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Unterschreitung der Mindestflughöhe / Anhörung
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Bumelbee
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 19.06.2002
Beiträge: 48
Ort: Wasserburg/Inn - EDMY

BeitragVerfasst am: Mi, 29 Jun 2005, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

swisscubpilot schrieb:
Das letzte Voting verstehe ich nun wiederum nicht.

Die Auslesung des Altimeters läuft unabhängig davon, wie hoch das QNH ist und was man da eingestellt hat. Abweichungen der Flughöhe ergeben sich daher dann, wenn einer eben das QNH falsch eingestellt hat.

ACHTUNG: Aufpassen heisst es auch vor allem bei unbekannten Flugmaterial, sprich CharterFlugzeugen. Ein auf der Skala richtig eingestelltes QNH bedeutet nicht zwansläufig einen richtig eingestellten Höhenmesser. Die Skala kann gelegentlich verschoben sein. 100 - 200 Fuss kommen da bald einmal zusammen. Merken tut man das, wenn man am Boden vor Abflug die Platzhöhe am Höhenmesser einstellt und dann das abgelesene QNH mit der Angabe des Towers vergleicht.

Das wäre auch noch ein Punkt den ich Marcel beim damaligen Flugzeug zu überprüfen empfehle.

Hans


verschobene scala - das hab ich noch nie gehört - vielen dank für den tipp! Very Happy
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Tominator
eddh.de User


Hier seit: 29.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Do, 30 Jun 2005, 5:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Swisscubpilot,
nach meiner Kenntnis bezieht der Transponder seine Höheninformation nicht vom Höhenmesser, den der Pilot abliest, sondern vom "blind encoder", eine Art eigener Höhenmesser für den Transponder, der nicht einstellbar ist und immer die Höhe über 1013hPa anzeigt. Somit kann es zu Differenzen in der Transponderanzeige und der Anzeige auf "Deinem" Höhenmesser kommen.
Es kann natürlich sein, daß ATC diese Abweichung berücksichtigt und eine auf das QNH korrigierte Anzeige bekommt. Das weiß ich aber nicht.

Dein Einwand mit der verdrehten Skala kann ich bestätigen. So etwas habe ich auch schon vorgefunden. Allerdings war die Abweichung nie größer als 2hPa also 60ft

Gruß
Thomas
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 30 Jun 2005, 8:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans & Tominator,

Euere Argumentation ist absolut korrekt.
Ich denke, dass unser "Beschuldigter" allein damit gute Chancen hat, das "Problem" zu seinen Gunsten zu lösen.
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Rolf
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Do, 30 Jun 2005, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Tominator schrieb:
Zitat:

Damit könntest Du dann im Zweifelsfall leicht Deine Unschuld beweisen.


Die Schuld muß die Bebehörde Beweisen !!! Die Rechtsstaatlichkeit sieht nicht vor, dass Beschuldigte ihre Unschuld beweisen müssen!!!!! Die Behörde muss zunächst mal Beweismaterial vorlegen, wozu sicherlich auch das tages- und ortsaktuelle offizielle QNH gehört, falls die Höhe über den Transponder ausgelesen wurde.

Wie schludrig bei der "Beweissammlung" da manche Behörden sind, zeigt gerade ein Artikel in der aktuellen PUF.

Gruß Rolf
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Fr, 01 Jul 2005, 8:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rolf,

ich stimme Dir zwar zu, dass die Behörde in der Beweispflicht ist, aber bitte vergessen wir nicht, das unser Kollege bereits den Sachverhalt zur Anhörung, also zu einer Stellungnahme erhalten hat und nun seine Sicht der Dinge zu Protokoll gibt. Von daher ist es schon wichtig was er da schreiben wird... Sitzen und abwarten ist dabei wohl die schlechtere Variante.
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Rolf
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Sa, 02 Jul 2005, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

wie kommst Du auf sitzen und abwarten ? - Das habe ich mit keinem Wort geschrieben.

Gruß
Rolf
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 02 Jul 2005, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rolf,

habe ich doch auch gar nicht behauptet, dass Du dies gesagt hast.. Shocked

Zitat:
Die Schuld muß die Bebehörde Beweisen !!! Die Rechtsstaatlichkeit sieht nicht vor, dass Beschuldigte ihre Unschuld beweisen müssen!!!!!

