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OuterMarker
Hier seit: 11.09.2003 Beiträge: 2 Ort: near Mainz
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Verfasst am: Do, 07 Apr 2005, 13:11 Titel: BZF Frage |
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Hallo,
ich lese schon eine Weile bei Euch mit und da ich mich nun langsam dem (Privat-)fliegerdasein nähere...
Ich würde gerne mal wissen, ob ein BZF I Inhaber als Mitflieger im Privatflugzeug den kompletten Funkverkehr übernehmen darf?
Soweit ich das von der "funk-rechtlichen" Seite sehe JA
Wie ist das mit der "flieger-rechtlichen" - ich denke da so an readbacks in Kontrollzonen o.ä. - immerhin hat der "Funker" ja keinen Flugschein.
Oder ist das unerheblich...
Danke für ein paar Antworten,
Gruß
Manuel |
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.chs eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.02.2003 Beiträge: 76 Ort: EDSH
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Verfasst am: Do, 07 Apr 2005, 18:31 Titel: |
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Du darfst.
Ob das aber Sinn macht, ist eine andere Frage: Vmtl. wird Dir die Erfahrung / der Hintergrund zur Interpretation und zum Umsetzen der Anweisungen vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation fehlen. |
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OLLIgator eddh.de-Premium-User
Hier seit: 18.06.2004 Beiträge: 126 Ort: EDFE/EDFV
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Verfasst am: Fr, 08 Apr 2005, 16:34 Titel: Re: BZF Frage |
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OuterMarker schrieb: |
Ich würde gerne mal wissen, ob ein BZF I Inhaber als Mitflieger im Privatflugzeug den kompletten Funkverkehr übernehmen darf?
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Ja, sofern es sich um einen VFR-Flug handelt. Wird auch oft so gehandhabt (Ehefrau ohne PPL aber mit BZF übernimmt den Funk).
Viele Grüße
Oliver |
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