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Axel
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 30.03.2003
Beiträge: 140
Ort: Halle

BeitragVerfasst am: Fr, 12 Sep 2003, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

.chs schrieb:
... Ausserdem solltest Du eine Insassenunfallversicherung abschliessen, denn die Halterhaftpflicht tritt nur für Schäden ein, die vom Lfz. verursacht wurden.


Ist das so gemeint, dass nur Schäden, die eindeutig auf technische Probleme zurückzuführen sind, durch die Halterhaftpflicht versichert sind? Wenn mir also z.B. eine Landung böse missglückt, und ich jemanden verletze, steht da keine Versicherung hinter mir?

Dann schließt sich gleich die Frage an: Wo gibt's denn eine solche Insassenversicherung? Und was kostet sie so ungefähr?

Noch was:
Speziell mich interessiert jetzt: Wenn ich als Schüler Sch... baue, wodurch das Flugzeug oder gar Leute zu Schaden kommen - ist das irgendwie versichert? Ich habe mich da bisher einfach drauf verlassen.
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Pohleair
Family-Member


Hier seit: 02.06.2002
Beiträge: 179
Ort: Dorfen i. Obb., N 48 16 3 E 12 09 7

BeitragVerfasst am: So, 14 Sep 2003, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

der grundlegende Unterschied im §20 ist, wie die Gäste zum Piloten kommen. Wenn der Privatpilot vom Fluggast gefragt wird, ob er ihn fliegen kann, also die beiden bereits bekannt sind, UND das Flugzeug nicht mehr, als 4 Sitze hat UND der Pilot keine Werbung für seine Fliegerei macht dann kann der Fluggast soviel bezahlen, wie er will - die Höhe ist im Gesetzt nicht mehr beschränkt. Vergeßt also den Begriff "Selbstkosten" den gibt es seit der Novelle des §20 nicht mehr und das ist schon ein paar Jahre her. Es ist nur mehr "Entgelt" geregelt und das darf beliebig hoch sein - soweit der Fluggast jedenfalls mitspielt, meine machen meist schon beim 1/4 Anteil schlapp und greifen nach den Herztropfen...
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.chs
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.02.2003
Beiträge: 76
Ort: EDSH

BeitragVerfasst am: Mo, 15 Sep 2003, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Axel,

* die Halterhaftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die vom Lfz. verursacht werden (wenn Du z.B. beim Rollen etwas oder jemanden rammst)
und
* die Insassenunfallversicherung tritt für Schäden an den Passagieren (z.B. bei einer vergeigten Landung) ein
und
* die Kaskoversicherung bezahlt die Schäden am eigenen Lfz. (wie eine Kaskoversicherung beim Auto auch)

Über weitere Details informiert Dich Dein Versicherungsvertreter. Falls der im Luftrecht nicht so sehr zuhause ist, dann frage bei einem speziellen Luftfahrtversicherer nach.

Zur speziellen Frage Deiner Haftung als Schüler: Da schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag, was darin steht. Normalerweise wird eine spezielle Versicherung für die Ausbildung abgeschlossen, ansonsten gelten die Regeln wie oben beschrieben.

Ich wünsche Dir immer unfallfeie Flüge / Fahrten!
Christian
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