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privateer78
Hier seit: 18.05.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi, 18 Mai 2005, 18:14 Titel: Airspace D Non-CTR |
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Hallo,
lesen einige Controller oder erfahrene Fluglehrer mit?
Ich habe einige Frage zum Durchfliegen eines Airspace D Non-CTR nach VFR. Die Fluglehrer (!) in meinem Verein konnten mangels Erfahrung leider keine Aúskunft geben (zu ihrer Verteidigung: ist "nur" ein Segelflugverein).
Wenn ich in meine ICAO-Karte schaue und z.B. die Lufträume von Bremen oder Hannover anschaue, so ist bezüglich des D-Airspace Non-CTR als Ansprechstelle "Bremen Information" genannt. Bedeutet das tatsächlich, dass "Bremen Information" für eine Clearance für diesen Luftraum zuständig ist? Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass "Information" alles, aber keine Clearances gibt?!
Eine zweite Frage wäre, wie so ein Durchflug in der Praxis gestaltet wird. Zählen da noch die VFR-Pflichtmeldepunkte, oder wäre z.B. bei einem Durchflug in Hannover "from north to south" auch eine Positionsmeldung a la "15 NM north of NIE VOR, FL75" auch ok?
Dementsprechend: sind die An- und Abflugrouten dann noch relevant (bei der Flughöhe wahrscheinlich nicht mehr, richtig?), oder kann man auch (wieder Beispiel Hannover) auf entsprechende Anfrage eine Clearance wie "direct from NIE to DLE VOR, FL75" erwarten?
Gibt es an dieser Stelle irgendwelche Tips, Hinweise, Wünsche seitens der Controllerseite, wie man als VFR-Flieger das ganze möglichst reibungslos und professionell gestalten kann?
Danke im Voraus
Viele Grüße
EZe |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 19 Mai 2005, 16:04 Titel: Re: Airspace D Non-CTR |
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Hallo privateer,
na, dann wollen wir mal das "Problem " beleuchten:
privateer78 schrieb: |
Wenn ich in meine ICAO-Karte schaue und z.B. die Lufträume von Bremen oder Hannover anschaue, so ist bezüglich des D-Airspace Non-CTR als Ansprechstelle "Bremen Information" genannt. Bedeutet das tatsächlich, dass "Bremen Information" für eine Clearance für diesen Luftraum zuständig ist? Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass "Information" alles, aber keine Clearances gibt?! |
Klären wir zunächst einmal, was Airspace D (Nicht CTR) bedeutet:
Staffelung: enfällt
Dienste: Verkehrs-Info über IFR, Ausweichempfehlung auf Anfrage
Verkehrs-Infos VFR / VFR
VFR-Minima:
Über FL100: 8km, 1000Ft vert., 1500m horiz. zu Wolken
Unter FL100: 5km, 1000Ft vert., 1500m horiz. zu Wolken
Speed-Limitation: 250Kts unter FL100
Sprechfunkverkehr: Dauernde Hörbereitschaft
Flugverkehrskontrollfreigabe: Erforderlich!
Wie Du siehst, benötigst Du eine Freigabe, die Du entweder vom FIS-Controller erhältst, nachdem dieser mit seinen Radar-Kollegen koordiniert hat, oder der FIS-Lotse schickt Dich für die Dauer des Durchfluges auf die
Radar-Frequenz.
Zitat: |
Eine zweite Frage wäre, wie so ein Durchflug in der Praxis gestaltet wird. Zählen da noch die VFR-Pflichtmeldepunkte, oder wäre z.B. bei einem Durchflug in Hannover "from north to south" auch eine Positionsmeldung a la "15 NM north of NIE VOR, FL75" auch ok? |
Ich sehe dies so, dass dies mit dem Lotsen jederzeit möglich ist! Immer mit der Maßgabe: If Traffic permits!
Zitat: | Dementsprechend: sind die An- und Abflugrouten dann noch relevant (bei der Flughöhe wahrscheinlich nicht mehr, richtig?) |
Richtig! Die VFR An- und Abflugrouten gelten für die CTR, wobei man natürlich anhand Ihrer Position auch ein Routing erfragen kann.
Zitat: | ... oder kann man auch (wieder Beispiel Hannover) auf entsprechende Anfrage eine Clearance wie "direct from NIE to DLE VOR, FL75" erwarten? |
Geht sicherlich auch!
Zitat: | Gibt es an dieser Stelle irgendwelche Tips, Hinweise, Wünsche seitens der Controllerseite, wie man als VFR-Flieger das ganze möglichst reibungslos und professionell gestalten kann? |
Ganz einfach:
Klare Aussagen treffen und dann auch exakt einhalten!
Falls es Probleme (z.B. Maintain VFR in VMC) gibt, rechtzeitig darauf hinweisen!
Mehr zum Airspace D-No CTR findest Du in der AIP-VFR:
> "Luftraumklassifizierung": ENR1-1
> "Voraussetzung für die erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben und Auflagen zur Durchführung von Flügen nach Sichflugregeln (VFR) im Luftraum der Klasse D (nicht Kontrollzone)": ENR 1-11
Das wär´s auch schon! |
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