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"Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben"
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Andreas



Hier seit: 09.12.2004
Beiträge: 2
Ort: Düsseldorf (bzw. EDLE)

BeitragVerfasst am: Mo, 31 Jan 2005, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Geier schrieb:
Ich teile die Bedenken hinsichtlich des Gesetzes und halte das Vorgehen des Bundespräsidenten -- Unterzeichnen (und damit den Willen des Parlaments respektieren), zugleich aber rechtliche Prüfung durch das Verfassungsgericht anregen -- für richtig.

Genau, dies ist der einzig vernünftige Weg. Übrigens: Meine Verfaasungsbeschwerde wurde am vergangenen Donnerstag eingereicht. Siehe auch den dazu ergangenen Bericht in der heutigen WAZ:

Erste Verfassungsbeschwerde liegt vor

Berlin. Während Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) noch auf einen Kompromiss mit der Opposition setzt, liegt dem Bundesverfassungsgericht eine erste Beschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz vor.

Das Gesetz, mit rot-grüner Mehrheit im Bundestag verabschiedet, erlaubt den Abschuss einer als Terrorwaffe gekaperten Passagiermaschine. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz unterzeichnet und zugleich eine verfassungsrechtliche Klärung angeregt. Die Union hat sich den Gang zum Bundesverfassungsgericht offen gelassen.

"Ich denke, alle Beteiligten sollten sich noch mal zusammensetzen", sagte Schily am Wochenende. Eine einvernehmliche Änderung des Artikels 35 Grundgesetz könne einen Streit vor dem Bundesverfassungsgericht vermeiden.

Das wird das Gesetz allerdings in jedem Fall überprüfen: Burkhard Hirsch und Gerhart Baum, ehemalige FDP-Parlamentarier, haben zusammen mit Privatpiloten Verfassungsbeschwerde eingereicht, ebenso eine Gruppe von Anwälten. Hirsch will auch bei einer einvernehmlichen Verfassungsänderung an seiner Beschwerde festhalten: "Man verliert sein Recht zu Leben nicht dadurch, dass die Regierung meint, es dauere ohnehin nicht mehr lange", sagte er. (dpa)


Mal sehen, was draus wird!

Beste Fliegergrüße

Andreas
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 31 Jan 2005, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

alle reden immer nur vom Abschuß eventuell, potentieller "Terror-flugzeuge"...
Was ist eigentlich mit den ganzen anderen (bürokratischen) Verschärfungen für die GA, die in diesem Gesetz verankert sind????
Z.B.: Sicherheitsüberprüfungen, Ausweiszwang, etc... Confused
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Rolf
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Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Mo, 31 Jan 2005, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

Zitat:
"alle reden immer nur vom Abschuß ..."


wenn Du das "nur" streichst, gehen wir konform, wenn Du in den Raum stellst:

Zitat:
"Was ist eigentlich mit den ganzen anderen (bürokratischen) Verschärfungen ..."


ich halte die Verschärfungen bezüglich z.B der Sicherheitsüberprüfungen nicht nur für bürokratisch, sondern für genauso Grundrechte über den Haufen werfend wie die Frage des Abschusses.

So sollen Auskünfte des Arbeitgebers zur Sicherheitsüberprüfung herangezogen werden können, ohne dass Art , Umfang, Verwertungskriterien oder irgendeine Art von Schutz vor absichtlichen Fehlinformationen für den Überprüften gesetzlich verankert worden wären.

Das Gesetz schweigt sich über die eigentliche Umsetzung und damit verbundenen wichtigen Fragen ja aus. Das ist meiner Meinung nach typisch für die Gesetzgebung in unserem Staate in den letzten Jahren: Da werden aus medienpolitischem Tageskalkül Gesetze verabschiedet, deren Umsetzung an Grundpfeilern der Rechtstaatlichkeit mehr als nur rüttelt und die Frage, die Thomas aufwarf, darf die Realität dann auf Sachbearbeiter- oder Praxisebene zeigen....

