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Luftbilder mit PPL
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Abuelo
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.01.2006
Beiträge: 48
Ort: HB

BeitragVerfasst am: Mo, 30 Jan 2006, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Moin, moin,

in den meisten Flugplatz-Benutzungsordnungen, die allen Piloten zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen müssen und von der zuständigen Landesbehörde genehmigt sind, steht sinngemäß: Alle Film- und Fotorechte liegen beim Platzbetreiber/Platzhalter.

Da wir ja alle gute Piloten sind, haben wir da natürlich auch schon mal reingeschaut Wink

Gute Woche wünscht der

Abuelo
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Pepe
eddh.de User


Hier seit: 22.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo, 30 Jan 2006, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

luftauge schrieb:
hm..
Wikipedia sollte man nie als alleinige Referenz heranziehen, ist ja schön, wenn dort Begriffe erläutert werden, aber sicherer wäre mir da eine Rechtsgrundlage (KUG + LuftVG), die ich nachlesen kann. In der Wikipedia kann schließlich jeder etwas reinschreiben, wenn er Lust und Laune hat Shocked


Hallo Luftauge,

natürlich hast Du recht. Die Wikipedia darf nicht die alleinige Referenz sein, aber der §59 UrhG besteht nur aus 2 Sätzen, die für die Gerichte viel Interpretationsspielraum lassen. Aber bei dem Artikel zur Panoramafreiheit gehe ich mit der Wikipedia schon konform.
Weiter wird in der Wiki ja auch ein Hinweis zu einem Kommentar gegeben:
Vogel, S. 914 § 59 Rdr. 9).
Eine ähnliche Meinung bezüglich der Panoramafreiheit wird auch in der Newsgroup de.soc.recht.marken+urheber vertreten.
Aber was man ja bei solchen Fragen dazusagen muß: IANAL


Zitat:
Ist sie eigentlich wieder online ?
Vor Tagen war sie abgeschaltet, wegen irgendwelcher juristischer Streitigkeiten betreffend einige Inhalte dort...


Sie war nie wirklich weg. Es war lediglich die Verlinkung von www.wikipedia.de nicht aktiviert. de.wikipedia.org hat permanent funktioniert. Was sich der Berliner Tiergarten da wieder geleistet hast ist, naja....

Zitat:

Sollte mich nicht wundern, wenn es mitlerweile wegen der "Luftsicherheit" neue Einschränkungen an den Haaren herbeigezogen worden sind...


Wundern würde es mich auch nicht, aber noch habe ich nichts dergleichen gehört, aber bevor die verbieten, irgendwo von Fotos zu machen, wird sicherlich lieber gleich der ganze Luftraum über dem Objekt mit einer EDR versehen.

Zitat:

Es gab übrigens auch einen ganz bekannten Rechtsstreit zwischen einem Fotografen und der Bahn:


Der ICE besizt einen Gebrauchsmusterschutz. Damit war es wohl möglich, die Veröffentlichung der Bilder zu verhindern, aber was bezüglich Urheberrecht ab und zu abgeht und mit kostenpflichtigen Abmahnungen versehen wird, ist schon nicht mehr feierlich. Hier werden die Gesetze von diversen Rechtsanwälten komerziel ausgeschlachtet.



Axel schrieb:
Da fällt mir grad auf: Nach dem Panoramarecht wären doch ALLE Luftbilder verboten. Sie sind ja immer mit Hilfsmittel entstanden. Schon sonderbar.


So könnte man das wohl interpretieren, aber das UrhG in diesem Fall wieder so knapp ausgelegt ist, wird sich das wohl nur über ein Gericht klären lassen. Außerdem ist es nie verboten, die Fotos zu machen. Es ist nur im Zweifelsfalle verboten, diese Fotos zu veröffentlichen.


Abuelo schrieb:
in den meisten Flugplatz-Benutzungsordnungen, ..., steht sinngemäß: Alle Film- und Fotorechte liegen beim Platzbetreiber/Platzhalter.


Hast Du mal einen Link zu so einer Benutzerordnung?
Er wird wahrscheinlich aufgrund des Hausrechts das Fotografieren und Filmen verbieten dürfen, aber wenn dann trotzdem Bilder gemacht werden, liegen die Rechte sicherlich nicht beim Platzbetreiber. Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen, auch wenn die Bilder rechtswidrig zustande gekommen sind. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Es können vom Urheber lediglich Nutzungsrechte eingeräumt werden. Ein Verbot seitens des Betreibers zur Veröffentlichung eines Fotos ist aber sicherlich trotzdem möglich.

Pepe
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Abuelo
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 28.01.2006
Beiträge: 48
Ort: HB

BeitragVerfasst am: Mo, 30 Jan 2006, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Pepe,

nein, einen Link kann ich dir zu einer Benutzungsordnung, nur so heißt das Ding, leider nicht bieten. Ich kann dir aber versichern, dass du die in Uetersen z.B. auf Verlangen einsehen kannst. Ist dein Recht!
Der Halter will mit diesem Punkt in der B.-O. sicher gehen, dass seine "location" nicht zum Geldverdienen mißbraucht wird, ohne etwas abzubekommen. Selbstverständlich wird er einem Knipser oder Video-Filmer das Fotografieren oder Filmen nicht verbieten wollen.

Gruß

Abuelo
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