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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mo, 29 Jan 2007, 10:41 Titel: Piloten und (Signal-)Waffen |
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Hallo EDDH-Gemeinde,
jetzt habe ich auch mal eine Frage frei ins Forum hinein, vielleicht kann mir ja jemand helfen oder hat Erfahrungen damit:
Es kommt öfters mal vor, dass ich - ganz allgemein gesagt - in Gebiete fliege, wo es nicht mehr so prall ist mit "Zivilisation". Da habe ich schon so manchesmal an eine Signalpistole gedacht, die sich im Notfall bewähren würde. Ich spreche nicht von so einem kleinen NICO-Feuerwerks-Teil, was 15m steigt oder einer kleinen Rauchfakel sondern von Magnesiumteilen mit Fallschirmen in einer Höhe von 350m - eben einer richtigen Signalpistole. Dazu benötigt man eine WBK (Waffenbesitzkarte) und natürlich einen Munitionserwerbschein, den man nach einer Zuverläßigkeits-/Sorgfaltsprüfung und dem Nachweis der Notwendigkeit normalerweise bekommt.
Durch diverse Ereignisse in der letzten Zeit ist nun das Waffenrecht nochmals verschärft worden, bzw. im Moment werden noch nicht einmal Prüfungen abgenommen (bei Sportbootführerscheinen, Jägern etc.).
Davon mal abgesehen, dass in einem Notfall ich nicht nach Berechtigungen frage: es wäre natürlich schön, wenn man den richtigen Umgang erlernt und auch legalisiert.
In Berlin ist dieser Punkt auf der Tagesordnung irgendwo bei 830. Bei Tagespunkt 520 wird regelmäßig abgebrochen, bzw. alles vertagt. Hier ist soweit keine Lösung in Sicht. Aber vielleicht gelten für Piloten ja auch irgendwo internationale Gesetzte? Was passiert z.B., wenn ich eine Maschine charter, und da ist so ein Teil drin? Wie sieht das z.B. aus bei einem Grenzübertritt? Fragen über Fragen...
Rick |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mo, 29 Jan 2007, 14:57 Titel: |
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Grumman Tiger schrieb: |
...
Hier ist soweit keine Lösung in Sicht. Aber vielleicht gelten für Piloten ja auch irgendwo internationale Gesetzte? Was passiert z.B., wenn ich eine Maschine charter, und da ist so ein Teil drin? Wie sieht das z.B. aus bei einem Grenzübertritt? Fragen über Fragen...
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Als Blauschuß:
Wenn es im Flugzeug mit Halterung angebracht ist, ist es auch in der Zulassung als Bordausrüstung aufgelistet, anderenfalls hätte irgendjemand seine Sorgfaltspflicht (Aufebwahrungsvorschriften) in Bezug auf die Signalwaffe vernachlässigt.
Explosivstoffe sind in §76 LuftVO unter gefährliche Güter enthalten, Munition und Schusswaffen noch mal explizit.
§77 LuftVO Erlaubnispflicht
Gefährliche Güter, die ohne Erlaubnis mitgeführt werden dürfen, sind
1. gefährliche Güter im Rahmen einer nach §20 (1) 2LuftVG genehmigten Verwendung
2. Waffen, die der Mitführende nach anderen Rechtsvorschriften tragen darf.
Was die Gesetze nach einem Grenzüberflug betrifft, hilft es eigentlich nur weiter, wenn man weis, welche Länder es konkret betrifft, damit man nachforschen kann - in Europa ist das sone Sache. Ich kenne das von Gesetzen bezüglich Messern, da gibt es innerhalb Europas teils grundverschiedene Gesetzestexte, und dazu kommen dann nochmal verschiedene Auslegungen in der Praxis durch Beamte vor Ort.
Was sind NICO-Signalgeräte ?
Sind das die Geräte, die auch im Luftfahrtbedarf mit Altersnachweis WBK-frei erhältlich sind ?
