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achtung ein bisschen offtopic frage zu feuer-mach-recht

 
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Gast






BeitragVerfasst am: Do, 25 Aug 2005, 9:53    Titel: achtung ein bisschen offtopic frage zu feuer-mach-recht Antworten mit Zitat

hi. hab heute morgen ein wunderschönes feuer in meinem eigenen garten gelegt. da kommt doch tatsächlich mein nachbar und sagt: abfall verbrennen ist verboten. hab keinen abfall. aber die hecke! ok die hecke verbrenn ich nicht mehr. nur noch holz. da sagt er offenes feuer in geschlossenen ortschaften sei verboten. das wär ja zu verbieten zu grillen! oder kerzen im garten aufzustellen. in meinem eigenen garten!! also, weiß jemand von euch das besser? ich würd nämlich gern mal wieder grillen... danke!
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PitCock
eddh.de User


Hier seit: 02.02.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Do, 25 Aug 2005, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat dein Nachbar nicht so ganz unrecht.

Ich kenne es so das die Gemeinde extra Tage festlegt an denen Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, ansonsten muß man, glaube ich, eine Genehmigung einholen.

Grillen und Krerze fallen da aber mit Sicherheit nicht darunter.

Viele Grüße
PitCock
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 25 Aug 2005, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo captain_petz,

das Abrennen von Gartenabfällen, Restholz (z.B. auch Baumresten etc. im Wald), Sonnwendfeuer u.s.w. ist anzeigepflichtig bei Deiner Gemeinde oder Stadt. Das Abrennen ist gemäß deren Satzung nur in den Monaten September bis Mai (in etwa) erlaubt. Näheres erfährst Du dort.

Übrigens bekommen wir als Platzkontrollstelle eine Kopie der Anmeldung, wenn es sich um Abbrand in unmittelbarer Nähe zu einem Flugplatz handelt, damit auch wir wissen das dies eine kontrollierte Verbrennung ist.
So kann man auch ggf. eine Info an Piloten geben, falls der Qualm durch den Anflugsektor zieht.
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EDCG
eddh.de User


Hier seit: 14.03.2005
Beiträge: 23
Ort: Güttin

BeitragVerfasst am: Do, 25 Aug 2005, 12:25    Titel: Morjen Antworten mit Zitat

Also bei uns ist das Verbrennen von Gartenabfällen im Mai und September erlaubt, ist aber halt ein mecklenburger Kaff.

Peter Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: Do, 25 Aug 2005, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

also wir haben nicht mai noch september, und ich sehe ja ein, dass ich besser keine gartenabfälle verbrenne (vor allem nicht so feucht)
aber wir haben trockenes holz gelagert, das wir schließlich auch IM haus verbrennen dürfen. wo ist nun der unterschied zum grillen, denn wenn ich so schönes holz hab kauf ich mir nicht extra kohle...??
danke schonmal für die hilfreichen hinweise! paddy
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Holger Dell
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 22.04.2003
Beiträge: 159
Ort: Deutschland

BeitragVerfasst am: So, 28 Aug 2005, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wo ist nun der unterschied zum grillen, denn wenn ich so schönes holz hab kauf ich mir nicht extra kohle...??

Wie, Du hinterfragst die Entscheidungen der Obrigkeit, elender Untertan?!
Das wäre ja noch schöner, wenn hier jeder Fragen stellen könnte wie er wollte.
Wenn die Obrigkeit entscheidet, daß Feuermachen verboten ist, dann hat das schon seine Gründe.
Also aus das Feuerchen und artig den Elektrogrill eingeschaltet - Sonst gibts Anzeige!!!!!!!!!
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