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Flugzeiten richtig aufschreiben
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Fr, 04 März 2005, 9:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

so wie ich das sehe, ist es doch völlig egal wie Ihr Euren Flug nennt...
Checkflug hat immer was offizielles, aber letztlich ist es ein "Vor-der Saison-mal-Auffrisch"-Flug. Cool

Die Konstellation, wen Du da als Safety-Pilot o.ä. mitnimmst, spielt keine Rolle. DU bist der PIC! Und Du schreibst die Zeit auf. Wie das der Mann neben Dir macht, ist doch die eigentliche Frage.
Denn die Besatzung ist 1+1 und nicht 2+0.
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metal
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Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Fr, 04 März 2005, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

PitCock schrieb:
Zum Anfang einer Flugsaison müssen wir mit einem Fluglehrer einen Checkflug machen. Finde ich eigentlich eine super Sache weil man doch einrostet über den Winter. Wie ist das aber mit den Zeiten? Wer darf für diesen Flug was aufschreiben?

Bei diesem Checkflug handelt es sich ja nicht um einen gesetzlich vorgeschriebenen Checkflug, kommt es hier darauf an wen der Halter zum PIC bestimmt?
Auch wenn er dazu bisher nicht Stellung genommen hat, kann man wohl davon ausgehen das das der Fluglehrer sein wird, auch wenn der grundsätzlich rechts sitzt.

Wäre es hier wieder möglich SPIC Zeit für mich geltend zu machen?
Im oben zitierten JAR-FCL 1.080(c)(1) Buchstabe iii) (SPIC) ist ja der einschränkende Tatbestand "Bewerber für eine Lizenz" enthalten. Das wäre bei diesem Checkflug ja nicht gegeben, ebenso wie bei einer Einweisung auf einem neuen Muster.

1. Fluglehrer ist immer PIC (JAR-FCL 1.080(c)(1)(iii))
2. SPIC kann m.E. nur als Flugschüler geloggt werden (JAR-FCL 1.080(c)(1)(ii)). So ist SPIC auch in JAR-FCL 1.001 definiert.
Vielleicht kann man JAR-FCL 1.080 (b)(4)(i bzw. v) jedoch auch "großzügiger" auslegen?!

Grüsse
Andreas
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OLLIgator
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 18.06.2004
Beiträge: 126
Ort: EDFE/EDFV

BeitragVerfasst am: So, 06 März 2005, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

metal schrieb:

1. Fluglehrer ist immer PIC (JAR-FCL 1.080(c)(1)(iii))


Wie bitte? Wenn ich mit einem Freund nach Pusemuckel fliege, ist er PIC, nur weil er einen FI-Schein hat? Und wenn er während des Fluges schläft?

Verwirrte Grüße

Oliver
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metal
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Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: So, 06 März 2005, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

OLLIgator schrieb:
metal schrieb:

1. Fluglehrer ist immer PIC (JAR-FCL 1.080(c)(1)(iii))


Wie bitte? Wenn ich mit einem Freund nach Pusemuckel fliege, ist er PIC, nur weil er einen FI-Schein hat? Und wenn er während des Fluges schläft?

Ich gebe die Bezüge zur JAR-FCL nicht zum Spaß an. Eigentlich sollte sich jeder Privatpilot schon mit JAR-FCL1 vertraut gemacht haben (zumindest hat jeder ein Kreuzchen auf seinem letzten Verlängerungsantrag machen müssen, dass er es getan hat)
Dann zitier ich eben nochmal die Stelle:
"Der Inhaber einer Lehrberechtigung kann alle Flugzeiten, in denen er als Lehrberechtigter tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen."

Jetzt klar?

Grüsse
Andreas
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: So, 06 März 2005, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
so wie ich das sehe, ist es doch völlig egal wie Ihr Euren Flug nennt...
Checkflug hat immer was offizielles, aber letztlich ist es ein "Vor-der Saison-mal-Auffrisch"-Flug. Cool

Die Konstellation, wen Du da als Safety-Pilot o.ä. mitnimmst, spielt keine Rolle. DU bist der PIC! Und Du schreibst die Zeit auf. Wie das der Mann neben Dir macht, ist doch die eigentliche Frage.
Denn die Besatzung ist 1+1 und nicht 2+0.

