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Luftballon meets Propeller... ;-)
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Gast






BeitragVerfasst am: Mo, 16 Sep 2002, 17:25    Titel: Luftballon meets Propeller... ;-) Antworten mit Zitat

Hi,

jetzt hab' ich mal eine etwas ungewöhnliche Frage. Und auch auf die Gefahr hin, daß Ihr mich jetzt für besoffen oder geistig verwirrt haltet... Wink: ich poste sie jetzt: sind aufsteigende Luftballons eigentlich eine Gefahr für die Luftfahrt? Ich hab' nur mal so überlegt: sie sind klein, steigen mächtig hoch, sind ausgestattet mit Band und Karte und treten manchmal in Rudeln auf, besonders bei Kirmeseröffnungen und ähnlichen 'großen' Anlässen...

Viele Grüße

Birgit, kirmesgeschädigt... Wink
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Kathrin
Family-Member


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 45
Ort: EDFZ

BeitragVerfasst am: Mo, 16 Sep 2002, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Birgit,

die Frage ist gar nicht abwegig. Du brauchst Dir also keine Gedanken darüber zu machen, dass wir an Deinem geistigen Zustand zweifeln könnten Wink.

Wenn ich richtig informiert bin, muss für den Massenaufstieg von Luftballons bei der DFS eine Genehmigung eingeholt werden. Ob dies aber generell, oder nur in der Nähe von größeren Flughäfen gilt, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht kann da ja ein anderer mit näheren Infos weiterhelfen.

Ich persönlich bin vor zwei oder drei Jahren tatsächlich mal mehreren solcher Ballons begegnet, und fand das jetzt nicht gerade so toll. Aber was lernt man daraus: man sollte auch vor kurzen Lokalflügen die Notams checken.

Grüße

Kathrin
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 17 Sep 2002, 6:40    Titel: §16a LuftVO Antworten mit Zitat

Hallo meine Lieben,

Eure Vermutung bzw. weiblicher Spürsinn trügt Euch nicht! Wink

Es verhält sich wie folgt:

Am 15.07.1993 gab es ein Schreiben der DFS zur einer Änderung des §16a LuftVO (=Besondere Nutzung des Luftraums BNL), in dem solche Nutzungen geregelt sind.. wie sollte es auch anders sein in Deutschland.

Aber mal Spaß beiseite, im §16a Abs. 1 LuftVO ist folgendes nachzulesen:
(1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrsfreigabe einzuholen für
.
.
.
3. Aufstiege von unbemannten Freiballonen mit einer Gesamtmasse von Ballonhülle und Ballast von mehr als 0,5kg sowie Aufstiege von gebündelten unbemannten Freiballonen und Massenaufstieg von unbemannten Freiballonen.


Nachdem dies alles etwas theoretisch klingt, hat die DFS mit o.g. Schreiben eine Bekanntgabe der Regelungen zu
1. Massenaufstiege von Kinderluftballonen
2. Laser- und sonstige Lichteffekt-Geräte
mit der Bitte um Beachtung
erlassen, die den betroffenen Stellen (Luftfahrtbehörden und Platzkontrollstellen zugeleitet wurde.

Darin steht konkretisiert:
Zitat:
Massenaufstieg von Kinderluftballonen:
a. Außerhalb von Kontrollzonen wird ab einem gleichzeitigen Auflassen von mindestens 1000 Ballonen der Begriff Massenaufstieg angewandt, d.h. bei einem Aufstieg von weniger als 1000 Ballonen gleichzeitig ist also keine Freigabe erforderlich.

Bei erkennbarer Nähe eines geplanten Auflaßortes zu einem bekannten Landeplatz (außerhalb Kontrollzonen!), sollte der Veranstalter an die Flugleitung / Luftaufsicht verwiesen werden (Anm. ATCler: Falls die Anfrage zum Auflassen an eine Platzkontrollstelle / Tower gerichtet wurde), um dieser die Möglichkeit zu geben; entsprechende Verkehrsinformation zu geben. Die Flugleitung / Luftaufsicht erteilt jedoch keine Freigabe und kann folglich auch keine verweigern!

b. Für den Bereich innerhalb von Kontrollzonen wird der Begriffe "Masse" nicht näher definiert; die Erteilung einer Freigabe liegt im Ermessen der zuständigen (DFS) Niederlassung. (Anm.: ATCler: Dies kann durch die Niederlassung auch an die zugeordneten Platzkontrollstellen selbst deligiert werden!).

Die Herausgabe einer Navigationswarnung wird ab einem Aufstieg von 5000 Ballonen vorgeschrieben, darunter liegt sie im Ermessen der zuständigen Niederlassung.

2. Festlegung von Standard-Auflagen:
- kein brennbares Gas
- keine Bündelung
- innerhalb von Kontrollzonen grundsätzlich Rücksprache mit der zuständigen Platzkontrolle (ziv. oder mil.)
- keine festen Gegenstände am Ballon befestigen (Holz, Metall, Kunststoff). Das Anbringen von Grußkarten mittels Schnur ist erlaubt.


