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Umschreibung auf EASA LPL
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KlausPW
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: Fr, 23 Dez 2011, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Skytanzen schrieb:
PPL-N, wie auch UL's, sind National und daher für EASA uninteressant! Wahrscheinlich wird es eine Nachschulung geben um ein LAPL zu bekommen..... ist alles noch nicht geklärt! LAPL gilt für ganz Europe, PPL-N nur für innerhalb Deutschland. Auch eine Umschreibung der ICAO PPL (A) ist noch nicht geklärt.


Für alle bisherigen nationalen Lizenzen und Berechtigungen bzgl. Flugzeug- und Hubschrauberlizenzen gibt es für den jeweiligen Mitgliedstaat die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre, d.h. bis maximal zum 8.04.2014, nicht nach PART-FCL vorzugehen.

Damit müssen also bis 2014 von den zuständigen Stellen die Konvertierungsregelungen bzgl. dieser Lizenzen erarbeitet haben. Das betrifft also insbesondere den heutigen PPL, der zwar ICAO-konform, nicht jedoch nach JAR-FCL ausgestellt ist und den PPL-N.
Quelle: http://www.lvbay.de/?position=Service&clickedmenukey=Service|RechtundFlugmedizin_GesetzeundVerordnungen_EU-Part-FCL&pagekey=html13243757951

Aus der Druckschrift ist zu entnehmen, dass vorraussichtlich PPL-N 2to + alte PPL in LAPL überführt wird.
Die JAR-FCL in die neue PPL-A.


Grüße
Klaus
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Sa, 04 Aug 2012, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas_Falk schrieb:
Moin zusammen,

nun haben wir Mitte November - gibt es inzwischen Hinweise, wie in Deutschland eine Conversion der nationalen Lizenzen angedacht ist?

PPL-A (N) --> EASA-PPL??
PPL-A (N) --> LAPL??

Greetz


So, nun isses raus:

PPL-N oder ICAO-PPL --> LAPL: einfach so auf Antrag. Ein Sprachnachweis ist erforderlich.

PPL-N oder ICAO-PPL --> EASA-PPL: 70 Stunden Flugerfahrung, Selbsterklärung zum Nachweis der Theoriekenntnisse, Sprachnachweis, Prüfungsflug zum Nachweis von Kenntnissen im kontrollierten Sichtflug (Prüfungsschema wird noch veröffentlicht).

Mit anderen Worten:

- Ein PPL-N-Inhaber bekommt (ohne Prüfungsflug) das Upgrade von 750 Kilo auf 2 Tonnen und eine in ganz Europa gültige Lizenz spendiert.

- Ein ICAO-PPL-Inhaber verliert (ohne Prüfungsflug) seine weltweit gültige Lizenz und damit auch eventuell darauf basierende Validierungen (USA).

- es gibt keine CVFR-Schulung mehr, keine zehn Pflichtstunden, weder Theorieunterricht noch Theorieprüfung. Sondern einfach nur eine praktische Prüfung.

- eine Stundenanrechnung von UL-Stunden für EASA-Lizenzen (auch LAPL) ist nicht möglich. Eine Stundenanrechnung auf anderen Annex-II-Flugzeugen (Oldtimer, Homebuilts) schon.

Das alles ab 8. April 2013 und, wenn ich's richtig verstehe, bis 8. April 2015. Danach sind die alten Scheine einfach "weg".

Thomas Borchert
fliegermagazin
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KlausPW
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: Sa, 18 Aug 2012, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:

...
PPL-N oder ICAO-PPL --> LAPL: einfach so auf Antrag. Ein Sprachnachweis ist erforderlich.
...

Thomas Borchert
fliegermagazin


Hallo Thomas,

erstmal DANKE für deine Antwort!

Zwei Fragen bleiben für mich (PPL-N + 2to) offen:

1. Darf man mit der neuen LAPL in Luftraum C einfliegen?
(CVFR gibt es ja nicht mehr)

2. Welcher Sprachnachweis? Deutsch? Englisch?
Ich habe derzeit nur BZF2 und keinen Spracheintrag in der Lizenz.

Hast du dazu noch Informationen?

Klaus
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: So, 19 Aug 2012, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

KlausPW schrieb:

Zwei Fragen bleiben für mich (PPL-N + 2to) offen:

1. Darf man mit der neuen LAPL in Luftraum C einfliegen?
(CVFR gibt es ja nicht mehr)

2. Welcher Sprachnachweis? Deutsch? Englisch?
Ich habe derzeit nur BZF2 und keinen Spracheintrag in der Lizenz.

Klaus


Ich hab nochmal bei offizieller Stelle nachgefragt und warte auf Antwort, aber ich denke:

1. Ja (Willkommen in Absurdistan - aber alle alternativ vorstellbaren Umsetzungen wären wohl schlimmer)

2. Zumindest Deutsch. Anders ist FCL.055 nicht zu interpretieren. Die Diskussion, wie Deutsch nachzuweisen ist, wird gerade geführt. Erste Versuche der Umsetzung durch die Behörden erscheinen, nun ja, unglücklich. Nachbesserung wurde versprochen.
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thborchert
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Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 20 Aug 2012, 9:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

so, offiziell bestätigt:

1. es gibt dann keine Einschränkungen bei Luftraum C mehr. In der Umwandlung unlogisch, aber eben historisch begründet.

