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ThosBreuer
Hier seit: 22.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Do, 23 Okt 2008, 10:49 Titel: Punkte in Flensburg |
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Hallo Allerseits,
habe gerade von meinem Luftamt die Aufforderung erhalten, meine 5 Punkte (Nötigung) zu erklären.
Was kann daraus werden? Lizenzverlust?
Wie ist das beste vorgehen?
Vielen Dank im Voraus!
P.S.
Die Frist ist verdammt kurz angesetzt, es eilt also etwas .... |
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Flying-Friese eddh.de User
Hier seit: 19.02.2008 Beiträge: 28
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Verfasst am: Do, 23 Okt 2008, 11:33 Titel: |
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"Wie ist das beste Vorgehen?"
Ganz einfach die Wahrheit sagen und um Entschuldigung bitten. |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Do, 23 Okt 2008, 11:40 Titel: |
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Die "Wahrheit" dürfte in so einem Fall viele Schattierungen haben.
Ich wiederhole meine anderswo geäußerte Empfehlung: In so einem Fall kann man irreparablen Schaden anrichten, wenn man nicht vor einer Äußerung mit einem Luftrecht-erfahrenen Anwalt spricht. |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 23 Okt 2008, 15:22 Titel: |
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Schönes Beispiel für die "Nachberichtspflicht" der Behörden im Rahmen des §7 LuftSiG. Das Ganze fällt also vermutlich in die ZÜP hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Lizenzinhabers.
Würde da auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen bzw. schriftlich die Wahrheit sagen bzw. vorab vielleicht auch mal mit den Mitarbeitern sprechen, was ggf. drohen könnte. |
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Mayday eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 28.12.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: Do, 23 Okt 2008, 19:45 Titel: |
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ATCler schrieb: | Würde da auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen bzw. schriftlich die Wahrheit sagen bzw. vorab vielleicht auch mal mit den Mitarbeitern sprechen, was ggf. drohen könnte. |
Einen auf Luftrecht spezialisierten Anwalt würde ich in dem Fall auch zu Rate ziehen.
Was da genau droht bin ich mir nicht sicher, vieleicht nicht mal Lizenzverlust sondern "nur" die Revidierung der ZÜP... was ja aufs gleiche rauskommt.
Ich habe den Eindruck das hier ganz stark nach Ermessenspielraum gehandelt wird, Vergehen die in einem Bezirk kein Problem darstellen können in einem anderen der dort zuständigen Behörde sehr wohl sauer aufstoßen.
Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Glück!
Grüße
Mayday |
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ThosBreuer
Hier seit: 22.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Do, 27 Nov 2008, 13:00 Titel: Ergebnis! |
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So, nach mehrmaligen Anrufen beim Luftschutzamt habe ich nun die Auskunft bekommen, dass bei DIESER Behörde (ist ja alles Auslegungs- und Ermessenssache) es wohl bei einem EINMALIGEN und/oder geringen Punktekonto (im einstelligen Bereich, der ja bis 9 hoch geht) es noch keine Maßnahmen gibt, ausser bei Dauersündern.
Somit kann ich getrost weiter fliegen - mit erleichtertem Herzen.
Naja, ansonsten wäre ich mit dem anderen Schein, der nicht gezüppt wird, halt ultraleichten Herzens weitergeflogen. Oder hätte ausgeflaggt, d.h. nota bene auf legalem Weg einen ausländischen Schein erworben. |
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Mayday eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 28.12.2005 Beiträge: 71
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Verfasst am: Do, 27 Nov 2008, 14:22 Titel: Re: Ergebnis! |
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ThosBreuer schrieb: |
Somit kann ich getrost weiter fliegen - mit erleichtertem Herzen.
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Hallo,
diese positive Rückmeldung freut mich!
Viele schöne Flüge
Maday |
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