Ich zitiere Heinrich Heine: "Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht"

Rolf
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Rolf
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Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Do, 03 Feb 2005, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Offenbar ist NRW-Landesregierung schon vorgeprescht:

Der DAEC schreibt am 03.02.05:

"Die Bezirksregierung Düsseldorf überraschte am 1. Februar 2005 Piloten und ihre Luftfahrtorganisationen und -verbände mit der Aufforderung, dass der im Gesetz aufgeführte Personenkreis die Zuverlässigkeitsüberprüfung nachweisen solle.... "

Vollständiger Text: http://www.daec.de/aktuelles/article.php?article_file=1107442963.txt

Rolf
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 03 Feb 2005, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

beruhigt euch... ihr müßt in der deutschen Luftfahrt erst mal Ruhe bewahren! Das ist das A und O in DEsonst braucht man nen Psychater... Wink

Folgende Meldung hat die AOPA heute auf Ihrer Homepage veröffentlicht:

Zitat:
Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz zum jetzigen Zeitpunkt rechtswidrig! Stand 03.02.2005

Kaum hat der Bundespräsident (mit erheblichen Bedenken das
Luftsicherheitsgesetz unterzeichnet, gibt es schon unfaßbaren Aktionismus
zumindest im Bereich der Landesregierung NRW, insbesondere Bezirksregierung
Düsseldorf.:

Von Flugschülern für PPL/A und Motorseglern, den Antragstellern für CVFR und
bei Verlängerungen werden jetzt mit Schreiben seit dem 28.01.2005 diese
Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach folgendem Muster verlangt:

Es werden erst Gebühren zwischen € 15 und € 25 genannt, dann aber Gebühren von insgesamt € 115,00.

Bei Vorgesprächen der AOPA noch im Dezember 2004 wurde im
Bundesverkehrsministerium und im Bundesministerium des Inneren eindeutig darauf verwiesen, daß hierzu noch eine Verordnung des BMI erforderlich ist, die mit den entsprechenden Anhörungen der Verbände und auch der AOPA wohl erst im Herbst kommenden Jahres in Kraft treten wird(siehe das Editorial des gerade im Druck befindlichen neuen AOPA-Letters 01/05).

Dies ergibt sich auch aus § 17 Abs. 1 des LuftsicherheitsG. Die Einzelheiten der Zuvberlässigkeitsüberprüfung sind erst dort noch zu Die rechtliche Überprüfung ist eindeutig. Eine Kostenregelung ist ebenfalls erst nach einer weiteren Verordnung nach § 17 Abs, 2 LuftsicherheitsG zulässig.

In der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesinnenministerium ist
derzeit niemand erreichbar. Es ist die Hohe Zeit des Karnevals.

Wir werden jedoch im karnevalfreien Berlin beim BMI umgehend nachhaken, damit von dort eindeutige Äußerungen kommen.

Wir halten Sie auf dem laufenden.

Sibylle Glässing - Deiss
Vizepräsidentin AOPA e.V.
Rechtsanwältin


Da kann ich nur sagen: Gut das sich wenigstens ein Verband (im Gegensatz zu stillen DAeC) mal kümmert!
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 05 Feb 2005, 9:16    Titel: Erste Maßnahmen wegen des LUFTSiG oder Aktionismus?? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgende Veröffentlichung habe ich auf der AOPA-Homepage entdeckt:
Zitat:
Wichtig: Flugbeschränkungsgebiet während Besuch von Präsident Bush am 23. Februar!

Zum Besuch von US Präsident Bush in Mainz wird am 23.2. 2005 im Umkreis von 30NM um Mainz herum ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet, Flugplätze innerhalb dieses Radius bleiben geschlossen. Das Beschränkungsgebiet ist den ganzen Tag aktiv (SR-30 bis SS+30, 05.50 – 17.22 UTC) und gilt für den gesamten VFR Flugverkehr.

