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PPR und trotzdem keiner da!?
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Fr, 12 Aug 2005, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Holger hat mit seiner Ansicht völlig Recht!

Für einen Piloten ist ein Sonderlandeplatz geöffnet, sobald ihm die Genehmigung (PPR) erteilt wurde. Er kann also bedenkenlos landen, auch wenn kein Flugleiter anwesend ist. Es handelt sich dabei um keine Außenlandung. Eine anderslautende Rechtsvorschrift existiert nicht.

Die Verpflichtung, einen Flugleiter zu stellen, betrifft allein den Flugplatzbetreiber. Dieser wird i.d.R. in der Flugplatzgenehmigung verpflichtet, während der Betriebszeit einen Flugleiter am Platz zu haben. Ist entgegen einer solchen Vorschrift kein Flugleiter anwesend, hat allenfalls der Flugplatzbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde eine Erklärungsnot. Fehlt in der Genehmigung eine Flugleiterpflicht, so muss auch kein Flugleiter anwesend sein.

Welcher Pilot kennt denn den genauen Wortlaut einer Genehmigung für einen Sonderlandeplatz? Vielleicht besteht überhaupt keine Verpflichtung einen Flugleiter zu stellen.
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Christian_EDFB



Hier seit: 05.03.2005
Beiträge: 3
Ort: Bad Vilbel

BeitragVerfasst am: Di, 16 Aug 2005, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es nach einer Landung mit dem Start aus?

Ich interpretiere die Rechtslage so, dass wenn der Pilot nach einer Landung (durchgeführt im Glauben, dass der Funk ausgefallen ist) feststellt, dass keiner da ist (=der Platz ausser Betrieb ist?), er dann nicht ohne Genehmigung starten darf.

Gruß
Christian
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 17 Aug 2005, 5:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christian,

der Start oder auch eine Landung außerhalb der veröffentlichten Betriebszeit des jeweiligen Platzes, ist ohne PPR-Genehmigung ein nicht genehmigter Außenstart bzw. Außenlandung.
Bitte denkt daran: In DE gilt ein geschlossener Flugplatz defakto als nicht vorhanden und damit nicht nutzbar, bzw. nur mit Genehmigung (PPR, Außenstart- und Landeerlaubnis) als nutzbar.
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mi, 17 Aug 2005, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der Start oder auch eine Landung außerhalb der veröffentlichten Betriebszeit des jeweiligen Platzes, ist ohne PPR-Genehmigung ein nicht genehmigter Außenstart bzw. Außenlandung.


Richtig. Und mit PPR-Genehmigung ist der Platz offen, sowohl zum Landen als auch zum Starten. Ob ein Flugleiter dabei am Platz ist, spielt aus Pilotensicht keine Rolle. Die LuftVO sieht auch keine solche Regelung vor.

Um es noch einmal anders auszudrücken: Zum Starten und Landen ist lediglich ein geöffneter Flugplatz notwendig (Betriebspflicht, PPR, O/R), das hat mit Sprechfunk nichts zu tun. Auch der Sprechfunk kann ohne Flugleiter erfolgen, durch Blindsendungen.

Der Flugleiterzwang ist lediglich eine Auflage der Luftämter an die Betreiber der Landeplätze, jedoch nicht an die Piloten.
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Do, 18 Aug 2005, 8:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Flugleiterzwang ist lediglich eine Auflage der Luftämter an die Betreiber der Landeplätze, jedoch nicht an die Piloten.


stimmt nicht! auch die Piloten haben sich an die Auglagen zu halten! Wenn ein Flugleiter vorgebeben ist, muss auch einer da sein! Also, nicht landen! Dein Funk kannst du testen, in dem du den Frequenz wechselst auf Langen Info, z.B. Sonst ist es eine faule Ausrede! Denk' an deine Versicherungschutz!

Skytanzen
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mo, 22 Aug 2005, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
stimmt nicht! auch die Piloten haben sich an die Auglagen zu halten!


