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rechnung für ausstellung einer bescheinigung über medical

 
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Gast






BeitragVerfasst am: Fr, 07 Okt 2005, 16:46    Titel: rechnung für ausstellung einer bescheinigung über medical Antworten mit Zitat

hi, hab ne rechtsfrage.

ich hab letztes jahr sehr viel geld bezahlt für die (erste) klasse-eins untersuchung.
hab neulich für ne bewerbung ne bescheinigung über die funktionalität meiner augen gebraucht, und da die untersuchung noch ca 20 jahre gültig ist (und außerdem recht frisch ist) dachte ich, ich schicks einfach dahin, die füllt mir das aus, und ich brauch nicht nochmal ne untersuchung machen. hat so geklappt. ok, das ist der service, für den ich 580€ losgeworden bin. (warum ich bewerbungen schreib und nicht nen ATPL-kurs besuche bleibt ne andere frage)

jetzt wiederholt sich das spiel: ich brauch ne bescheinigung, schick ihr das papier, nur diesmal schicken sies zurück mit einer fetten rechung. ohne vorwarnung.
das ist so wie wenn ich zu meinen freunden geh und n bisschen was mit ihnen trink und grad wenn ich am gehen bin sagen sie: das macht dann 25€

dürfen die das denn?
ich hoffe sehr ich kann denen einen netten brief schreiben, denn ich finde es a: eine unverschämtheit und b:hab ich keine lust, dass das DLR (!) mich (!) arm (!) macht.
vielen dank schonmal, paddy
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luftauge
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Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Sa, 08 Okt 2005, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nun,
über die Höhe der Rechnung könnte man streiten, aber dass sie ausgestellt wird, ist wohl eher normal Shocked
Wenn man beim Arzt einen Termin macht, steht auf der Rechnung später "telefonische Beratung" 10,72€ - für nichts, ausser dass man sich angemeldet hat.
Tja, ...privatversichert, da weis man, was der Arzt kostet Embarassed

Fragt Dich der Arzt beim Termin in der Praxis dann, wie es Dir geht, oder ob Du irgendwelche Beschwerden hattest, steht dann auf der Rechnung später auch ein extra Posten in Höhe von ca. 25€, obwohl Du sowieso, aber wegen einer anderen, konkreten Sache dort warst.

Vermutlich wirst Du dagegen nichts machen können, solltest Du aber steuerpflichtig sein, wovon ich ausgehe, hast Du evtl. die Möglichkeit, diese Kosten als "kostenpflichtigen Nachweis einer Vorraussetzung für eine berufliche Qualifikation" in der Steuererklärung bei den Werbungskosten geltend zu machen.

Ist erstmal unter Vorbehalt, müsste man genauer recherchieren, ob das bei Dir zutreffen kann.

edit:
"unter Vorbehalt" ist eigentlich nicht nötig, da Bewerbungskosten sowieso als eigenständiger Posten in der Steuererklärung vorhanden sind. Und da es bei Dir wohl zweifelsfrei für eine Bewerbung/Stellenausschreibung notwendige Kosten sind, darfst Du sie auch mit den Belegen geltend machen, zumindest, was die "beglaubigte" Kopie des Sehtests betrifft, da sie nicht die PPL-Tauglichkeitsuntersucheung betrifft.

Das wäre dann nicht anrechnungsfähig, weil es Dein Privatvergnügen betrifft.
Über die Formulierung dieser Kostenstelle kann man allerdings nachdenken, muss sowohl plausibel, als auch eindeutig zuzuordnen sein, irgendein § aus einem passenden Gesetz reicht meist schon aus, ist andererseits auch nicht immer notwendig, erspart im Zweifelsfall dann aber auch Nachfragen, sobald die Kosten geltend gemacht werden.

Nur für das Protokoll:
Das ist keine unerlaubte Beratung in Sachen Steuererklärung, sondern aus eigener Erfahrung berichtet Cool

Gruß Andreas
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metal
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Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Sa, 08 Okt 2005, 16:23    Titel: Re: rechnung für ausstellung einer bescheinigung über medica Antworten mit Zitat

captain.petz schrieb:
hi, hab ne rechtsfrage.

ich hab letztes jahr sehr viel geld bezahlt für die (erste) klasse-eins untersuchung.
hab neulich für ne bewerbung ne bescheinigung über die funktionalität meiner augen gebraucht, und da die untersuchung noch ca 20 jahre gültig ist

Ich kann nicht ganz folgen. Welche Untersuchung ist 20 Jahre gültig? Das Klasse 1 Medical gerade mal 1 Jahr...

Grüsse
Andreas
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Gast






BeitragVerfasst am: Mo, 10 Okt 2005, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

@metal: klar, du erneuerst dein medical jährlich, aber du machst nicht jedes jahr jede untersuchung. manche gelten 5 jahre, die augenuntersuchung (seit 2005) bis zum 40. lebensjahr (was bei mir etwa noch 20 jahre sind, daher kommt die zahl) - steht doch alles drauf!

