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Flugzeiten richtig aufschreiben
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richard



Hier seit: 07.09.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Di, 23 Nov 2004, 22:53    Titel: Flugzeiten richtig aufschreiben Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich suche nach einer Definition der verschiedenen Flugzeiten- Begriffe wie
PIC, PICUS, DUAL

und vor allem, wann man was als PIC aufschreibt.

Zum Beispiel:
Flüge im Ausland ohne/mit gültiger Lizenz mit Lehrer?
Einweisungs/Überprüfungsflüge
Nachtflug zum Erwerb der NVFR Berechtigung

Vielen Dank
Richard
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Mi, 24 Nov 2004, 16:27    Titel: Flugzeiten richtig aufschreiben Antworten mit Zitat

richard schrieb:

Ich suche nach einer Definition der verschiedenen Flugzeiten- Begriffe wie
PIC, PICUS, DUAL

http://www.lba.de/deutsch/betrieb/luftpersonal/vojarfcl/jarfcl1.pdf
PIC =Der Inhaber einer Lizenz kann alle Flugzeiten, in denen er als verantwortlicher Pilot tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.
SPIC = Die Flugzeit, in der ein Flugschüler die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausübt und der Lehrberechtigte ihn nur beobachtet und den Flug nicht beeinflusst
PICUS = Ein Kopilot, der unter der Aufsicht des verantwortlichen Piloten als verantwortlicher Pilot auf einem Flugzeug tätig ist, das durch die Musterzulassung oder die Bestimmungen von JAR-OPS 1 eine Mindestflugbesatzung von zwei Piloten vorgeschrieben ist, kann diese Flugzeiten als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, vorausgesetzt, dass diese Flugzeit als PICUS von dem verantwortlichen Piloten gegengezeichnet wird.
DUAL = Ausbildungszeit mit Lehrberechtigtem
Zitat:

und vor allem, wann man was als PIC aufschreibt.

siehe JAR-FCL 1.080(c)(1)
Zitat:

Flüge im Ausland ohne gültiger Lizenz mit Lehrer?

Dual, evtl. SPIC
Zitat:

Flüge im Ausland mit gültiger Lizenz mit Lehrer?

Dual, evtl. SPIC
Zitat:

Einweisungs/Überprüfungsflüge

Dual, evtl. SPIC, oder auch PIC (siehe http://ausbildung.bwlv.de/verantwortlicher_pilot.htm)
Zitat:

Nachtflug zum Erwerb der NVFR Berechtigung

Dual, etvtl. SPIC

Grüsse
Andreas
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Mi, 24 Nov 2004, 22:49    Titel: Flugzeiten richtig aufschreiben Antworten mit Zitat

richard schrieb:

und vor allem, wann man was als PIC aufschreibt.

JAR-FCL 1.080(c)(1) Flugzeit als verantwortlicher Pilot

(i) Der Inhaber einer Lizenz kann alle Flugzeiten, in denen er als verantwortlicher Pilot tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.

(ii) Der Bewerber für eine Lizenz kann alle Alleinflugzeiten oder Ausbildungszeiten mit Lehrberechtigtem als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, vorausgesetzt, dass die Flugzeit
als SPIC von dem Lehrberechtigten gegengezeichnet wird.

(iii) Der Inhaber einer Lehrberechtigung kann alle Flugzeiten, in denen er als Lehrberechtigter in einem Flugzeug tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.

(iv) Der Inhaber einer Anerkennung als Prüfer kann alle Flugzeiten, in denen er einen Pilotensitz einnimmt und als Prüfer auf einem Flugzeug tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.

(v) Ein Kopilot, der unter der Aufsicht des verantwortlichen Piloten als verantwortlicher Pilot auf einem Flugzeug tätig ist, für das durch die Musterzulassung oder die Bestimmungen von JAR-OPS 1 eine Mindestflugbesatzung von zwei Piloten vorgeschrieben ist, kann diese Flugzeiten als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen,
vorausgesetzt, dass diese Flugzeit als PICUS (siehe (c)(5)) von dem verantwortlichen Piloten gegengezeichnet wird.

(vi) Führt der Inhaber einer Lizenz mehrere Flüge am selben Tag durch, bei denen er jedes Mal zum Startflugplatz zurückkehrt und der Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Flügen nicht mehr als 30 Minuten beträgt, können diese Flüge als eine Eintragung zusammengefasst werden.

(5) Verantwortlicher Pilot unter Aufsicht (PICUS)
Vorausgesetzt, dass die Art der Aufsicht den Anforderungen der zuständigen Stelle genügt, kann ein Kopilot Flugzeit als PICUS als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, wenn alle Aufgaben und Tätigkeiten des verantwortlichen Piloten auf diesem Flug so ausgeführt wurden, dass ein Eingreifen des verantwortlichen Piloten aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich
war.


Grüsse
Andreas
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Axel
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Hier seit: 30.03.2003
Beiträge: 140
Ort: Halle

BeitragVerfasst am: Do, 25 Nov 2004, 7:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(ii) Der Bewerber für eine Lizenz kann alle Alleinflugzeiten oder Ausbildungszeiten mit Lehrberechtigtem als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, vorausgesetzt, dass die Flugzeit
als SPIC von dem Lehrberechtigten gegengezeichnet wird.


Aha, dann heißt das, die Stunden, die ich demnächst zur Erlangung der CVFR-Berechtigung fliegen werde, kann ich mir als Flugzeit aufschreiben? Und der Lehrer muss für jeden Flug im Flugbuch seine Unterschrift dahinter setzen?
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Do, 25 Nov 2004, 8:29    Titel: Antworten mit Zitat

Axel schrieb:

Aha, dann heißt das, die Stunden, die ich demnächst zur Erlangung der CVFR-Berechtigung fliegen werde, kann ich mir als Flugzeit aufschreiben? Und der Lehrer muss für jeden Flug im Flugbuch seine Unterschrift dahinter setzen?

