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Flugplatz Lüneburg: Bürgerbegehren ist zulässig
Uelzener Presse (
2020-03-27)
Das Bürgerbegehren zur Zukunft des Lüneburger Flugplatzes ist rechtlich zulässig. Das hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg in seiner jüngsten Sitzung am 24. März 2020 festgestellt. Stattfinden soll der Bürgerentscheid am 14. Juni 2020.
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