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Max eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 09.05.2005 Beiträge: 70
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Verfasst am: Di, 13 Sep 2005, 9:26 Titel: Gründung Luftfahrtunternehmen |
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Hallo,
ich trage mich mit dem Gedanken ein Luftfahrtunternehmen zu gründen, um dann mit z.B. einer Stearman ganz legal Rundflüge durchführen zu dürfen und auch Geld verdienen zu können.
Ich habe neulich so ein Gerücht aufgeschnappt, dass die Gründung seit JAR wesentlich vereinfacht worden ist und man bei solch Kleinunternehmen nicht mehr die Auflagen erfüllen muß, wie sie früher mit nationalen Regeln der Fall waren (Flugbetriebsleiter, Flugbetriebshandbuch, usw).
Weiß dazu irgendjemand etwas?
Oder hat vielleicht jemand einen Link wo man was nachlesen kann? Hab zwar schon gesucht aber nix mit Substanz gefunden.
Danke
Max |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Di, 13 Sep 2005, 11:07 Titel: |
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Hallo Max,
zuständig für Luftfahrtunternehmen in Deutschland ist §20 LuftVG.
Dort ist im Absatz 4 u.a. nachzulesen:
Zitat: | "Luftfahrtunternehmen, die dem Luftverkehrsrecht der Europäischen Gemeinschaft unterliegen, bedürfen zur Beförderung von Fluggästen, Post oder Fracht im gewerblichen Flugverkehr einer Betriebsgenehmigung gemäß Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen vom 23. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 240 S.1). Die Absätze 2 und 3 (§20 LuftVG) gelten entsprechend, soweit dem nicht die in Satz 1 genannte Verordnung der Europäischen Gemeinschaft entgegensteht." |
Weiterhin gelten:
§61 LuftVZO "Genehmigungsbehörde, Zulassungsbehörde"
§61 Abs. 1, Nr.1 LuftVZO:
Für Luftfahrtunternhmen, deren Luftfahrzeuge ausschließlich nach Sichtflugregeln betrieben werden, von der Luftfahrtbehörde des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
§62 LuftVZO "Antrag auf Erteilung der Genehmigung"
Die Bestimmungen nach JAA zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen finden sich in JAR-OPS 1. |
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Max eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 09.05.2005 Beiträge: 70
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Verfasst am: Di, 13 Sep 2005, 11:23 Titel: |
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Hallo Thomas,
danke für deine Antwort - ich werd mich mal einlesen.
Max |
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