Es wird eine besonders strenge Überwachung stattfinden, außer Polizeihubschraubern werden 4 Phantom Düsenjäger ständig in der Luft sein und der Luftraum zusätzlich von einem AWACS-Radarflugzeug überwacht werden. Ein Verstoß wird als Straftat verfolgt.

Nicht im Beschränkungsgebiet liegen die Flugplätze Mannheim, Aschaffenburg und Reichelsheim.

Das entsprechende NOTAM wird offiziell erst am 18. Februar 2005 veröffentlicht.

Karte mit dem Flugbeschränkungsgebiet:
http://www.aopa.de/Download/EDR_Bush.pdf



Sind dies jetzt schon erste Auswirkungen des LuftSiG oder sind hier Vorgaben der US-Behörden einzuhalten, weil sich die Amis "in die Hosen machen"?????
Aktionismus???
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metal
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Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Sa, 05 Feb 2005, 10:05    Titel: Re: Erste Maßnahmen wegen des LUFTSiG oder Aktionismus?? Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
Zitat:
Wichtig: Flugbeschränkungsgebiet während Besuch von Präsident Bush am 23. Februar!

Zum Besuch von US Präsident Bush in Mainz wird am 23.2. 2005 im Umkreis von 30NM um Mainz herum ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet, Flugplätze innerhalb dieses Radius bleiben geschlossen. Das Beschränkungsgebiet ist den ganzen Tag aktiv (SR-30 bis SS+30, 05.50 – 17.22 UTC) und gilt für den gesamten VFR Flugverkehr.

Es wird eine besonders strenge Überwachung stattfinden, außer Polizeihubschraubern werden 4 Phantom Düsenjäger ständig in der Luft sein und der Luftraum zusätzlich von einem AWACS-Radarflugzeug überwacht werden. Ein Verstoß wird als Straftat verfolgt.

Das entsprechende NOTAM wird offiziell erst am 18. Februar 2005 veröffentlicht.


Sind dies jetzt schon erste Auswirkungen des LuftSiG oder sind hier Vorgaben der US-Behörden einzuhalten, weil sich die Amis "in die Hosen machen"?????
Aktionismus???

Etwas ähnliches wurde doch in Österreich wegen eines israelischen Staatsbesuchs veranstaltet. Da das NOTAM so Geheim war, wurde es erst kurz vor Knapp veröffentlicht und keiner wusste es. So kam es, wie es kommen musste, dass eine Katana der Hubschrauberstaffel recht nah kam...
Ging aber "friedlich" und ohne Schusswechsel aus.

Grüsse
Andreas
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Rolf
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Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Di, 08 Feb 2005, 6:56    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
Zitat:
beruhigt euch... ihr müßt in der deutschen Luftfahrt erst mal Ruhe bewahren! Das ist das A und O in DEsonst braucht man nen Psychater...


Hallo Thomas,

wir haben Ruhe bewahrt - im Gegensatz zur Landesregierung NRW. Den Psychiater brauchen am ehesten wohl unsere Gesetzgeber ;-)

Da haben sich die Landes- und beide Bezirksregierungen in NRW peinlichst blamiert, aber leider wird die Verordnung des BMI irgendwann kommen und man darf weiter gespannt sein, wer und wie sich Sicherheitsüberprüfen lassen darf

Grüsse
Rolf
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luftauge
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Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Mi, 09 Feb 2005, 13:30    Titel: Re: Erste Maßnahmen wegen des LUFTSiG oder Aktionismus?? Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:


Sind dies jetzt schon erste Auswirkungen des LuftSiG oder sind hier Vorgaben der US-Behörden einzuhalten, weil sich die Amis "in die Hosen machen"?????
Aktionismus???


Ja und nochmal Ja Twisted Evil
Alles zutreffend Shocked
mittlerweile müssen auch Seehäfen eingezäunt werden, weil die US-Behörden sonst verhindern, dass Handelsschiffe von und zu diesen Häfen in die/aus den USA fahren...

Gruß Andreas
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