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Fluglehrer / Lehrberechtigung
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frankito
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Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Mi, 14 Jul 2004, 12:49    Titel: Fluglehrer / Lehrberechtigung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kann jemand genaueres sagen ueber die Voraussetzungen fuer den Erwerb der PPL-Lehrberechtigung? Ich finde da im Netz zT sehr unterschiedliches. Vor allem die Frage, ob man CPL-Inhaber sein muss, um gewerblich als Fluglehrer zu arbeiten, interessiert mich dabei. (Habe selber PPL-A und erinnere mich dunkel, dass man auch damit als Fluglehrer, Bannerflieger, Flugzeugschlepper taetig sein kann. Ob gewerblich, das ist eben auch die Frage.)

Wuerde mich freuen, wenn jemand etwas dazu sagen kann.

Gruss aus dem sonnigen Portugal,

Frank
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Eagle G
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Hier seit: 13.07.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi, 14 Jul 2004, 20:55    Titel: Lehrberechtigung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich interessiere mich für die gleiche Thematik. Folgende Voraussetzungen konnte ich bisher in Erfahrung bringen:

Nach §88 LuftPersV und JAR 1.300 ff 200h Flugerfahrung, davon als verantwortlicher Flugzeugführer bei CPL/ATPL 100h und PPL 150h. CPL-Theorie und eine Auswahlprüfung durch die Behörde (Sachverständiger). Min. 30h einmotorige Kolbenflugzeuge. Über 5h innerhalb der letzen 6 Monate. 10h Instrumentenflugausbil-dung, davon max. 5 h im FNPT. Dreieck von 300 NM und 20 h Überland.

Die Auswahlprüfung muss vor Beginn des Lehrgangs erfolgreich abgelegt werden. Die Abnahme kann bei jeder Zulassungsbehörde (Bez.Reg. oder LBA) beantragt werden. Sie besteht aus einer theoretischen Überprüfung in Form einer verkürzten PPL-Prüfung und einem Überprüfungsflug.

Gruß

Eagle G
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frankito
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Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Do, 15 Jul 2004, 17:33    Titel: Lehrberechtigung Antworten mit Zitat

Eagle G schrieb:

... davon als verantwortlicher Flugzeugführer bei CPL/ATPL 100h und PPL 150h...


Hallo Eagle G,
danke fuer deine Antwort, das macht ja schon einiges deutlicher. Zu dem Zitat oben: macht es denn Sinn, im Flugbuch auch die Zeiten einzutragen, die man auf dem rechten Sitz, also gewissermassen als Copilot im nichtgewerblichen Verkehr unterwegs ist? Wo und fuer was werden solche Stunden denn relevant und anerkannt? In meinem Buch gibt es nebenbei bemerkt auch keine Spalte, die diese Nicht-PIC-Stundeneintraege vorsieht.

Und was heisst denn bittesehr eigentlich "FNPT"

Question

Gruss aus Lissabon,

Frank
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Eagle G
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Hier seit: 13.07.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Do, 15 Jul 2004, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

"FNPT" steht für "Flight and Navigation Procedures Trainer" und ist ein für diese Zwecke zugelassener Simulator.
Bei dem ersten Teil Deiner Frage kann ich leider nicht weiterhelfen. Hierzu bin ich selbst noch auf der Suche.

Gruß

Eagle G
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Skytanzen
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Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 5:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
macht es denn Sinn, im Flugbuch auch die Zeiten einzutragen, die man auf dem rechten Sitz, also gewissermassen als Copilot im nichtgewerblichen Verkehr unterwegs ist?


nein!! Bei den Gesamtzeiten zählen nur die Zeiten als PIC, Fluglehrer oder als Schüler. Als "Co-Pilot" zählen nur die Zeiten, wenn das Luftfahrzeug für 2 Besatzungsmitglieder zugelassen und es für den Flug vorgeschrieben ist (gew. IFR, etc.). Auch wenn du beim Funken oder Navigieren hilfst, du bist Fluggast!! Siehe § 124 LuftPersV.
Wenn, wie oben, nach die Zeiten als "verantwortlicher" gefragt werden, zählen dann auch nur die Zeiten nach Schein als PIC, als Fluglehrer oder als Schüler solo. Aufpassen: manchmal steht "nach Erwerb", dann zählen auch die Schüler-Solozeiten nicht!

Skytanzen
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frankito
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Hier seit: 20.09.2002
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BeitragVerfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Skytanzen schrieb:
nein!! Bei den Gesamtzeiten zählen nur die Zeiten als PIC, Fluglehrer oder als Schüler. Als "Co-Pilot" zählen nur die Zeiten, wenn das Luftfahrzeug für 2 Besatzungsmitglieder zugelassen und es für den Flug vorgeschrieben ist (gew. IFR, etc.). Auch wenn du beim Funken oder Navigieren hilfst, du bist Fluggast!! Siehe § 124 LuftPersV.


danke skytanzen, dann hatte ich das also doch richtig in Erinnerung! sonst koennte ich ja gleich alle zeiten mitplotten, die ich als PAX im Boeingbrummer unterwegs bin, und haette auch laengst die goldenen streifen am aermel... Wink
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ATCler
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BeitragVerfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr beiden,

@skytanzen:
Der §124 LuftPersV bezieht sich auf die Flugzeiten, nicht auf die Definition, was ein Fluggast ist!. Ich weiß, dass Du es richtig gemeint hast, aber man könnte auch den anderen Schluß ziehen.

Ein Fluggast ist derjenige, der keine entsprechende Erlaubnis, Lizenz und gültige Berechtigung zum Führen des benutzten Luftfahrzeuges hat.
Jeder, der eine gültige Lizenz und Berechtigung an Bord hat, zählt zur Besatzung.
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frankito
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Beiträge: 135
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BeitragVerfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 15:20    Titel: pax oder pic Antworten mit Zitat

aaaaalso, ATCler...

nach deiner definition ist es also doch ok, die zeiten aufzuschreiben, wenn ich nicht gerade inner 172 auf der rueckbank sitze?! vorn rechts wuerde mir ja noch einleuchten, da ich ja jederzeit dazu aufgefordert werden kann und werde, das flugzeug zu uebernehmen, drum sitzen hinten meist auch die, die keine lizenz haben...

also: aufschreiben, aber nicht anrechnen lassen, wenn es um die zeiten als PIC geht (also zB als vorraussetzung fuer die lehrerausbildung)

???

ihr seht mich gruebeln... Cool
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ATCler
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Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo frankito,

so in der Art sehe das auch, allerdings was nützen Dir solche Zeiten als "Pilot Non-Flying" ? Ich habe da ehrlich gesagt noch nichts gefunden.
Früher mit CPL u.s.w. war das klar aber mit JAR-FCL??? Confused

Ich würde einfach mal bei Deiner Behörde mir das haarklein erläutern lassen, schließlich entscheidet die ja darüber, welche Zeiten sie als Voraussetzung anerkennt und welche nicht!
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frankito
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Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 18:09    Titel: to PIC or not to PIC Antworten mit Zitat

... so sehe ich das auch ATCler, "to PIC or not to PIC", das ist wohl demnach einfach eine frage des Ego... und des lizenzerhalts...

schoenes Wochenende allen!
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