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Selbstkostenflüge
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 19 Jun 2002, 9:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christian,

die Sache mit der Versicherung bezog ich auf die Flugzeuge, die für mehr als 4-Sitze zugelassen sind. Ob sich grundlegendes bei der Ottonormalverbraucher Cessna 172 geändert hat, ist mir nach dem ganzen Wust auch nicht mehr so klar... Sad
Der ganze Sachverhalt, gerade auch hinsichtlich Versicherung mit den ganzen Möglichkeiten (z.B. mit Flugschein aber ohne Entgelt, mit Entgelt und Genehmigung u.s.w.) ist so kompliziert und auch manchen Experten nicht ganz klar, daß ich hier leider passen muß.

Wir sollten hier wirklich mal einen Luftrecht-fitten Rechtsanwalt, AOPA oder ähnliche Leute zu Rate ziehen, bevor wir uns hier die Finger wundschreiben und dabei doch nicht klare und verbindliche Antworten finden...

Wäre vielleicht mal ne Maßnahme für unser eddh-Team, daß Sigi und Birgit Ihre Beziehungen und Verbindungen "spielen" lassen und eine rechtsverbindliche Quelle anzapfen...

Sorry, Christian... weiß hier auch langsam nicht mehr weiter!
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teedoubleyou
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Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 47
Ort: Kloten - Schweiz

BeitragVerfasst am: Mi, 19 Jun 2002, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas

Im Ausnahmen kochen sind sonst die Franzosen stark. Ich sehe schon, das europäische JAR wird noch mehr verwirrung stiften, als wenn jeder von anfang an, seine eigene Suppe kocht.

Dennoch ist für mich der Paragraf nicht 100%ig eindeutig...

... und habe es jetzt gerade in meinen Unterlagen nachgelesen.

"Die deutsche Übersetzung "Entgeld" im ersten Absatz von JAR-FCL 1.110 ist verwirrend. Tatsächlich sollte der einglische Begriff "Remuneration" besser mit Gehalt oder Lohn übersetzt werden. Engeltliche Privat im Sinne des Warschauer Abkommens müssen weiterhin zulässig sein. Was im Luftrecht als Gewerbsmässigkeit gilt, wird weder in der JAR-FCL noch in der JAR-OPS definiert. Auch das Abkommen von Chicago und das Warshcauer Abkommen schweigen sich darüber aus. Deshalb gilt die schweizerische Begriffsbestimmung in Art. 100... bla bla bla..."

Du siehst, nicht nur für mich ist es nicht eindeutig, sondern auch für die anderen. Basierend auf das Warschauer Abkommen, können meiner Meinung nach wie vor Flüge mit Selbstkostenbeteiligung durchgeführt werden.
Pohleair: Flugschein oder Verzichtserklärung spielen für die beschränkte Haftung demnach, egal was im JAR steht, immer noch eine übergeordnete Rolle.

Lassen wir uns überraschen. Sollte es nicht so sein, gibt es genügend andere Methoden einen Teil der Unkosten vom Passagier decken zu lassen. z.B. hole ich ihn zuhause ab und die Fahrt an den Flugplatz mit dem Auto kostet dann halt 200 Euro. ;-)
(ich weiss, dann bräuchte man eine Taxilizenz ;-)))

Gruss
Tom
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 20 Jun 2002, 22:01    Titel: Joo, europäisches Chaos... Antworten mit Zitat

Hallo Tom,

Deine ausführliche Darstellung bestätigen mich darin, daß wirklich nicht von einheitlichen europäischen Regelungen die Rede sein... Die Verschiedenheit der "Übersetzung" wundert mich dabei nicht. Europäisches Recht ist meist so ausgelegt, daß die einzelnen Nationalstaaten da noch genug hinein interpretieren können... So offenbar auch mit "Entgelt" in Deutschland. Man versucht über diesen Weg vermutlich eigene bzw. bisherige nationale Vorstellungen von Recht und Ordnung ins "Euro-JAR-Zeitalter" hinüber zu retten...
Das hier noch an mehr Ecken geknobelt und gebastelt wird und die einzelnen Interessenvertretungen / Lobbys (AOPA, DAeC) dabei munter mitmischen (Besitzstandswahrung etc...), zeigt sich an der Tatsache, daß in Deutschland die Einführung der JAR-FCL zum 01.07.2002 diesen Jahres (wie andere Termine vorher) wohl nicht eingehalten wird.
Von meiner Behörde hab ich gehört, daß es definitiv nichts wird! Vielleicht ja zum Spätherbst oder Anfang nächsten Jahres, aber genaues weiß man da auch noch nicht... Wink
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