zu eddh.de ... eddh.de
Das eddh.de-Forum
 
 FAQFAQ   SUCHENSUCHEN   MitgliederlisteMitgliederliste   UsergruppenUsergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LOGINLOGIN 

Ausrüstung / Flüge über Wasser

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    eddh.de Foren-Übersicht -> Trip-Kit
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MountainExplorer



Hier seit: 29.07.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do, 29 Jul 2004, 11:43    Titel: Ausrüstung / Flüge über Wasser Antworten mit Zitat

Wer kann mir helfen bzw. die Information (Quelle) geben, welche Art von Ausrüstung ich bei Flügen über Wasser brauche?

Insbesondere würde mich interessieren, ob ich bei Flügen über Wasser die "gelben" Schwimmwesten (wie in den Airlinern) benötige oder ob ich auch z.B. mit einer automatischen Rettungsweste (wie beim Segeln) fliegen darf - gibt es hierzu besondere Weisungen des LBA?

Vielen Dank vorab für die Info!
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 29 Jul 2004, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

du mußt nicht das LBA bemühen, sondern einfach nur ins "berühmte" blaue Buch des Luftrechts (Band 1, Verordnungen) schauen...
Eine Ergänzungsausrüstung, die durch äußere Betriebsbedigungen erforderlich ist, fordert §21 Abs. 1 LuftBO.
Diese Forderung wird in der 1. DV LuftBO im §12 "Ausrüstung der Landflugzeuge für Flüge über Wasser" konkretisiert:

Zitat:
1. DV LuftBO, §12:

(1)Landflugzeuge müssen mit einer Schwimmweste oder einer entsprechenden Schwimmhilfe für jeden Insassen ausgerüstet sein, die in Sitznähe leicht zugänglich untergebracht sein muß, und zwar

1. Flugzeuge, die in der Lufttüchtigkeitsgruppe "Verkehrsflugzeuge" zugelassen sind, bei Flügen über Wasser in einer Entfernung von mehr als 90km von der Küste.

2. alle anderen Flugzeuge bei Flügen über Wasser, wenn die Küste nicht mehr im Gleitflug erreicht werden kann.

3. alle Flugzeuge bei Start- und Landung auf einem Flugplatz, dessen Start- und Landebahn so zum Wasser gelegen ist, dass im Falle einer Störung das Flugzeug möglicherweise gezwungen sein wird, auf dem Wasser niederzugehen.

Dies ist nur das Grundlegenste! Weitere detailierte Anforderungen und Bestimmungen im Hinblick auf Langstreckenflüge (Zeiten und Entfernungen von der Küste) finden sich im Abschnitt 2 des §12.

Möchte mir aber nicht die Finger wundtippen... Wink einfach mal nachlesen.
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    eddh.de Foren-Übersicht -> Trip-Kit Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB 2 © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de