2. Die 3. DV LuftBO wird geändert, sodass der Nachweis von Deutsch vereinfacht wird. Das, was von gar nicht so bösen Zungen mit dem "Ariernachweis" verglichen wurde, wird es dann nicht mehr geben. Aber: Ja, man braucht einen ICAO-Sprachnachweis in der Lizenz für Deutsch.

Hier haben uns ICAO und EASA ein sehr dickes Ei gelegt. Denn wann immer an einem kleinen Platz in Frankreich, Dänemark oder Tschechien nur in der Landessprache gefunkt wird/werden darf (siehe AIP-Eintrag), darf man dort als deutsche Pilot nur hin, wenn man einen Sprachnachweis der entsprechenden Sprache in der Lizenz hat. In Frankreich hat das wohl schon zu Bestrafungen von Engländern geführt.
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Flying Friese
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Hier seit: 13.02.2008
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BeitragVerfasst am: Do, 23 Aug 2012, 11:55    Titel: CVFR-Prüfung Antworten mit Zitat

Hallo Thomas.
Habe ende letzten Jahres meine CVFR-Theorieprüfung absolviert. Danach sollte ich innerhalb von zwei Jahren meine praktische Ausbildung abschliessen und die praktische Prüfung ablegen. Der Prüfer wurde mir auch bereits genannt, bzw. zugewiesen.
Ich habe mit der praktischen Ausbildung noch nicht begonnen. Soll/muss ich abbrechen und an deren Stelle gleich die "neue Prüfung" ablegen?

MfG
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thborchert
eddh.de-Premium-User


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Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 23 Aug 2012, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, zehn Flugstunden sind ein Haufen Geld, nicht wahr? Wenn man die sparen kann... (wie ein Mitarbeiter der zuständigen Behörden heute sagte: Wer hat sich diesen Unsinn bloss ausgedacht? ZEHN Stunden Training für den Durchflug eines Luftraums, wenn für Kunstflug 5 reichen?)

Es kann sogar sein, dass es für ICAO-PPL weitere Erleichterungen gibt - nochmal abwarten.
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KlausPW
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Hier seit: 04.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: Fr, 14 Dez 2012, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

thborchert schrieb:
Hallo nochmal,

so, offiziell bestätigt:

1. es gibt dann keine Einschränkungen bei Luftraum C mehr. In der Umwandlung unlogisch, aber eben historisch begründet.

...snip...


Hallo Thomas,

erst einmal Danke für dein Engagement, hier die Fragen zu beantworten!!!

Eine Nachfrage zu LAPL und 1. NFQ und 2. IFR-Enrouting

Kann man mit dem LAPL eine Nachtflugqualifikation erwerben oder kommt dann CVFR wieder durch die Hintertür aus der Grabkammer geschlichen?

Die gleiche Frage gilt für die geplante "IFR für Arme".

Viele Grüße
Klaus
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thborchert
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 24 Dez 2012, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

KlausPW schrieb:


Eine Nachfrage zu LAPL und 1. NFQ und 2. IFR-Enrouting

Kann man mit dem LAPL eine Nachtflugqualifikation erwerben oder kommt dann CVFR wieder durch die Hintertür aus der Grabkammer geschlichen?

Die gleiche Frage gilt für die geplante "IFR für Arme".

Viele Grüße
Klaus


Hallo Klaus,

Wow, Du arbeitest mit beeindruckenden Zeitabständen Laughing

Inzwischen ist unser Booklet zum Thema erschienen (Heft 10, glaube ich), in dem das alles drin stand.

Aber im Zweifel hilft immer ein Blick in den Gesetzestext. Den gibt es hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:DE:PDF

Dort steht unter FCL.810 alles zum Thema Nachtflug, der auch mit dem LAPL möglich ist, aber eine Zusatzausbildung erfordert. Dennoch: Vergiß CVFR! Das gibt es einfach nicht mehr.

Was IFR-Enroute betrifft, gibt es ja bis jetzt nur einen Gesetzentwurf. Der steht hier (Google is your friend): http://easa.europa.eu/rulemaking/docs/crd/2012/CRD%202011-16.pdf

Dort steht unter FCL.825 (b), dass man für das Enroute IR mindestens einen PPL braucht. LAPL geht also nicht.

Da für PPL-N- und ICAO-PPL-Inhaber der EASA-PPL geradezu trivial einfach zu erwerben ist, spricht wohl nichts dagegen, dies in der Übergangsphase zu tun.
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Andreas_Falk
eddh.de User


Hier seit: 11.09.2011
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Mi, 26 Dez 2012, 11:53    Titel: NVFR Antworten mit Zitat

Hallo,

habe das Booklet aus dem FM gelesen, habe nun folgende Frage:

habe einen nationalen PPL und möchte diesen in einen EASA PPL konvertieren; leider habe ich nicht die geforderten 70h, muss demnach 5h mit Lehrer machen, inkl. der Funknavigationsprüfung.

So, wie gehe ich das jetzt am besten an. 5h mit Lehrer nur in der Gegend herumfliegen finde ich etwas blöd - würde das z.B. gerne mit NVFR kombinieren - geht das?

Wie läuft es in der Praxis ab? Kann ich jetzt (bereits vor Inkrafttreten von EASA FCL in D 2013) zu einem Fluglehrer gehen und sagen: komm, wir machen jetzt 5h NVFR, kombinieren das mit dem (alten) CVFR, ich mache die Prüfung, und lasse mir im April 2013 meinen EASA PPL ausstellen?

Konkret: wann kann ich anfangen, die 5h und Prüfungsflug zu absolvieren und können diese 5h z.B. mit der NVFR-Ausbildung kombiniert werden?

Thx
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