@luftauge:
vielen dank. ich werd mir das merken. nein, ich bin nicht steuerpflichtig, da in ausbildung. mit meinem dad (lehrer) privat versichert. der hat sich schonmal geärgert, dass die rechnungen von fliegerärzten (wo ich bisher war) keine "richtigen arztrechnungen" sind, sondern nur so "normale zettel" (entschuldige wenn ich das nicht genauer beschreiben kann), womit er nichts anfangen kann (absetzmäßig). und was kann ich jetzt noch tun? zum arbeitsamt gehen und sagen: bitteschön? das arbeitsamt hat mir noch nie geholfen...

paddy
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Mo, 10 Okt 2005, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

captain.petz schrieb:
@metal: klar, du erneuerst dein medical jährlich, aber du machst nicht jedes jahr jede untersuchung. manche gelten 5 jahre, die augenuntersuchung (seit 2005) bis zum 40. lebensjahr (was bei mir etwa noch 20 jahre sind, daher kommt die zahl) - steht doch alles drauf!

ok, darauf wolltest Du hinaus. Wie Du allerdings auf eine Gültigkeitsdauer der Augenuntersuchung von 20 Jahren kommst, ist mir schleierhaft.
Zitat:
JAR-FCL 3.215(c): "Bei allen Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen ist [...] eine Routineuntersuchung des Sehorgans durchzuführen, welche mindestens die folgenden Untersuchunen umfassen muss:
(1) Anamnese
(2) Bestimmung des unkorrigierten und, wenn erforderlich bestkorrigierten Nach-, Intermediär und Fernvisus
(3) Morphologie durch Opthalmoskopie
(4) weitergehende fachopthalmologische Untersuchungen wenn indiziert"


Lediglich die Tonometrie ist, wenn nicht indiziert, erst nach Vollendung des 40. Lebensjahres durchzuführen.

=> Augenuntersuchung gilt so lang wie das (hier: Klasse 1) Tauglichkeitszeugnis, also 1 Jahr.

captain.petz schrieb:
dass die rechnungen von fliegerärzten (wo ich bisher war) keine "richtigen arztrechnungen" sind, sondern nur so "normale zettel" (entschuldige wenn ich das nicht genauer beschreiben kann), womit er nichts anfangen kann (absetzmäßig).

Fliegerärzte sind (spätestens seit 01.05.03) verpflichtet nach GOÄ abzurechnen und auch eine entsprechende Rechnung auszustellen.


Grüsse
Andreas
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Gast






BeitragVerfasst am: Mo, 10 Okt 2005, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

cool, danke!
da kommt noch gleich ne frage:
das hier:
(1) Anamnese
(2) Bestimmung des unkorrigierten und, wenn erforderlich bestkorrigierten Nach-, Intermediär und Fernvisus
(3) Morphologie durch Opthalmoskopie

was heißt das? reicht buchstabentafel vorlesen lassen?
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cbrauweiler
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.01.2003
Beiträge: 74
Ort: EDBX/ EDAB

BeitragVerfasst am: Di, 11 Okt 2005, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

captain.petz schrieb:
cool, danke!
da kommt noch gleich ne frage:
das hier:
(1) Anamnese
(2) Bestimmung des unkorrigierten und, wenn erforderlich bestkorrigierten Nach-, Intermediär und Fernvisus
(3) Morphologie durch Opthalmoskopie

was heißt das? reicht buchstabentafel vorlesen lassen?

1) heißt einfach "Krankengeschichte", d.h. der Doc fragt z.B.: "Hatten Sie schon mal Sehbeschwerden etc. etc.", wenn ja, sind sicherlich Befunde des behandelnden Arztes beizufügen
2.) das läuft im Allgemeinen über die Sehtafel, am Rande stehen Werte, und je nachdem bis zu welchem Schriftgrad du noch klar siehst, (unkorrigiert = ohne Brille) hast du dann 80, 100 % oder was auch immer an Sehschärfe.
3.) heißt einfach "Beschaffenheit(skontrolle) durch Augenkörperbetrachtung", mit anderen Worten der Gelkörper des Augapfels wird mit Einblick-gebenden Instrumenten betrachtet. Dazu die Netzhaut (Augenhintergrund), die Pupillenreaktion sowieso.
Ich bin zwar Dr. aber kein Arzt Shocked , hoffe somit, den medizinischen Sachverhalt als Laie für Laien gut erklärt zu haben. Ophthalmologen hier im Forum können mich gerne korrigieren, aber bitte für alle Nicht-Medics verständlich Cool .
Gruß, Christian
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luftauge
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Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Di, 11 Okt 2005, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

captain.petz schrieb:


...nicht steuerpflichtig, da in ausbildung. mit meinem dad (lehrer) privat versichert. der hat sich schonmal geärgert, dass die rechnungen von fliegerärzten (wo ich bisher war) keine "richtigen arztrechnungen" sind, ...


OK - damit sollte Dein Vater wegen der Rechnung jetzt etwas anfangen können, zwar nicht bei der regulären Abrechnung mit der Versicherung/Dienststelle, aber bei seiner Steuererklärung.
Dafür gibt es dann auch einen Posten in der Steuerreklärung, dazu sollt er dann aber besser einen Steuerberater fragen, falls er seine Steuererklärung nicht sowieso von einem machen lässt.

Gruß Andreas
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Gast






BeitragVerfasst am: Di, 11 Okt 2005, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

nee, is ne steuerberaterin ;-)
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