Was ich damit meinte ist, dass eine Stellungnahme zum Sachverhalt vom Betroffenen abzugeben ist. Tut er dies nicht, so stimmt er den Aussagen / Beschuldigungen der Behörde zu, denn sie hat Ihre, für Sie zur Sanktionierung ausreichenden, "Beweise" im Anhörungsbogen bereits vorgetragen. Man muss also Gegenargumentieren!
Das habe ich mit meinem Satz gemeint.
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: So, 03 Jul 2005, 14:36    Titel: Re: Unterschreitung der Mindestflughöhe / Anhörung Antworten mit Zitat

Marcel schrieb:
Hallo zusammen,

Vor einiger Zeit bin ich mit Gästen über eine Großstadt mit Freigabe in eine CTR eingeflogen.
Nun wird mir vorgeworfen, die Sicherheitsmindesthöhe gemäß §43 Nr. 11 LuftVO (1000 ft / Umkreis 600m) durch eine Flughöhe von "ca. 900 ft." (Zitat aus dem Anschreiben) unterschritten zu haben
...
* Engagiert man für sowas einen Anwalt?


WER hat dich denn angezeigt ?
Aus dem Zitat entnehme ich, dass es sich nach einer offiziellen Stelle anhört - erfahrungsgemäß weis der angerufene Polizeibeamte vor Ort meist erstmal gar nicht, wo er nachlesen muss, um überhaupt eine Anzeige aufzunehmen, wenn er es denn überhaupt macht Confused

Kann es evtl. sein, dass diese Anzeige von der örtlichen FS-Stelle selbst stammt ?
Irgendwer muss Deinen Flugweg und die zugehörigen Daten doch wohl direkt zum Anlass genommen haben, um etwas daraus zu machen - oder sehe ich das falsch ?

Anwalt auf jeden Fall - sicher ist sicher.

Gruß Andreas
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Rolf
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: So, 03 Jul 2005, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas

Zitat:
Was ich damit meinte ist, dass eine Stellungnahme zum Sachverhalt vom Betroffenen abzugeben ist. Tut er dies nicht, so stimmt er den Aussagen / Beschuldigungen der Behörde zu


Eine Stellungnahme der Behörde gegenüber ist auch nicht unbedingt
abzugeben. Wesentlich ist, dass man Widerspruch einlegt. Wink

Jetzt wollen wir es aber nicht zu juristisch treiben, mich würde auch Konkreteres von Marcel interessieren: In welcher Kontrollzone konkret ? Auf welche Beweismittel beruft sich die Behörde ?

Viele Grüße
Rolf
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Marcel
eddh.de User


Hier seit: 02.04.2003
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Di, 05 Jul 2005, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

Ich bin über Frankfurt (Main) geflogen:
- Einflug über November (ich war ca 1400 ft hoch)
- Den Main entlang Richtung Osten aus der CTR raus
- Auf Anweisung des Lotsen sollte ich nördlich des Mains bleiben
- Nach Freigabe flog ich einen Vollkreis um die Banktürme herum und dann halt Richtung Osten weg

Bedingt durch Turbulenzen bin ich möglicherweise von 1400 ft bis auf etwa 1300 ft heruntergerutscht. Es kam ein Hinweis vom Lotsen, dass ich doch bitte auf die Ausgangshöhe zurückgehen solle, was ich bereits veranlasst habe.

Ich habe bei der Bezirksregierung Darmstadt (von denen kam das Schreiben) angerufen, dort teilte man mir mit, dass es eine Meldung vom Lotsen gegeben hätte.


Worüber ich mich wundere:
An- und Abflüge (und Durchflüge müßten der logig entsprechend auch dazu zählen) dürfen in max 1500 ft msl durchgeführt werden. Berücksichtigt man ca 400 - 450 ft Elevation von Frankfurt City, sind Flüge in der CTR aufgrund des Höhenlimits von max 1500 ft msl per se unter dem Limit (oder zumindest hart an der Grenze).
Rechnen wir nun 100 ft Höhentoleranz für den PPL-Piloten ein, frage ich mich "was das soll" ... Erst recht, wenn ich sehe, wie hoch (niedrig) hier manch andere Maschine "straflos" über die Häuser zieht - wobei dies meine Situation ggf nicht legitimieren soll.

Ich werde meine Stellungnahme entsprechend formulieren und bin mal gespannt, wie die Sache weitergeht. Ich werde euch up to date halten.

Vielen Dank !

Marcel
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