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Schein für N-registriertes Flugzeug
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Chris F.
eddh.de User


Hier seit: 27.11.2004
Beiträge: 5
Ort: Unterdiessen

BeitragVerfasst am: Sa, 27 Nov 2004, 13:31    Titel: Schein für N-registriertes Flugzeug Antworten mit Zitat

Servus zusammen

Vielleicht kann mir ja einer weiter helfen.
Ich mochte gerne ein N-registriertes Flugzeug hier in Deutschland fliege. Leider habe ich kein englisches Sprechfunkzeugnis. Crying or Very sad
Englisch liegt mir halt überhaupt nicht. Embarassed
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit der Zulassung für mich?
Vielen dank im voraus für eure Bemühungen Smile
_________________
Nur fliegen ist schöner

Gruss Chris F.
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Sa, 27 Nov 2004, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Tja...

1. ein englisches Sprechfunkzeugnis brauchst Du dazu nicht.
2. Ich meine, innerhalb Deutschlands (und nur da) kannst Du das Ding schlicht mit Deinem deutschen Schein fliegen. Bin aber nicht ganz sicher.
3. Ansonsten brauchst Du einen US-Schein auf der Basis Deines deutschen Scheins (und noch eine überprüfung durch einen US-Fluglehrer). Diesen Schein kann man unaufwändig beantragen und kriegen - aber dazu gehört der Nachweis von Englischkenntnissen, meist durch ein Gespräch mit dem entsprechenden US-Beamten.
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: So, 28 Nov 2004, 1:04    Titel: Antworten mit Zitat

Innerhalb Deutschlands ist ein deutscher Schein (JAR, ICAO-Konform) völlig ausreichend, da die FAA das Fliegen aufgrund der deutschen JAA-Lizenz zuläßt. Nur dies ist maßgebend!
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Chris F.
eddh.de User


Hier seit: 27.11.2004
Beiträge: 5
Ort: Unterdiessen

BeitragVerfasst am: So, 28 Nov 2004, 9:12    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar danke für die schnelle Antwort
_________________
Nur fliegen ist schöner

Gruss Chris F.
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Chris F.
eddh.de User


Hier seit: 27.11.2004
Beiträge: 5
Ort: Unterdiessen

BeitragVerfasst am: So, 28 Nov 2004, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hab was vergessen. :?

Ich hab noch den alten PPL-A. Spielt das eine Rolle :?:
_________________
Nur fliegen ist schöner

Gruss Chris F.
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PhilT
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 07.03.2004
Beiträge: 111
Ort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: So, 28 Nov 2004, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man ein n-registriertes Flugzeug außerhalb der USA fliegt, braucht man allerdings das US-amerikanische Sprechfunkzeugnis!
Allerdings bin ich nicht 100%ig sicher, ob man dies auch dann braucht, wenn man anstatt mit einer FAA-Lizenz auf Basis seiner deutschen Lizenz fliegt, ich würde aber mal sehr auf ja tippen. Genaues weiß sicher Dr. Schwahn
( http://www.dr-schwahn-aviation.com/ )

Abgesehen davon fliegen in Europa offensichtlich immer noch viele Leute aus Unkenntnis n-registriert ohne dieses Sprechfunkzeugnis herum, allerdings wüßte ich bisher von keinem Fall, wo das ein Problem ergab, da die USA weit weit weg sind. Aber streng genommen ist das Fliegen ohne dieses Zeugnis hier nicht legal; dabei wird wohlgemerkt nicht gegen die FARs verstoßen, denn die FAA interessiert sich für Funkangelegenheiten nicht; das macht in den USA die FCC (Federal Communications Commission, entspricht ungefähr unserer RegTP) und gegen deren Regularien wird dann verstoßen.

Gruß
Philipp
N199CD
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Chris F.
eddh.de User


Hier seit: 27.11.2004
Beiträge: 5
Ort: Unterdiessen

BeitragVerfasst am: So, 28 Nov 2004, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Und jetzt kommt's !!

Ich Dumpfbake hab nicht erwähnt das es sich bei dem Flugzeug um eine experimentell Zulassung handelt. ( Pitts S1S)
Das ist mir jetzt erst eingefallen, das da eventuell auch ein Unterschied besteht.
Sorry das die Info erst jetzt kommt
_________________
Nur fliegen ist schöner

Gruss Chris F.
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Jan M
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 07.10.2002
Beiträge: 93
Ort: Marzling

BeitragVerfasst am: Mo, 29 Nov 2004, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hi folks,

ein US-Sprechfunkzeugnis brauchst Du nicht - denn es gibt überhaupt kein US-Sprechfunkzeugnis!

US-PPL-Inhaber lernen das Funken in der Ausbildung, aber es wird kein Zeugnis ausgestellt. Ausländer, die eine US-PPL erwerben, KÖNNEN sich von der FCC (Federal Communication Commission) ein Restricted Radiotelephone Operator Permit ausstellen lassen, das wird dann hier anerkannt, damit man z. B. für die Conversion der US-Lizenz eine 'erleichterte Prüfung zum deutschen BZF I ' absolvieren kann.

Wenn Du die Maschine mit deiner deutschen PPL fliegen darfst, haste dein deutsches BZF zum Funken.

Gruss Jan
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Chris F.
eddh.de User


Hier seit: 27.11.2004
Beiträge: 5
Ort: Unterdiessen

BeitragVerfasst am: Mo, 29 Nov 2004, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Jan

So ganz verstehe ich deine Antwort nicht, zu meiner Frage ganz oben.
Um es auf den Punkt zu bringen, war die Frage folgende.
Was muss ich machen um ein N-registriertes Flugzeug, mit meinem Deutschen PPL-A Schein und einem Deutsch
Sprechfunkzeugnis fliegen zu dürfen.
_________________
Nur fliegen ist schöner

Gruss Chris F.
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PhilT
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 07.03.2004
Beiträge: 111
Ort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Di, 30 Nov 2004, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

@ Jan:

Nun mal schön langsam: Eine separate Sprechfunkausbildung gibt es in den USA nicht, wohl aber ein Sprechfunkzeugnis, das gibst du ja selbst in deinem zweiten Absatz zu, nachdem du es im ersten Absatz verneint hast.

Das mit dem Sprechfunkzeugnis ist ferner kein Kann sondern ein Muß!
Ich habe den Link darauf nochmal recherchiert:

http://www.dr-schwahn-aviation.com/fcc_zeugnis.htm

Ferner hat die Frage, ob man es braucht oder nicht rein gar nichts mit US-Bürger oder Nicht-US-Bürger zu tun sondern nur mit fliegen in den USA oder außerhalb der USA. Ist dort ebenfalls nachzulesen.

@ Chris:

zurück zu deiner Frage: Lizenzseitig bist du mit deiner deutschen ICAO-Lizenz bis wie schon in der Diskussion richtig angemerkt wurde, solange du nur in Deutschland fliegst, auf der sicheren Seite.

Was das Sprechfunkzeugnis angeht leider nicht, da wie du in der verlinkten Info sehen kannst beim Fliegen ausserhalb der USA entsprechend meiner Vermutung das US-Sprechfunkzeugnis immer gebraucht wird und zwar unabhängig davon, ob du mit US-Lizenz oder deutscher Lizenz fliegst.
Ob man sich deshalb das Ding jetzt für sporadisches Fliegen besorgen sollte, bleibt natürlich eine andere Frage, die man selbst beantworten muß. Leider ist die Prozedur übers Internet sehr sehr kompliziert und kostet Nerven und 50$. Dr. Schwahn besorgt es dir für weitere 50 €.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß

Philipp
N199CD
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