Ich denke damit ist die Sache erschöpfend erläutert... Wink
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elton
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Hier seit: 09.06.2002
Beiträge: 89
Ort: da bei Frankfurt....

BeitragVerfasst am: Di, 17 Sep 2002, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Birgit,

mache Dir keine Sorgen, wegen eines oder mehrere Luffebumms fällt kein Flieger vom Himmel.

Wenn Dir ein Luftballon vor den Flieger fliegt, dann wird er von der "Luftwelle", die Du vor Dir herschiebst, verdrängt, also kommt es normalerweise zu keiner Berührung.

Sollte er von einer Turbine angesaugt werden, würde diese nicht einmal husten, auch nicht, wenn es 20 oder 30 wären.
Bei Turbinentests schleudern sie z.B. 50 Hühner (sind schon tot Wink) in die Triebwerke, um Vogelschlag zu simulieren, auch da würde der Flieger nicht runterfallen, vielleicht gibts eine Beule im Fan....

Auch werden bei Tests z.B 100.000 Liter Wasser im T/O Roll angesaugt, um einen Monsum-Regen zu simulieren. Auch das stecken die Turbinen noch recht gut weg, während hier ein Automotor mit Wasserschlag längst detoniert wäre.....

Also würde ich mal sagen, dass das Problem nicht technisch ist.
Vielleicht wird die Crew aber abgelenkt (Papa, hol mir den roten da.....), dann widerum wirds gefährlich Wink

Viele Grüße
elton
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Gast






BeitragVerfasst am: Di, 17 Sep 2002, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Kathrin, Thomas, elton,

ha! Und wieder 'was gelernt!!! Vielen Dank!!! Mein Wissensdurst konnte 'gelöscht' werden! Auf welche Ideen man beim Frühstück auf dem Balkon kommt... Wink Aber Spaß beseite: wirklich interessant, wie dieses unscheinbare Thema 'Kinderluftballons' geregelt ist.

Und jetzt haben wir auch die letzte Sicherheit, daß in Deutschland wirklich alles geregelt ist, was uns sonst schlaflose Nächte bereiten könnte... Wink Auch prima, daß diese Spielerchen offensichtlich keine technischen Probleme bereiten... Alles wichtig zu wissen, für Leute wie mich, die panische Angst vor herunterplumpsenden Flugzeugen haben (und hier hinter setze ich jetzt drei Smilies!!!!) Wink Wink Wink

Viele Grüße

Birgit
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swisscubpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Di, 17 Sep 2002, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die notorischen Flugplatz Gegner von Beromünster, alte Forums Hasen erinnern sich..., haben uns auch schon mal ein paar grösssere Luftbllons, wie sie bei Volksfesten üblich sind, direkt in den Endanflug gehängt.

Lange waren die nicht dort oben, dessen könnt Ihr sicher sein. Der motorisierte Gegenangriff war fast so schön, wie Tontauben schiessen. :)

Anschliessend gabs dann für die angebliche Notwehr gegenüber uns Tieffliegern von der Polizei eine saftige Busse wegen Gefährdung des Luftverkehrs.

Hans
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 18 Sep 2002, 0:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

hab gar nicht gewußt, daß die sonst als ruhig bekannten Eidgenossen so auf den Putz haun können... LOB!
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Grumman Tiger
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Hier seit: 11.06.2002
Beiträge: 153
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 23 Sep 2002, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

war das nicht der Flugplatz bei euch, wo sich die Dame erst gegen den Lärm gewehrt hat, und anschliessend sich ständig wegen der "leisen" Flugzeuge erschreckte? Ja, der Fall geht wohl in die Geschichte ein...

Gruß von
Rick
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 23 Sep 2002, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Rick, hi Alle!

Grumman Tiger schrieb:

war das nicht der Flugplatz bei euch, wo sich die Dame erst gegen den Lärm gewehrt hat, und anschliessend sich ständig wegen der "leisen" Flugzeuge erschreckte? Ja, der Fall geht wohl in die Geschichte ein...


Ja, da weiß man wirklich nicht, ob man lachen oder weinen soll...!

Für alle, die den Fall nicht kennen: Ich hatte damals von Hans davon erfahren und ein 'By the way...' unter anderem darüber geschrieben. In dem ist auch ein Link zu einem schweizer Artikel mit den Hintergründen...

http://www.eddh.de/topics/btw-archiv/230901.html

Laut röhrende Grüße Wink

Sigi
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Josef Lichtscheindl
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Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 12
Ort: LA

BeitragVerfasst am: Do, 26 Sep 2002, 17:32    Titel: Ballonstechen Antworten mit Zitat

Hi Ihr da,

ich habe mal nach einem Massenaufstieg von "Kids-hängen-Zettel-an-Luftballons" probiert mit einem Segelflugzeug Ballonstechen zu machen. Ich kann Euch sagen, dass das ziemlich schwierig ist, die überhaupt zu treffen. Genaugenommen hatte ich gar keinen Treffer Sad. (Ich hätte wahrscheinlich versuchen sollen auszuweichen, dann hätte ich ziemlich sicher getroffen Wink).

Just my 0,02 EUR

Grüße
Josef
_________________
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