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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 07 Apr 2004, 6:09 Titel: Auskunft von der AOPA-Germany |
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Hallo zusammen,
aahh...ich sehe Robin hat mal wieder ´ne kleine Nachtschicht eingelegt...
Ich hab da mal bei der AOPA diesbezüglich angefragt und folgende Antwort erhalten:
Zitat: | Sehr geehrter Herr Schmidt,
gegenüber dem Bundesverkehrsministerium und auch in unserem Forum haben wir uns sehr kritisch zum Thema geäußert, siehe untenstehender Link. Die Errichtung von ED-Rs zur Durchführung von Airline Approaches kann keine Lösung sein. Das wird auch vom Bundesverkehrsministerium so gesehen, das dem Antrag des Landes Thüringen auf Erteilung einer Sondergenehmigung für IFR über 14 t im Luftraum Foxtrott leider nicht zugestimmt hat. Das einzig "Gute" an der ED-R ist: Sie ist nur sehr selten aktiv und spätestens im
Oktober wieder weg, wird dann durch eine Kontrollzone ersetzt.
Wir gehen davon aus, daß die ED-R in Altenburg eine einmalige Ausnahmeerscheinung bleiben wird.
Mit freundlichen Gruessen
AOPA-Germany
Dr. Michael Erb
Geschäftsführer
Tel: +49 (6103) 42081 , Fax: +49 (6103) 42083
e-mail: info@aopa.de , Internet: www.aopa.de |
Das deckt sich übrigens mit den Hinweisen darauf, dass man bestrebt ist, seitens des BMVBW, grundsätzlich Flugplätze mit gewerblichen Verkehr über 14to mit einer richtigen CTR auszustatten...
In diesem Sinne! |
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marty eddh.de User
Hier seit: 14.03.2004 Beiträge: 18 Ort: EDFE
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Verfasst am: Mi, 07 Apr 2004, 16:04 Titel: |
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Moin !
Eine CTR bedeutet aber auch 'echte' Controller im Tower, und die kosten richtig Geld. Ich glaube aber eher an eine 'D[HX]'. _________________ MfG, Marty. |
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Veit eddh.de User
Hier seit: 25.07.2002 Beiträge: 10 Ort: Zwickau
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Verfasst am: Mi, 07 Apr 2004, 21:03 Titel: ED-R oder F(HX) |
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Hallo Leute, was soll´s...ich bin am Platz von Altenburg und habe dort ungefähr so 250 Landungen hinter mir...Ich gebe euch ja Recht, das ist schon Schwachsinn..voriges Jahr ist hier die AirBerlin geflogen, da reichte es mit F(HX), jetzt haben wir ED-R, aber so schlimm wie geschildert ist das nun doch wieder nicht, womit ich diesen einmaligen Unsinn aber nicht entschuldigen will...
Es gibt da am Platz noch viel mehr Unsinn..wie Ihr vielleicht gelesen habt, komme ich gerade aus SA und kann die Diskussionen mit oder über die "Platzhirsche " nicht mehr verstehen.. na ja zurück zu EDAC..habe mich vergangenen Samstag, dem letzten mit Winterzeit um 2 (!) Minuten verspätet und eine Rechnung wegen "Spätabfertigung" von über 20 Euro erhalten...wohlgemerkt, ich habe über 250 Landegebühren bezahlt !!! Noch mehr Unsinn gefällig ? Ach ja, gelandet bin ich nach "eigenem Ermessen" mit "Bahn meiner Wahl".. |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Sa, 10 Apr 2004, 9:51 Titel: |
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Hallo Marty,
Zitat: | Eine CTR bedeutet aber auch 'echte' Controller im Tower, und die kosten richtig Geld. Ich glaube aber eher an eine 'D[HX]'.
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D(HX) ist vom Personal genauso wie D, d.h. es ist lizenzpflichtiges Personal / Lotsen zu beschaftigen!!! Bedeutet aber nicht, dass man DFS-Personal beschaftigen muß.
Man kann durch eine entsprechende Regelung der Betriebszeiten und damit gekoppelten Aktivierungszeiten der Kontrollzone lediglich die Anzahl der Lotsen beschränken aber nicht die geforderte Qualifikation!
Beispiel: 16-17 Std. Aktivierungszeit erfordern 5-6 Lotsen. Eher 6, denn sonst kann es durch Urlaub oder / und Krankheit schnell sehr personell eng werden kann... |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Robin eddh.de-Premium-User
Hier seit: 17.11.2002 Beiträge: 247
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Verfasst am: Fr, 23 Apr 2004, 4:08 Titel: |
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ATCler,
besser kann es der von Dir gelinkte Artikel wirklich nicht mehr beschreiben! Genau diese "lächerliche" Situation besteht dann, wenn man eine ED(R)- über einen unkontrollierten Platz legt.
Geschweige von den rechtlichen Gesichtspunkten, die meiner Meinung nach, in unserem Thread überhaupt noch nicht berücksichtigt wurden. Und da hat der Autor des Artikels vollkommen recht, wenn er auf §22a LuftVO hinweist:
Zitat: | Der Führer eines Flugzeuges mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 14000 kg darf bei Flügen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen auf einem Flugplatz nur starten oder landen, wenn:
1. für die Anflüge Instrumentenanflugverfahren festgelegt sind;
2. eine Flugverkehrskontrolle vorhanden ist. |
Denn wie er schreibt, handelt sich es bei einem zugelassen Flug in einer aktiven ED(R)- immer noch um einen unkontrollierten Luftraum, wenn keine Flugverkehrskontrolle in diesem Luftraum vorhanden ist. Und genau das ist in EDAC der Fall, es gibt keine Flugverkehrskontrollstelle.
Im Grunde zeigt dies nochmals besonders gut die Problematik und Unsinnigkeit diese ED(R)- . Vor allem die damit verbundenen Gefahren, die aus solch einer Konstruktion ggf. entstehen könnten.
Ein wirklich sehr guter Artikel!
Liebe Grüße
Robin |
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