Als (Gesamt)Flugzeit kannst Du Dir's so oder so aufschreiben!
Nur PIC-Zeit wird's erst, wenn der Fluglehrer Dir das im Flugbuch bescheinigt. Mit den neuen Verlängerungskritierien ist's aber gar nicht mehr entscheidend, nur PIC-Zeit zu haben. Bekanntlich müssen nur 6 Stunden der 12 geforderten Gesamtflugzeit PIC sein. Der Rest kann Flugausbildung, wie oben beschrieben, sein.

Grüsse
Andreas
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Do, 25 Nov 2004, 8:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aha, dann heißt das, die Stunden, die ich demnächst zur Erlangung der CVFR-Berechtigung fliegen werde, kann ich mir als Flugzeit aufschreiben? Und der Lehrer muss für jeden Flug im Flugbuch seine Unterschrift dahinter setzen?


... alle Flüge, bei dem ein Fluglehrer in seine Tätigkeit als Fluglehrer mitfliegt, ist er PIC! Und CVFR ist eine AUSBILDUNG, damit ist der Fluglehrer auch hier PIC! Aber für die Gesamtflugzeit (mind. 12) kannst du sie aufschreiben, nur als PIC-Zeiten (mind. 6) nicht.

Skytanzen
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Do, 25 Nov 2004, 8:58    Titel: Antworten mit Zitat

Skytanzen schrieb:

... alle Flüge, bei dem ein Fluglehrer in seine Tätigkeit als Fluglehrer mitfliegt, ist er PIC! Und CVFR ist eine AUSBILDUNG, damit ist der Fluglehrer auch hier PIC! Aber für die Gesamtflugzeit (mind. 12) kannst du sie aufschreiben, nur als PIC-Zeiten (mind. 6) nicht.

Grundsätzlich 100% richtig. Axel's Frage war jedoch, ob er SPIC (= Die Flugzeit, in der ein Flugschüler die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausübt und der Lehrberechtigte ihn nur beobachtet und den Flug nicht beeinflusst) sein könnte.
Die Antwort:
Ja das könnte er, wenn Ihm der Fluglehrer dies bescheinigt.
Das ändert jedoch nichts daran, dass der Fluglehrer PIC ist/war.

Grüsse
Andreas
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PitCock
eddh.de User


Hier seit: 02.02.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Feb 2005, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

interessantes Thema. Leider ist es mir noch nicht ganz klar, weswegen ich jetzt noch einmal nachfragen muß.

Wenn ich mich dieses Jahr auf einem neuen Muster einweisen lassen will, dann kann ich mir diese Zeit (je nach dem wie ich mich mit dem Einweiser verständige) als SPIC aufschreiben. Dazu muß der Einweiser aber in meinem Flugbuch gegenzeichnen. So weit so gut.

Ist jetzt aber die SPIC-Zeit wirkungslgleich mit PIC-Zeiten. Also anrechenbar auf die 11 Stunden Flugzeit die man zur Verlängerung nachweisen muß?

Viele Grüße
PitCock

P.S.: Die Verlängerung steht dieses Mal zum ersten mal bei mir an.
Wie läuft das denn grundsätzlich so ab?
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metal
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Feb 2005, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

PitCock schrieb:
Wenn ich mich dieses Jahr auf einem neuen Muster einweisen lassen will, dann kann ich mir diese Zeit (je nach dem wie ich mich mit dem Einweiser verständige) als SPIC aufschreiben. Dazu muß der Einweiser aber in meinem Flugbuch gegenzeichnen. So weit so gut.

Ist jetzt aber die SPIC-Zeit wirkungslgleich mit PIC-Zeiten. Also anrechenbar auf die 11 Stunden Flugzeit die man zur Verlängerung nachweisen muß?

Grundsätzlich alle Annahmen richtig. Ausser dass es unwahrscheinlich ist, dass Du bei einer Einweisung auf ein neues Muster von Anfang an steuernder Pilot bist ;-) Aber wie gesagt, dass musst/kannst Du mit Deinem FI/CRI ausmachen.

just my 2 Cents
Andreas
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PitCock
eddh.de User


Hier seit: 02.02.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Fr, 04 März 2005, 8:57    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid das ich das Thema jetzt noch einmal aufwerfen muß, aber eine Frage habe ich noch, dann haben wir jede Konstellation durch Laughing

Zum Anfang einer Flugsaison müssen wir mit einem Fluglehrer einen Checkflug machen. Finde ich eigentlich eine super Sache weil man doch einrostet über den Winter. Wie ist das aber mit den Zeiten? Wer darf für diesen Flug was aufschreiben?

Bei diesem Checkflug handelt es sich ja nicht um einen gesetzlich vorgeschriebenen Checkflug, kommt es hier darauf an wen der Halter zum PIC bestimmt?
Auch wenn er dazu bisher nicht Stellung genommen hat, kann man wohl davon ausgehen das das der Fluglehrer sein wird, auch wenn der grundsätzlich rechts sitzt.

Wäre es hier wieder möglich SPIC Zeit für mich geltend zu machen?
Im oben zitierten JAR-FCL 1.080(c)(1) Buchstabe iii) (SPIC) ist ja der einschränkende Tatbestand "Bewerber für eine Lizenz" enthalten. Das wäre bei diesem Checkflug ja nicht gegeben, ebenso wie bei einer Einweisung auf einem neuen Muster.

Kann irgendjemand weiterhelfen?

Viele Grüße
Thomas
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