Hallo Thomas, das sehe ich etwas anders. Bei uns im Verein gibt es eine "verschärfte" 90-Tage Regel: Wenn man innerhalb der letzten 90 Tage keine 3 Starts gemacht hat, muss man diese mit Fluglehrer durchführen. Es steht ausser Frage, dass dann der Lehr-/Einweisungsberechtigte PIC ist. Besatzung ist eindeutig 2+0, denn Passagiere darf derjenige ohne erfüllte 90-Tage Regel ja nicht mitnehmen Wink

Grüsse
Andreas


Zuletzt bearbeitet von metal am So, 06 März 2005, 17:53, insgesamt einmal bearbeitet
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: So, 06 März 2005, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
Die Konstellation, wen Du da als Safety-Pilot o.ä. mitnimmst, spielt keine Rolle. DU bist der PIC! Und Du schreibst die Zeit auf. Wie das der Mann neben Dir macht, ist doch die eigentliche Frage.
Denn die Besatzung ist 1+1 und nicht 2+0.

Jetzt ist mir der Fehler in Deiner Argumentation aufgefallen:
Sollte die Konstellation 1+1 sein, müsste ja der aufzufrischende 3 Starts und Landungen innerhalb der letzten 90 Tage nachweisen können! Hat er diese nicht, darf er ja keine Passagiere mitnehmen. Ergo kann der Lehrberechtigte rechts daneben gar kein Passagier (sondern muss PIC)sein!

Aber erst jetzt wirds kniffelig. Darf der links sitzende, der ja tatsächlich (unter Aufsicht) steuert SPIC Zeit schreiben oder nicht. Laut Definition müsste er dazu in einem Ausbildungsverhältnis stehen, und genau dieser Konflikt war m.E. Anlass für Thomas (Nach)frage.

Grüsse
Andreas
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PitCock
eddh.de User


Hier seit: 02.02.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Mo, 07 März 2005, 8:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ Metal
genau darauf wollte ich hinaus.
Wenn ich strikt dem Wortlauf von JAR-FCL 1.080(c)(1) Buchstabe ii) (SPIC)
folge, dürfte ich nur dann SPIC Zeiten aufschreiben wenn ich "Bewerber für eine Lizenz" wäre. Bin ich aber auf diesem Checkflug nicht.

PIC bin ich aber sicher nicht, denn der Fluglehrer ist ja in seiner Funktion als Fluglehrer mit dabei.

Dennoch wird bei diesem Flug das Flugzeug (in der Regel) von Anfang bis Ende von mir gesteuert.
Es wäre doch wirklich nicht nachzuvollziehen wenn, ich in diesem Fall keine SPIC Zeiten aufschreiben könnte, denn im Grunde sind die Situationen doch identisch:

Ich fliege das Flugzeug obwohl ein Fluglehrer (=PIC) neben mir sitzt.

Wahrscheinlich wird erst ein Gerichtsurteil über diese Problematik eine gewisse Rechtsicherheit bringen. Nur wie sich bis dahin verhalten Confused

Bin auf eure Sicht der Dinge gespannt.
Die Anzahl der Postings hat ja gezeigt, daß hierdurchaus Diskussionsbedarf besteht.

Im übrigen war mir diese SPIC-Geschichte bis ich hier davon gelesen hatte völlig unbekannt.
Wenn ich nur daran denke wie viele Stunden in der Ausbildung ich da hätte aufschreiben können Crying or Very sad

Viele Grüße
Thomas
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mi, 17 Aug 2005, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die SPIC-Regelung ist wohl eindeutig, hier geht es ausschließlich um "Bewerber für eine Lizenz".

