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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Do, 30 Okt 2008, 22:07 Titel: Re: ppl |
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cbrauweiler schrieb: | Da darf ich dich und deinen unflätigen Anwurf mal zitieren: "Das ist natürlich Unsinn." |
Eine Aussage als Unsinn zu bezeichnen ist weder persönlich noch unflätig. Jemanden anzuweisen "sein Gehirn einzuschalten" ist schon eher persönlich und unfreundlich.
Nun wieder zur Sache:
1. Die EU ist weder identisch noch deckungsgleich mit der JAA.
2. Der zitierte Abschnitt der LuftVZO betrifft Lizenzen von EU-Mitgliedsstaaten, das hat wegen Ziffer 1 nichts mit JAA-Lizenzen zu tun.
3. Wie bereits gesagt, gelten Lizenzen ausgestellt nach JAR-FCL in jedem JAA-Mitgliedsstaat, der JAR-FCL implementiert hat. Das gilt in vollem Umfang für PPL, CPL und ATPL mit allen damit verbundenen Rechten. Genau aus diesem Grund gibt es § 28 Abs. 2 LuftVZO, der diese Regelung für ausländische Lizenzen nach JAR-FCL in Deutschland regelt.
4. Wer anderes behauptet, redet bzw. schreibt nach wie vor Unsinn. |
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Mayday eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 28.12.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: Do, 30 Okt 2008, 23:13 Titel: |
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Wollt ihr mal ein wirklich unsinniges und hirnloses Posting?
MUhaaaHA...ELEleleLELE
So das war unsinnig und hirnlos dazu... wer das überbieten möchte... nur zu!
Grüße
Mayday |
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cbrauweiler eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 06.01.2003 Beiträge: 74 Ort: EDBX/ EDAB
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Verfasst am: Sa, 01 Nov 2008, 17:48 Titel: Re: ppl |
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rth schrieb: |
3. Wie bereits gesagt, gelten Lizenzen ausgestellt nach JAR-FCL in jedem JAA-Mitgliedsstaat, der JAR-FCL implementiert hat. Das gilt in vollem Umfang für PPL, CPL und ATPL mit allen damit verbundenen Rechten. Genau aus diesem Grund gibt es § 28 Abs. 2 LuftVZO, der diese Regelung für ausländische Lizenzen nach JAR-FCL in Deutschland regelt.
4. Wer anderes behauptet, redet bzw. schreibt nach wie vor Unsinn. |
zu 3.: Das verstehe ich nun nicht, jetzt beziehst du dich selbst auf § 28 II, der ja gerade die Einschränkung Day-VFR beinhaltet und regelt ????
zu 4.: Bitte nicht einfach Behauptungen in den Raum stellen, sondern die entsprechenden Vorschriften benennen, damit alle es nachlesen und prüfen können. Bis dahin bleibe ich bei meiner Aussage. |
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Sa, 01 Nov 2008, 19:02 Titel: |
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Man sollte nicht den § 28 LuftVZO mit dem § 28a LuftVZO verwechseln, insbesondere dann nicht, wenn man zuvor § 28a LuftVZO zitiert hat. Die Gültigkeit von JAR-FCL-Lizenzen in Deutschland wird in § 28 LuftVZO geregelt. § 28a LuftVZO regelt die Anerkennung von sonstigen EU-Lizenzen in Deutschland. |
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arminz eddh.de User
Hier seit: 22.11.2007 Beiträge: 34 Ort: Helsinki
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Verfasst am: Sa, 01 Nov 2008, 19:17 Titel: |
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Vorab: es gibt § 28 LuftVZO und § 28a LuftVZO
§ 28 Absatz 2 LuftVZO sagt, dass ein gemäss JAR-FCL ausgestellter Ausweis in Deutschland gültig ist.
Hier die Liste der Staaten mit 'mutual Recognition' als gegenseitiger Anerkennung der nach JAR-FCL ausgestellten Ausweise. Man beachte: nicht alle sind Mitglieder der Europäischen Union. Diese Anerkennung ist allgemein und nicht auf Tag-VFR beschränkt (es gibt eine Nachtflugberechtigung nach JAR-FCL).
§ 28a Abs. 2 LuftVZO spricht allgemein von Ausweisen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, also nationalen (=Nicht-JAR) Ausweisen von EU Mitgliedsstaaten. Deshalb wird nur Tag-VFR anerkannt. Dieser Paragraph regelt somit nur nach nationalem Recht und in EU-Mitgliedsstaaten ausgestellte Ausweise.
Ein Beispiel eines Staates der Europäischen Union, der die gegenseitige JAR-FCL Anerkennung noch nicht hat, ist Ungarn. Somit darf ein Pilot mit ungarischer (nationaler) PPL Lizenz in Deutschland auf D-registriertem Flz. nur gemäss Tag-VFR Regeln fliegen, auch wenn er eine (ungarische, nicht JAR-FCL) Nachtflugberechtigung besitzt.
Ein Pilot mit JAR-FCL PPL(A) Ausweis ausgestellt in der Türkei darf (mit JAR Nachtflugberechtigung) in Deutschland gemäss N-VFR Regeln fliegen. Die Türkei ist nicht Mitgliedsstaat der EU, aber hat JAR-FCL implementiert und hat die gegenseitige Anerkennung.
Hoffe das hilft weiter?
EDIT: rth war schneller.
// Armin |
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mlodenthal eddh.de User
Hier seit: 18.09.2006 Beiträge: 29
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frankito Family-Member
Hier seit: 20.09.2002 Beiträge: 135 Ort: Lissabon
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Verfasst am: Mo, 03 Nov 2008, 13:42 Titel: ICAO zu JAA |
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Hallo Markus und alle anderen,
JAA und die "neuen" Lizenzen ist offenbar immer noch ein Thema... bald 5 Jahre nach ihrer Einfuehrung.
Ich habe mich nebenher auch schlau gemacht, ich kann mit der portugieischen JAA PPL hier alles machen (nun auch endlich die UL-Adaptation nach PT Recht) und ebenso in allen JAA Staaten mit meiner PPL ganz normale "Echos" ohne Validierung fliegen, koennte bei erneutem Umzug die Lizenz bei Bedarf sogar auf D, Spanien oder sonst ein Land umschreiben lassen, wenn:
1) der erste Wohnsitz in dem entsprechenden Land ist
2) oder eine Vollzeit arbeit in dem entsprechenden Land angenommen wurde.
Ich bleibe aber erst einmal in Portugal und proobiere demnaechst auch mal die UL Fliegerei hier aus.
BTW: ich habe gerade die Theorie bestanden, demnaechst der behoerldiche Checkflug und dann wird die Lizenz ausgestellt.
Auf Koeln komme ich zurueck, sollte es mich mal dorthin verschlagen!
Gruss, Frank _________________ http://www.flyportugal.net |
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frankito Family-Member
Hier seit: 20.09.2002 Beiträge: 135 Ort: Lissabon
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Verfasst am: Fr, 19 Dez 2008, 14:51 Titel: JAR |
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Hallo zusammen,
nur um diese Diskussion abzuschliessen, habe nun endlich heute die portugiesische JAR FCL Lizenz ausgestellt bekommen. War wirklich nur ein Checkflug mit FI, eine Theoriepruefung und ein paar Gebuehren erforderlich. Da koennen die Deutschen sich mit ihrem CVFR Quatsch mal eine Scheibe abschneiden....
Nun fliegen wir wieder und sammeln Stunden fuer die naechste Stufe, den FI(A)!
Danke fuer die vielen Tipps und die angeregte Diskussion,
Frank _________________ http://www.flyportugal.net |
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