Aus welcher gesetzlichen Regel ergibt sich das? Macht die Landesluftfahrtbehörde Auflagen an den Flugplatz oder an Piloten? Wo kann ein Pilot diese Auflagen erfahren, wenn er sie beachten soll? Warum stehen solche Angaben nicht in den NfLs? - Einfach nur "stimmt nicht!" zu rufen, ohne das nachvollziehbar zu begründen, gilt nicht.
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Mo, 22 Aug 2005, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

§ 21a LuftVO Regelung des Flugplatzverkehrs

§ 22 LuftVO Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,
1. die in den NfL bekanngemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden ...., insbesondere die nach § 21a getroffenen besonderen Regelungen für die Druchführung des Flugplatzverkehrs, zu beachten.

§ 53 i.V.m. § 43 LuftVZO Flughafenbenutzungsordnung
(2) Die Genehmigungsbehörde veranlaßt die Bekanntmachung der Benutzungsordnung und .... in den NfL.
(3) Der Landeplatzhalter hat auf Verlangen der Genehmigungsbehörde eine oder mehre Personen als Flugleiter zu bestellen.

§ 3a Flugvorbereitung
(1)... hat der Luftfahrzeugführer sich mit allen Unterlagen und Informationen, die für die sichere Durchführung des Fluges von Bedeutung sind, vertraut zu machen ......

z.B. AIP

wie oben in § 53 Abs. 3 ein Flugleiter für den Platz PLICHT ist, dann muss auch einer da sein! Steht in der Platzgenehmging.

Skytanzen
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Di, 23 Aug 2005, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Und falls jetzt die Gegenfrage kommen sollte "wo findet man die NfLs ?":
An Verkehrslandeplätzen gehören sie u.A. zur Ausstattung Cool

Gruß Andreas
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EDCG
eddh.de User


Hier seit: 14.03.2005
Beiträge: 23
Ort: Güttin

BeitragVerfasst am: Di, 23 Aug 2005, 15:40    Titel: leidiges Thema Flugleiter Antworten mit Zitat

Also - weltweit (und auch in D) bedeutet Info-Platz, das man nur Info bekommen kann - nicht muß.
Du hast die telefonische Genehmigung (PPR) erhalten zu landen. Dann landest Du halt dort. Gibst immer schön die Meldungen ab - es könnte ja noch einer solch eine Genehmigung bekommen haben - dann rammelt ihr wenigstens nicht zusammen. Reden muß mit Dir keiner! Wozu auch - Du bist einzig und alleine für die Führung des Luftfahrtzeuges verantwortlich - und keiner am Boden.
Belangen kann dich keiner und wird dich auch keiner.
Wir Deutschen möchten ja immer alles schön regeln. Und wir Piloten tun das unsrige dazu, das dies auch getan wird. Handelt eigenverantwortlich - das geht überall gut. Wenn Ihr auf Vorschriften wartet - dann kommt irgendein profilierungssüchtiger auch auf die Idee ein z.B. "Flugleiteranwesenheitsgesetz" zu erlassen.
Peter
von der schönen Insel
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uweclutz
eddh.de User


Hier seit: 12.07.2003
Beiträge: 9
Ort: Guderhandviertel

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Nov 2005, 23:23    Titel: Kein Flugleiter in Stade Antworten mit Zitat

Sorry Freunde für mein spätes intervenieren - habe die Diskussion leider erst heute mitbekommen. Die Betroffenen ( Pilot / Flugplatz Stade ) haben sich schon vor mehreren Wochen kurzgeschlossen und bei einem Bier wurde wurde alles besprochen - kein Fingerpointing, keine bösen Worte, wie es sich unter zivilisierten Piloten gehört.
Es kann immer mal vorkommen, daß der Flugleiter trotz Zusage auf der Fahrt zum Platz behindert wurde ( Beruf, Verkehr, Panne, Notfall, .... etc.) und damit verhindert war - luftauge deutete es schon an.
Mit Verlaub Freunde - einige Diskussionsbeiträge sind wirklich voll daneben ( Wenn ... dann ... Recht haben ... muss da sein ... Gericht ... etc. ) und wenn man von einer Sache wirklich keinen blassen Schimmer hat oder nur von einem gesunden Halbwissen beleckt ist ... Ruhe bewahren, informieren, Agression und Frust beiseite und dann seriös diskutieren - sonst wird unser gutes Forum zum "bla-blah Frust Club" in dem natürlich "anonym" nur noch Verbalinjurien ausgetauscht werden.
Tut "eddh" das bitte nicht an. Gruß, Uwe Lutz Wink / www.flugplatz-stade.de
_________________
Uwe C. Lutz
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