Bei den berühmten 90-Tage-3-Landungen-Vereinscheckflügen ist zunächst zu beachten, dass gem. LuftVO der Halter festlegt, wer PIC ist. Da es sich nämlich um keinen Ausbildungs-, Einweisungs- oder Prüfungsflug handelt und beide Piloten als PIC ausreichend lizenziert sind, muss ohne Halterfestlegung der PIC auf dem Platz des PICs sitzen; das ist i.d.R. bei Flugzeugen der linke Sitz. (Zur Lektüre siehe § 2 LuftVO.)

Legt also, der Halter fest, dass bei diesen Privatcheckflügen der Fluglehrer PIC ist, dann ist alles klar. Der Fluglehrer schreibt PIC-Zeit, der andere Pilot schreibt Gesamtflugzeit. Hat der Halter nichts festgelegt, so ist i.d.R. der links sitzende Pilot PIC und der Fluglehrer - da er als Lehrberechtigter tätig ist (hier wird keine gezielte Ausbildung gefordert) - kann diese Flugzeit ebenfalls als PIC aufschreiben, obwohl er nicht PIC ist.

Interessant ist, dass viele die Mindestbesatzung von einem Piloten mit Maximalbesatzung verwechseln. Zu diesem Thema gibt es etliche unsägliche Publikationen, die einer Überprüfung nicht standhalten. Insbesondere sind deren Verfasser nicht in der Lage gesetzliche Regelungen für ihre Fantastereien aufzuführen. Bei genauem Studium von LuftVO und LuftBO wird man feststellen, dass sogar einige Vorschriften existieren, die auch auf Flugzeugen mit Mindestbesatzung von einem Pilot (SPA) wenigstens zwei Piloten erfordern, ohne dass davon einer Fluglehrer ist. Auch hier gilt, dass der Halter bzw. der PIC festlegt, wer Crew ist, jedoch nicht - wie schon geschehen - etwa ein Flugplatzbetreiber. Als Berechtigung dazu genügt u.U. sogar lediglich ein AZF. Tatsächlich findet sich nirgendwo eine Regelung, die eine Besatzung von zwei Piloten in einem SPA verbietet. Bei einer Crew von zwei Piloten (keiner ist Fluglehrer) ist i.d.R. mangels Halterbestimmung der links sitzende Pilot PIC und der rechts sitzende einfach nur Pilot, der nur Gesamtflugzeit schreiben darf. - Es sei denn, LuftVO oder LuftBO schreiben zwei Piloten für den Flug vor, dann ist der rechts sitzende Pilot Kopilot.

Bei einer Besatzung von zwei Piloten in einem SPA greift auch die 90-Tage-Regelung aus § 122 LuftPersV bzw. JAR-FCL 1.026 (und 2.026) nicht, da kein Fluggast an Bord ist. Es findet sich hier keine Regelung, die verbietet PIC zu sein, und auch keine, die verbietet als Nicht-Fluglehrer Besatzungsmitglied zu sein.
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 18 Aug 2005, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

die 90-Tage-Regelung und die Frage des PIC ist eine Nerver-ending-Story... Allerdings stimme ich rth absolut zu in seinen Ausführungen.

@Andreas (metal):
Zitat:
Hallo Thomas, das sehe ich etwas anders. Bei uns im Verein gibt es eine "verschärfte" 90-Tage Regel: Wenn man innerhalb der letzten 90 Tage keine 3 Starts gemacht hat, muss man diese mit Fluglehrer durchführen.

Es spielt keine, aber auch absolut keine rechtliche (§122 LuftPerV) Rolle, was Ihr in Eurem Verein an verschärften Regeln eingeführt habt, obwohl ich sie gut finde, weil sie der Sicherheit dient!

Zitat:
Es steht ausser Frage, dass dann der Lehr-/Einweisungsberechtigte PIC ist.

