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Flugzeugzusammenstoss beschäftigt Bundesstrafgericht
bluewin (
2017-01-12)
Zwei Hobbypiloten stehen seit Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht, weil ihre Flugzeuge im Juni 2013 im Luftraum über Auenstein AG zusammenstiessen. Ihnen wird fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs vorgeworfen.
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