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Wo sitzt verantwortlicher Pilot

 
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Klaus_567



Hier seit: 31.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mo, 31 Jul 2006, 8:31    Titel: Wo sitzt verantwortlicher Pilot Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Tandemsitzer mit folgendem Vermerk im Handbuch:
Solo from Frontseat only.
Frage: Darf ein Gast auch vorne sitzen?
Man erzählt, es gäbe da eine NfL die besagen würde, dass das (aussser
bei Ausbildung natürlich) nicht erlaubt sei. Der Pilot müsse immer dort
sitzen, von wo das Flugzeug auch solo geflogen wird.
Weiss jemand genaues?

MfG
Klaus
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Skytanzen
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.05.2003
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Mo, 31 Jul 2006, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

kein NfL sondern § 2 LuftVO

Zitat:
§ 2 LuftVO Verantwortlicher Luftfahrzeugführer

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung über die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers gelten für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer unabhängig davon, ob er das Luftfahrzeug selbst bedient oder nicht.
(2) Luftfahrzeuge sind während des Flugs und am Boden von dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu führen. Er hat dabei den Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers einzunehmen, ausgenommen bei Ausbildungs-, Einweisungs- und Prüfungsflügen oder im Falle des Absatzes 3, wenn der Halter etwas anderes bestimmt hat.
(3) Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. Die Bestimmung ist vom Halter oder von seinem gesetzlichen Vertreter, bei einer juristischen Person von dem vertretungsberechtigten Organ zu treffen. Den nach Satz 2 Verpflichteten steht gleich, wer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen beauftragt oder von diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach Satz 1 in eigener Verantwortlichkeit zu treffen.
(4) Ist eine Bestimmung entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 nicht getroffen, so ist derjenige verantwortlich, der das Luftfahrzeug von dem Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers aus führt. Ist in dem Flughandbuch oder in der Betriebsanweisung des Luftfahrzeugs der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers nicht besonders bezeichnet, gilt
1. bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit nebeneinander angeordneten Sitzen der linke Sitz,
2. bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit hintereinander angeordneten Sitzen der beim Alleinflug einzunehmende Sitz,
3. bei Drehflüglern der rechte Sitz
als der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.
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Klaus_567



Hier seit: 31.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mo, 31 Jul 2006, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo skytanzen,
vielen Dank für die umfassende Antwort. Wenn ich das richtig interpretiere, bedeuted das doch bei meinem Beispiel:
Bin ich Halter des genannten Tandemsitzers kann ich bestimmen, dass der verantwortliche Pilot hinten sitzt und der Gast vorne. Richtig?
Klaus
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 01 Aug 2006, 5:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

Richtig, mit Berücksichtigung von §2 Abs.3 Nr. 2 LuftVO!
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Klaus_567



Hier seit: 31.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di, 01 Aug 2006, 8:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,
Du meinst also der Gast muss auch Pilot sein um vorne sitzen zu dürfen?

"...Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord..."

Klaus
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 01 Aug 2006, 9:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

nicht §2 Abs.2 sonder Abs. 4 Nr. 2:
Zitat:
2. bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit hintereinander angeordneten Sitzen der beim Alleinflug einzunehmende Sitz

Wenn Du aber sowieso der Halter bist, liegt es gemäß der genannten Vorschrift bei Dir.


Zuletzt bearbeitet von ATCler am Di, 01 Aug 2006, 23:48, insgesamt einmal bearbeitet
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Klaus_567



Hier seit: 31.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di, 01 Aug 2006, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

... würde das skytanzen (vom RP DA Wink) genauso interpretieren?

Denn ganau der Absatz der vom Bestimmungsrecht des Halters spricht wird ja gerade mit dem Satz "... sind mehrere.." eingeleitet. Sitzt der
Halter mit einem Gast im Zweisitzer, sind eben nicht "..mehrere.." an Bord.

Klaus
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Di, 01 Aug 2006, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler meint wohl § 2 Abs. 4 Nr. 2 LuftVO. Diese Regel, legt den Sitz des PIC fest, soweit im Flughandbuch oder der Betriebsanweisung des Luftfahrzeugs nichts weiter festgelegt ist. Sie gilt nur dann nicht, wenn 1. mehr als ein ausreichend lizenzierter Pilot vorhanden ist, und 2. einer der Piloten als PIC (z.B. durch den Halter) bestimmt ist.

Wenn nur ein ausreichend lizenzierter Pilot anwesend ist, muss dieser den Platz des PIC einnehmen. Der Halter hat dann kein Bestimmungsrecht.
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 01 Aug 2006, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo rth,

danke für die Korrektur,... da hab ich doch glatt den Abs. 4 übersehen! Embarassed
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