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Herz68
Hier seit: 25.12.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mo, 26 Dez 2011, 10:10 Titel: PPL Verlängerung mit Flugstunden im Ausland |
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Hallo Zusammen,
ich möchte im Februar für 3 Wochen in die USA und dort einige Stunden fliegen. Eventuell mache ich dort auch zusätzlich den US-PPL. Meine deutsche Lizenz werde ich vorher konvertieren, so dass ich gleich als PIC agieren kann.
Unabhängig vom US-PPL, werde ich sicherlich einen FI mitnehmen, da ich mir den amerikanischen Funk noch nicht zutraue.
Nun meine Frage: Was muss ich beachten, dass diese Stunden zur Scheinverlängerung (2012 ist es wieder so weit) in Deutschland zählen.
Danke für die Hilfe.
Jürgen |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mo, 26 Dez 2011, 15:21 Titel: |
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Nichts. Du musst PIC sein und PIC sein dürfen - das war's. |
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Herz68
Hier seit: 25.12.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mo, 26 Dez 2011, 20:22 Titel: |
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Sorry wenn ich nochmal blöd frage. Gilt das auch, wenn ein US-FI daneben sitzt?
Wie ist das eigentlich in D geregelt, wenn ein Fluglehrer oder Safty Pilot nach der Winterpause zusätzlich mitfliegt? Natürlich betrachtet unter der Voraussetzung, dass auf Grund der 90-Tage-Regelung auch Passagiere befördert werden dürfen. |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mo, 26 Dez 2011, 23:27 Titel: |
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Herz68 schrieb: | Sorry wenn ich nochmal blöd frage. Gilt das auch, wenn ein US-FI daneben sitzt?
Wie ist das eigentlich in D geregelt, wenn ein Fluglehrer oder Safty Pilot nach der Winterpause zusätzlich mitfliegt? Natürlich betrachtet unter der Voraussetzung, dass auf Grund der 90-Tage-Regelung auch Passagiere befördert werden dürfen. |
Mit einem US-FI muss man sich eben darüber unterhalten, wer PIC ist. In den USA gibt es noch die Unterscheidung, wer Sole manipulator of the controls ist. Auch das solltest Du sein. Aber wer von einer deutschen Behörde sollte da zugucken.
In D: Wenn ein Passagier mitfliegen darf und das dann auch tut - wo soll das Problem sein? |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Di, 27 Dez 2011, 7:56 Titel: |
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Wenn du eine Einweisung brauchst ist der Fluglehrer als PIC zu betrachten. Trotzdem zählen deine Stunden als nicht PIC zu deine Scheinverlängerung (u.a. §§ 120, 124 LuftPersV)... nur mindestens 6 von den 12 Stunden müssen als PIC eingetragen sein.
Also, den ersten Flug wurde ich den Fluglehrer als PIC betrachten (er bestätigt auch den Flug mit sein Unterschrift in dein Flugbuch)....aus Versichersgründen ist diesen "Checkflug" notwendig. Danach, in Absprache mit den Fluglehrer, wie bereits geschrieben. |
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ckoester eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 21.01.2008 Beiträge: 68 Ort: Bruessel / Belgien
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Verfasst am: Do, 29 Dez 2011, 0:18 Titel: |
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Beim ersten Flug wird ohnehin der Fluglehrer PIC sein muessen, weil Du ja nach Erhalt der Lizenz (mal unter der Annahme, dass Du direkt vor Deinem Urlaub eine Umschreibung nach FAR 61.75 vornimmst und noch nicht N-Reg geflogen bist) noch einen Flight Review von einem FAA-CFI brauchst, bevor Du legal PIC sein kannst.
Dass, wie von Skytanzen geschrieben, die Versicherung deines Vercharterers bzw. Flugclubs auch einen Flug mit Fluglehrer sehen will, ist der FAA herzlich egal -- in der Praxis laesst sich das ja aber sowieso beides gleichzeitig mit einem oder zwei Fluegen abhaken.
Also... beim ersten (und evtl. zweiten) Flug ist der CFI PIC, und dann laesst Du Dir im Logbuch einen Eintrag ueber die bestandene Flight Review machen. Danach kannst Du ganz legal PIC sein, egal ob jemand auf dem anderen Sitz mitfliegt oder nicht, und ob diese Person zufaellig ein CFI-Zertifikat hat.
Unabhaengig davon zaehlen Deine Stunden u.U. auch fuer die Scheinverlaengerung in D, selbst wenn Du nicht PIC bist -- wie schon von Skytanzen geschrieben. |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Do, 29 Dez 2011, 10:09 Titel: |
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Beim Flight Review loggt der Pilot, der den Flight Review erhält, PIC-Zeit, wenn er "sole manipulator" ist. Siehe http://www.aopa.org/asf/publications/sa03.pdf, Frage 26, und FAR 61.51 (e). Hier geht's um den feinen, amerikanischen Unterschied zwischen "acting as pilot in command" und "logging pilot in command time", was überhaupt nicht dasselbe ist.
Aber so genau wird das keinen deutschen Beamten interessieren, wenn man nicht gerade mit 12:01 Stunden zur Verlängerung antritt. |
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