Negativ! Wie rth bereits erwähnt hat, zählt ein Fluglehrer oder Einweisungsberechtigter, ja selbst ein "normaler" Lizenzinhaber (sofern er auf dem Muster ein gültiges Klassenrating hat) rechtlich nicht als Passagier bzw. besser gesagt als Fluggast!!! Er ist (wenn man bei Einmots überhaupt von Besatzung reden kann) Besatzungsmitglied, muß aber deshalb noch lange nicht der PIC sein, sofern er während der ganzen 3 Starts und Landungen nicht eingreift bzw. nachhaltig fliegerisch tätig wird.

Der links sitzende ist solange PIC und loggt die Zeit, solange z.B. der FI nicht dauernd oder nachhaltig in die Führung des Luftfahrzeuges eingreift im wahrsten Sinne des Wortes:
Zitat:
Fliegermagazin 07/2001:

"In allen Fällen, in denen beide Piloten die Erlaubnis zum Führen des Flugzeugs haben, gilt, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer allein nach § 2 Abs. 3 oder 4 LuftVO bestimmt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Safety-Pilot Fluglehrer ist, solange er nicht in dieser Funktion tätig wird".


Der §122 LuftPersV hat nichts mit der Gültigkeit der Lizenz zu tun. Er hat etwas mit der Mitnahme von Fluggästen, also nicht lizensierten Personen an Bord zu tun. Beide im Flugzeug Sitzenden sind Piloten mit gültiger Lizenz!

Aus diesem Grunde kann einem auch ein danebensitzender FI oder CRI nicht einfach in der Tätigkeit als PIC "ablösen", bzw. geht dies automatisch an diesem über, nur weil er FI ist und man selbst gerade die 90-Tage nicht erfüllt (hat). Selbst wenn der FI / CRI eingreifen würde, können sich beide die Zeiten aufschreiben, also auch der 90-Tage-Aspirant. Dies wäre z.B. denkbar, wenn man im Rahmen des sogenannten "Übungsfluges nach JAR-FCL" seine 3 Starts und Landungen gleich miterledigt:
Zitat:
(Fliegermagazin 06/2004)

"Auch die berühmte 90-Tage-Regel aus Paragraph 122 Abs.1 LuftpersV lässt sich unter Umständen mit diesem Übungsflug abhaken:
Startet und landet man dabei dreimal (Touch and go), so kann der Pilot getrost anschließend Passagiere mitnehmen. Paragraph 122 Abs. 1 LuftpersV verlangt nicht, die drei Starts und Landungen als PIC zu absolvieren. Voraussetzung für die Anerkennung der drei Touch and go ist aber selbstverständlich, dass der Fluglehrer hierbei nicht hat eingreifen müssen. Denn sonst wird er wohl kaum unterschreiben."

Im Umkehrschluss heißt dies (s.o. 3. Satz) aber auch, dass beim § 122 LuftPersV der Aspirant in der Regel auch der PIC ist, schließlich kann man diese rechtliche Vorgabe auch alleine mit drei Platzrunden erfüllen!
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marcmerz
eddh.de User


Hier seit: 28.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Mo, 26 Jan 2009, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn der Thread hier schon ein wenig älter ist, passt meine Frage am besten zum Thema hier:

Wie schreibt ihr Flugzeiten, bei denen ihr einen NVFR Flugplan aufgebt aber noch vor SS+30 losfliegt -also in die Nacht hineinfliegt- in euer Flugbuch? Macht ihr einen Eintrag für das Leg und führt ihr die Flugzeit bei Nacht extra auf (also z.B. Total 2:00, davon 1:20 NVFR) oder schreibt ihr 2 Legs (was ja eigentlich nicht geht weil man immer nur von A->A oder A->B fliegt und der Wechsel von VFR zu NVFR findet irgendwo dazwischen statt)?

Ich tendiere also eher zur ersten Variante, aber mich würde interessieren wie ihr das handhabt.

[Edit]Rechtschreibfuhler berichtigt[/Edit]


Zuletzt bearbeitet von marcmerz am Mo, 26 Jan 2009, 12:36, insgesamt einmal bearbeitet
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