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Fluglehrer / Lehrberechtigung
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Begriffsbestimmungen JAR-FCL 1.001

Kopilot: Ein Pilot, der nicht als verantwortlicher Pilot ein Luftfahrtzeug führt, für das gemäß der Aufstellung von Flugzeugmustern oder der Musterzulassung des Luftfahrzeuges oder den betrieblichen Vorschriften, nach denen der Flug durchgeführt wird, mehr als ein Pilot gefordert wird.
Ausgenommen sind Piloten, die sich ausschließlich zu ihrer Flugausbildung für eine Lizenz oder Berechtigung an Bord befinden.

Nochmals: wenn ein Flugzeug nur für 1 Besatzungsmitglied zugelassen bzw. vorgeschrieben ist, sind alle andere Piloten als Passagiere zu betrachten! Sie dürfen keine Zeiten aufschreiben bzw. berechnen. Weiterhin kann man § 2 LuftVO und § 4 LuftVG hinzuziehen.

Trotzdem, keep flying Laughing

Skytanzen
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frankito
Family-Member


Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Skytanzen schrieb:


Trotzdem, keep flying Laughing



na klar!! und vielen Dank für die Infos!
_________________
http://www.flyportugal.net
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Torsten
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 24.06.2003
Beiträge: 56
Ort: EDDS

BeitragVerfasst am: Fr, 16 Jul 2004, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, es gab da mal in meiner US-Ausbildung eine Diskussion: Falls man unter der Haube IFR-Stunden sammelt, können beide die Stunden als PIC anschreiben. Der eine, weil er der "sole maipulator" ist, der andere (safety pilot), weil er verantwortlich ist fürs rausgucken und damit PIC...

"Normally, a safety pilot, required by regulations, who scans for traffic for a pilot flying under simulated instrument conditions is not pilot-in-command and thus logs second-in-command. However, if the two pilots agree that the safety pilot is designated pilot-in-command, the safety pilot/pilot-in-command may log PIC since he is the pilot responsible for the operation and safety of the aircraft. The pilot flying is "sole manipulator of the controls for which the pilot is rated"" and may also log PIC. Therefore, two private pilots may log PIC under these conditions. However, the safety pilot/pilot-in-command must realize that anything that occurs during the flight is his responsibility. Airspace violations, non-compliance with ATC instructions, near mid air collision, and runway incursions on the ground are all now charged to the safety pilot. A recent article in a monthly aviation publications discussed a flight where there was a violation and the two pilots disagreed who was pilot-in-command.

However, two pilots may not simultaneously log PIC when one pilot is sole manipulator of the controls and the other is acting as pilot-in-command if the regulations governing the flight do not require more than one pilot."

http://www.awp.faa.gov/fsdo/art_pilot.htm

Viele Grüsse
Torsten
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Sa, 17 Jul 2004, 5:46    Titel: Antworten mit Zitat

wir fliegen in Deutschland.. hier gibt es kein Safety Pilot! Hier kannst du nicht "under the hood" Stunden sammeln, ausser mit einen IFR-Fluglehrer. Ein Sicherheitspilot wird höchsten bei Gesundheitsprobleme von der Behörde vorgeschrieben, ansonsten geht es nicht!
Auch könnte man früher als FlugLEHRERschüler mit ein andere Schüler zusammen fliegen und beide könnten die Zeiten aufschreiben... ob das jetzt noch geht? muss ich nachschauen.... Wink

Skytanzen
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.chs
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.02.2003
Beiträge: 76
Ort: EDSH

BeitragVerfasst am: Sa, 17 Jul 2004, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

@Skytanzen:

Dass Schüler und Lehrer beide Stunden schreiben, muss meines Erachtens angerechnet werden:

§124,1 LuftPersV:

'Als Flugzeiten für den Erwerb, die Erweiterung, den Nachweis für die Ausübung der Rechte aus der Lizenz, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für ... werden, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, voll angerechnet:
1. Flugzeit als ... sowie Flugzeit als Schüler mit Fluglehrer ...

@ATCler:
Zur Besatzung kann auch jemand ohne Lizenz gehören, wenn er eine entsprechende Lizenz hat, zum Beispiel ein BZF-Inhaber und Nicht-Pilot, der den Funk durchführt, oder die Bestimmung einer Person als Navigator als 'Kapitänsentscheid' (§3,1 LuftVO).