Gruß Andreas |
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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mo, 29 Jan 2007, 15:12 Titel: |
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Hallo Andreas,
ja genau die kleinen, frei verkäuflichen Teile, die nicht länger al 5 Sekunden leuchten und auch nicht höher als 20m steigen, dass sind die NICO-Teile. Das bringt im Ernstfall gar nichts, da könnte ich auch Kirschkerne spuken Nein, meine Frage zielt mehr darauf, ob es noch Chancen gibt, als Pilot eine WBK für eine Signalpistole zu bekommen in diesen Zeiten. Sicherheitsüberprüft sind wir, zuverlässig auch, und ein Bedürfnis kann ich mit solchen Flügen wie z.B. nach Takoradie (Ghana, West-Afrika) wo man wirklich weit ab vom Schuß ist, nachweisen. Macht man so eine Sachkundeprüfung bei den Seglern? Gibt es vielleicht speziell für Piloten etwas? Gelten hier andere Regeln?
Gruß
Rick |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mo, 29 Jan 2007, 20:42 Titel: |
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Das Problem tauchte doch vor Jahren auch bei den raketen-/rückstoßgetriebenen Rettungsgeräten in UL's auf. Soweit mein Kollege (neben PPL-Lehrer auch UL-Ausbildungsleiter) das damals erklärte, genügte es *seinerzeit*, dass der UL-Ausbildungsleiter die Sachkunde nachgewiesen hat.
Ohne den Sachkundenachweis wird man als Minimum wohl nicht herumkommen.
Möglichkeiten:
1. Den örtlichen Sachbearbeiter bei der Luftfahrtbehörde bitten, nachzuforschen
2. beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen, wie sich das verhält, weil die dort auch für WBK etc. zuständig sind.
3. LTB und/oder LBA kontaktieren.
Große Hoffnung würde ich mir aber nicht machen, aber ein Versuch ist es wert.
Diese Geschichte fällt zuerst unter das WaffG als Spezialgesetz, da sind die uns betreffenden Regelungen zunächst zweitrangig.
Noch ein Blauschuß:
Ich *könnte* mit vorstellen, dass man ein "erleichtertes" Genehmigungsverfahren durchlaufen würde, wenn man für diesen konkreten Flug nachweisen kann, dass diese Signalwaffe ausser dem ELT dringend nötig ist.
Dazu würde ich versuchen, mir von den zu überfliegenden Staaten die nötigen Infos zur dortigen Gesetzeslage einholen - das wird vermutlich der schwierigste Teil der Aktion werden...
Vielleicht genügt sogar eine zeitlich beschränkte Aufnahme des Signalgeräts in die Ausrüstungsliste des LFZ nur für diesen Flug, ähnlich wie mit Zusatztanks bei Ferryflügen, aber das wäre noch umständlicher, weil damit gleich wieder mehrere Stellen kostenpflichtig befasst würden... -> nur mal als Denkanstoß zum Vortragen bei der Luftfahrtbehörde, LTB oder LBA vielleicht ? - *inoffiziell* geht sowas nicht, würde ich nicht versuchen
Gruß Andreas |
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Max eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 09.05.2005 Beiträge: 70
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Verfasst am: Do, 01 Feb 2007, 9:20 Titel: |
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Hallo
ich habe mir letztes Jahr auch so ein Nico Teil zugelegt. Aber auch dafür ist inzwischen der 'kleine Waffenschein' nötig. Die Bearbeitung erfolgte relativ problemlos. Antrag stellen, mal wieder überprüft werden - auch der Hinweis auf die bereits durchgeführte ZÜP hilft da nichts - und dein Schein 4 Wochen später zugeschickt bekommen.
Für diese 15mm Leuchtpistolen brauchst du tatsächlich eine WBZ. Der Aufwand dafür sollte aber auch nicht zu groß sein. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, bietet jede vernünftige Segelschule einen Kurs ergänzend zum Sportbootführerschein an.
Vielleicht solltest du da mal nachfragen.
Max |
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