Beauftragte (=bestallter Mitarbeiter z.B. des Platzhalters / Aeroclub o.ä.). An unkontrollierten Plätzen nennt man sie Flugleiter. Auch unterscheidet sich hiernach etwas der Aufgaben- bzw. Weisungsumfang.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß der o.g. Wortlaut eine "Kann-Formulierung" ist...
Warum trotzdem an fast allen Plätzen Flugleiter sind bzw. Luftaufsicht durchgeführt wird? Tja da müßte man mal die Behörden fragen, denn es heißt ja: " ...können...für bestimmte Fälle...". Scheinbar sind diese "bestimmten Fälle" in Deutschland die Regel oder man traut einfach der "fliegenden Zunft" nicht.

Mehr Details findest Du hier bei Luftrecht-Online.de:
www.luftrecht-online.de/einzelheiten/verkehr/aufsicht.htm
www.luftrecht-online.de/gvo/luftvg/lvg29.htm

Ich denke, daß sollte ausreichend sein... Wink
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Veit
eddh.de User


Hier seit: 25.07.2002
Beiträge: 10
Ort: Zwickau

BeitragVerfasst am: Do, 14 Nov 2002, 22:21    Titel: Sinn des Flugleiters.. Antworten mit Zitat

Nicht direkt eine Antwort auf die Frage, aber immerhin ist das Thema Flugleiter doch gern diskutiert...über Sinn und Unsinn...
Irgendwo hat der ATC´ler den Sinn verteidigt, ich hab nur die Stelle nicht mehr gefunden. Prinzipiell hat er ja auch recht, Sinn machen die Leutchen schon, wenn alles auch so gemacht wird wie es soll und der Platz stark frequentiert wird. Aber....ich kenne da einige Plätze in Thüringen, da freud sich der Flugleiter, wenn alle 2-3 Tage mal so eine kleine Maschine angeknattert kommt. Hier fragt man sich wirklich nach dem Sinn... meist ist dann die behördliche Überreaktion der Schließung die Folge. Ich denke, hier könnte man die Erfahrungen der Ami´s nach der Cubakrise nutzen und die Plätze einfach unbesetzt lassen...
Ich denke aber auch an so Dinge wie in Sömmerda. Wenn man da anfliegt, kann es erst beim dritten Anruf passieren, daß man Antwort bekommt, weil der/die Flugleiter(in) gerade Bier ausschenkt. (Eine sehr nette Frau übrigens, die anderen Flieger sind auch dufte, also nicht mißverstehen), denn das Funkgerät steht im Regal hinter dem Tresen..die Antwort ist dann meist (bei vielen anderen Plätzen habe ich das auch erlebt) "Start bzw. Landung nach eigenem Ermessen" Sinn ??? Keiner !
Da gibt es auch Flugleiter, die sitzen in einem Büro, von wo sie den Verkehr auf dem Platz gar nicht einsehen können (Zwickau)...

An dieser Stelle mal eine Frage, die mir so richtig noch keiner beantworten konnte...
Was mache ich, wenn ich im Funk die sprichwörtliche -Stille habe, weil der gute Mann (oder Frau) vielleicht gerade mal pinkeln ist..oder vielleicht den Bus verpaßt hat um auf Arbeit zu fahren (soll ja vorkommen)...wie auch immer, es ist einfach nicht DA !
Kann ich dann starten und landen ???
Also bitte nicht mißverstehen, ich bin für Flugleiter ! An der richtigen Stelle !

Wenn das nicht die richtige Rubrik ist, bitte nicht übel nehmen, aber die Überschrift "Flugleiter" lud mich zu diesem Beitrag ein.

Bye Veit !
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swisscubpilot
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Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Fr, 15 Nov 2002, 0:04    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss gar nicht erst nach Amerika schielen, schon ein kurzer Blick auf das Europäische Musterland im Süden :) zeigt, dass es sehr gut, wenn nicht besser ohne Flugleiter geht. Ich kann mich an keinen einzigen Fall erinnern, wo es bei uns im Platzverkehr gekracht hätte. Etwa 80% aller Plätze sind bei uns unkontrolliert.

Hans der sich sowieso nicht gerne was sagen lässt, bin ja ein alter Eidgenosse :) die Helebarde momentan im Putzschrank
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Holger Dell
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Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Di, 22 Apr 2003, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Was mache ich, wenn der Flugleiter an einem unkontrollierten Platz, meinen Funkanruf nicht beantwortet?
Da gibt es grundsätzlich zwei Unterscheidungen:
A. Du fliegst einen Verkehrslandeplatz an, den Du an den festen Öffnungszeiten in der AIP erkennst, z.B. EDBM/Magdeburg. Sollte dort während der Betriebszeiten niemand auf meinen Funkanruf reagieren, gehe ich von einem Funkausfall aus und lande unter Beachtung von Licht- bzw. Bodensignalen.
B. Du fliegst zu einem Sonderlandeplatz, der nur PPR angeflogen werden kann (keine festen Öffnungszeiten in der AIP, sondern PPR), z.B. EDHG/Lüneburg.
In diesem Falle gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Du hast vorher per Telefon, Mail, Fax... eine PPR Genehmigung bekommen und kriegst jetzt keinen Funkkontakt. Dann gilt das selbe wie oben, also wahrscheinlich Funkausfall....Landen.
Solltest Du noch keine PPR Genehmigung eingeholt haben, wird Dir leider nichts anderes übrig bleiben, als woanders zu landen, falls Dir niemand per Funk die Landung genehmigt.
Interessant ist hierbei noch die Auffassung einiger "Luftpolizisten", das ein PPR Request immer per Telefon erfolgen müsse. Wo, bitte steht das, liebe Luftaufsichtler/Flugleiter?
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 23 Apr 2003, 0:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Holger

Holger Dell schrieb:

Interessant ist hierbei noch die Auffassung einiger "Luftpolizisten", das ein PPR Request immer per Telefon erfolgen müsse. Wo, bitte steht das, liebe Luftaufsichtler/Flugleiter?


Stimmt! Diese Auffassung ist völlig aus der Luft gegriffen. Zur eigenen Sicherheit (Beweis) empfehle ich persönlich soetwas per Fax zu machen, dann hat man wenigstens etwas in der Hand.
Kleiner Tip: Eine Frist für die Antwort setzen, sonst wartet man ggf. u.U. umsonst und weiß dann immer noch nicht was Phase ist.

Im Übrigen gibt die PPR-Genehmigung immer der Platzhalter.
Inwieweit diese Kompetenz auf den/die Flugleiter oder Luftaufsicht übertragen wird, ist dann Sache des Platzhalters.
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Skytanzen
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Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: So, 04 Mai 2003, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtliche Grundlagen:

§ 45 Abs. 3 LuftVZO

Der Flughafenunternehmer hat auf Verlangen der Genehmigungsbehörde eine oder mehrere schkundige Personen für die Leitung des Verkehrs und Betriebes des Flughafens zu bestellen.

§ 53 Abs. 3 LuftVZO

Der Landeplatzhalter hat auf Verlangen der Genehmigungsbehörde eine oder mehrere Personen als Flugleiter zu bestellen.


§ 29 trifft nur für BfL's, nicht aber für Flugleiter zu. Flugleiter sind "nur" Vertreter des Platzhalters, nicht das Luftamt (keine hoheitliche Tätigkeit)! Sie müssen dafür sorgen, dass der Flugplatz im betriebssichere Zustand befindet und sorgen dafür, dass alles ordentlich läuft... sie sind keine Flugplatzpolizisten!! Sie sind für die Piloten da, nicht umgekehrt!

Alles klar? Wink

Skytanzen....
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