Wird im Winter bei den Ballönern gerne gemacht, wenn man mangels Wetter in die Regelung des §122 LuftPersV (Flugerfahrung bei der Mitnahme von Fluggästen) fällt.
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Sa, 17 Jul 2004, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dass Schüler und Lehrer beide Stunden schreiben, muss meines Erachtens angerechnet werden:
das ist klar, aber nur bei der GESAMTZEIT! Nur der Fluglehrer kann die Zeiten als PIC schreiben... darum geht es!

Zitat:
Zur Besatzung kann auch jemand ohne Lizenz gehören, wenn er eine entsprechende Lizenz hat, zum Beispiel ein BZF-Inhaber und Nicht-Pilot, der den Funk durchführt, oder die Bestimmung einer Person als Navigator als 'Kapitänsentscheid' (§3,1 LuftVO).


aber sie können nicht die FLUGZEITEN aufschreiben! Vielleicht ist das Wort "Besatzung" nicht in o.a. Fall richtig, sondern "Mannschaft". Wenn ein Luftfahrzeug nur für 1 Besatzungsmitglied zugelassen ist, kann ein "Aushilfsfunker" kein Besatzungsmitglied sein....

grübeln wir weiter Rolling Eyes

Skytanzen
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: So, 18 Jul 2004, 8:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich hab ein schönes Büchlein ("Rechte und Pflichten des Piloten")zuhause, dass entsprechende Kommentare zu wichtigen Fragen / Paragraphen der LuftVO anbietet.

Darin ist der Begriff der Besatzung, des Fluggastes etc. erklärt.
Ich werd Euch morgen mal das Wichtigste hier reinschreiben...
Fakt ist, dass jemand, der nur ein BZF hat und keine gültige Lizenz für das betreffende Luftfahrzeug hat, definitv nicht zur Besatzung gerechnet wird!
Vorab: Bei Besatzung wird zwischen Cockpit- und Kabinencrew unterschieden... Alle anderen sind Fluggäste. Punkt!
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 24 Jul 2004, 9:46    Titel: Unbedingt mal lesen! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

zum Thema, wer welche Zeiten bei VFR-Flügen loggen darf, gibt es nunmehr einen interessanten Beitrag auf den Seiten des Fliegermagazins unter Rubrik "Streitfragen", Seite 3.

Thema: "Wer darf bei VFR-Flügen die Flugzeit aufschreiben?"

Hier der direkte Link zum Artikel:
http://cm.jahr-tsv.de/fliegermagazin/internet/streitfragen/fragen/flugzeit.php

Unter anderem steht da hinsichtlich Ausbildung zu lesen:
Zitat:
JAR-FCL 1.080 enthält klare Regelungen hinsichtlich der Aufzeichnung von Flugzeiten. Danach müssen Piloten ein Flugbuch führen und dort Angaben zu allen Flügen eintragen; es muss in Form und Inhalt den Anforderungen der zuständigen Stelle genügen.
Unter anderem ist die genaue fliegerische Tätigkeit festzuhalten.
Das Regelwerk unterscheidet vier Kategorien:
• Verantwortlicher Pilot
• Copilot
• Ausbildungszeit mit Lehrberechtigtem
• Lehrberechtigter/Prüfer.
Unter dem verantwortlichen Piloten wird auch die Alleinflugzeit und die Ausbildungszeit als verantwortlicher Pilot (Student Pilot in command, SPIC) sowie die Flugzeit als verantwortlicher Pilot unter Aufsicht (Pilot in command under supervision, PICUS) ver-standen. Weiter bestimmt JAR-FCL 1.080, dass der Inhaber einer Lizenz alle Flugzeiten, in denen er als verantwortlicher Pilot tätig ist, auch als solche Flug-zeit eintragen kann.
Der Bewerber für eine Lizenz kann alle Alleinflugzeiten oder Ausbildungszeiten mit Lehrberechtigtem als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, vorausgesetzt, dass die Flugzeit als SPIC vom Lehrer gegengezeichnet wird.


Mehr Infos im genannten Artikel! Wink
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